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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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4556 Amtlicher Teil. 214, 16. September 1887 gegen die Schleuderen, wenn ich diese vorläufig so nennen darf, aufzustellen. Das wäre für mich momentan das Ideal. Denn auch die Bestimmungen, die Herr Krönen aufgestellt hat, sind ja variabel und den Zeitverhältnissen gemäß vielleicht veränderlich. Allerdings begrüße ich es in den Vorschlägen des Herrn Kröner mit Freude — und das würde eine Erklärung für das geben, was ich vorhin gesagt habe, wo Herr Kröner glaubte, ich wollte den Börsenverein machtlos machen gegenüber den Provinzialvereinen — ich bin ganz dafür, daß die Rabattnormen der Provinzialyereine vom Vorstand des Börsenvereins anzuerkennen sind. Wenn Sie sich zur Aufnahme dieser Bestimmungen in das Statut entschließen, dann müßte aber klar gestellt werden, daß der Vorstand des Börsenvereins diese Bestimmungen nicht ein- für allemal anzuerkennen hat, sondern daß dieselben von Zeit zu Zeit revidiert werden können. Herr Strauß und Herr Francke übersehen Wohl überhaupt diese Bestimmungen. Es ist ja keineswegs in das Belieben der Provinzialvereine gesetzt, die Höhe des Rabatts für sich zu statuieren, sondern jeder Rabatt, der in irgend einer Provinz gegeben werden kann, unterliegt ja der Genehmigung des Börsenvereins-Vorstands. Wenn wir die Bestimmung des Herrn Kröner annehmen, so haben wir auch, was Herr Strauß und Genossen in der letzten Delegiertenversammlung durchsetzen wollten, daß also nach auswärts nur der Rabatt gegeben werden darf, der inner halb des betreffenden Provinzialvereins gegeben wird. In allen den Provinzialvereinen, in welchen jetzt 5"/, zur Annahme gelangt sind, sind sie auch gegen die auswärtige Konkurrenz geschützt. Ich beantrage also in erster Reihe, nur eine ganz allgemeine Bestimmung in das Statut hereinzunehmen, und alles andere in eine besondere Ordnung gegen die Schleuderei zusammenzufassen, die von der Hauptversammlung ausgestellt und eventuell wieder durch einfachen Beschluß der Hauptversammlung dem zeitweiligen Bedürfnisse entsprechend abgeändert werden kann. Sollte dieser Antrag fallen, dann werde ich für den Antrag Kröner stimmen. Herr Kröner: Meine Herren! Wenn wir den Vorschlag des Herrn Koebner annehmen, dann ist das Haupt prinzip verlassen, dann hängt es von der jeweiligen Zusammensetzung der Hauptversammlung ab, ob überhaupt vom Börsenvercin noch die Schleuderei bekämpft werden soll. Wenn der Satz angenommen wird: die Mitglieder verpflichten sich, die gegen die Schleuderei gerichteten Bestimmungen der Hauptversammlung zu respektieren, so kann ja doch der Fall denkbar sein, daß eine Hauptversammlung sagt: wir wollen die Rabattbestimmung jedem freistellcn, wir wollen zunächst keine Norm mehr geben. Ich glaube, wenn man das Prinzip aufrecht erhalten will, daß der Börsenverein die Schleuderei bekämpfen soll, so wird im Statut eine sichernde Bestimmung ausgenommen werden müssen. Herr Springer: Ich könnte aufs Wort verzichten; ich wollte im wesentlichen sagen, was Herr Bergstraeßer und Herr Kröner bezüglich der Verleger dargelegt haben. Es ist ganz unnötig, bezüglich der Verleger irgend welche Bestimmungen zu treffen. Im Augenblick, wo der Verleger in ein Verhältnis zu dem Publikum tritt, unterwirft er sich den allgemeinen Bestimmungen. Aber auf Eins möchte ich noch aufmerksam machen, einen Fall, der vielleicht jedem Verleger schon einmal vorgekommen ist. Mir ist es passiert, daß ich einer Behörde habe billiger liefern müssen, als ich dem Sortimenter habe liefern können; ich bin sogar da in Kollision gekommen mit dem Sortimenter, bei dem die Behörde sonst ihre Bücher bezieht. Der hat erfahren, daß ich der Behörde — ich will einmal sagen mit 40"/g — 5000 Exemplare eines Buches geliefert habe. Der Sortimenter hat es niit 25 0/j, bezogen. Wie denken Sie sich das? Wollen Sie es in dem Statut zum Ausdruck bringen, daß ein derartiges Ver hältnis fortbestehen könne, oder wollen Sie uns zwingen, derartige Geschäfte zu unterlassen? Das möchte ich jedenfalls zur Sprache bringen. Die Musikalienhändler möchte ich Sie bitten ganz aus dem Statut heraus zu lassen. Wir können uns unmöglich bei der eigentümlichen Lage des Musikalienhandels mit ihnen befassen. Im übrigen empfehle ich einfach die Anträge des Krönerschen Entwurfs mit Streichuüg der Worte »bei neuen Publikationen«, und thunlichst mit meinem Zusatz, der ja am allerweitesten geht, der in der That einen Zwang auf die Verleger ausüben will: »sowie die Lieferung an diejenigen Firmen zu unterlassen, die aus dem Börsenverein ausgeschlossen sind, respektive als gegen die oben genannten Rabattnormen verstoßend bezeichnet werden.« Ich acceptiere also den Absatz 4, wie ihn Herr Kröner vorgeschlagen hat, mit Fortlassung des von Herrn Kröner nachträglich gewünschten »bei neuen Publikationen«. Herr Kröner: Darf ich nicht darauf aufmerksam machen, daß ich meinen ursprünglichen Vorschlag abgeändert habe? In der neuen Fassung fehlen die Worte schon. Herr Mühlbrecht: Ich muß noch einmal für den Standpunkt von Leipzig und Berlin das Wort nehmen gegen über den Ausführungen des Herrn Francke. Namentlich möchte ich noch einmal darauf Hinweisen, daß das, was in den Rhein landen und Westfalen möglich ist, doch nicht durchführbar ist in Städten wie Leipzig und Berlin. Es ist das ja eigentlich der ganze Kern unseres jetzt schon so lange dauernden Streits. Der ganze Buchhandel hat von Beginn der Bewegung an wie heute immer nur Front gemacht gegen Berlin und Leipzig. Die Verhältnisse liegen aber heute noch nicht anders als vor zehn oder fünfzehn Jahren. Die Herren außerhalb Berlins und Leipzigs haben sich zu allen Konzessionen zusammengefunden, und haben immer von Leipzig und Berlin verlangt, daß wir mit ihnen gehen sollen. Mein Nachbar Herr Francke sagt: Weshalb soll nicht, was bei uns geht, auch in Deutschland gehen? Dem gegenüber muß ich doch darauf aufmerksam machen, daß jede Provinz, ich möchte beinahe sagen, jede Stadt wieder andere Verhältnisse hat. Die Herren sind beispielsweise an den bedeutenden Reise verkehr der Rheinlande und der Schweiz gewöhnt. Das sind Faktoren, mit denen wir in Berlin und Leipzig nicht rechnen können. Der Reiseverkehr in Berlin ist gleich null im Vergleich zu dem der Schweiz und am Rhein. Das sind Begünstigungen, die den Herren dort zu teil werden, so bedeutender Art, daß sie dadurch in die Lage gesetzt werden, auf anderen Gebieten manches unberücksichtigt lassen zu können. Ich erinnere Sie nur an den bedeutenden Schiffahrtsverkchr, den Hamburg und Bremen unterhalten, Faktoren, die für uns im Binnenlande gar nicht in Betracht kommen. Wie kann mau da von einer gleich artigen Behandlung der Absatzverhältnisse reden? Ich erinnere Sie z. B. auch an den Absatz auf dem Gebiete der Berg- und Hüttenkunde, dann an den starken Verkehr der Militärs in Garnisonstädten. Genug, ich führe das alles nur an, um zu zeigen wie sehr verschieden die Absatzverhältnisse im Deutschen Reiche sind. Es ist mir schon in der Delegiertenkonferenz entgegengehalten worden, wenn wir uns in Leipzig und Berlin darauf beriefen, daß die Behörden den Rabatt von uns forderten, so wären die Herren im Rheinland u. s. w. hierzu ja auch in der
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