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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1887
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Amtlicher Teil. 214, 16. September 188?. 4557 Lage, denn sie verkehrten auch mit Behörden, und was dort ginge, müßte auch bei uns gehen. Ja, so liegt es aber nicht. Alle die Arten des Verkehrs, die ich hier genannt habe, und deren ich noch manche andere aufzählen könnte, fallen für uns in Berlin und Leipzig aus. Thatsächlich aber kaufen die Behörden mit Vorliebe am Wohnsitze. Unsere Ministerien und großen Bibliotheken machen ihre Haupleinkäufe in Berlin. (Widerspruch.) Gewiß. Vom Sortiment gewiß, nicht von den Verlegern. Ich berichte da aus meiner eigenen langjährigen Sor timenterpraxis; die Herren Verleger dürfen mir schon glauben So haben wir in ganz anderer Welle mit diesen uns hinder lichen Faktoren zu rechnen, als die Herren in der Provinz; ich bitle das ja zu berücksichtigen. Mein Herr Nachbar hat ferner gesagt, die üble Lage, in der beide Städte, Leipzig und Berlin, sich befänden, wäre vom Buchhandel selbst verschuldet. So ganz trifft das nicht zu; denn die preußischen Behörden z. B. haben ganz entschieden eine Art von Submissionsversahren. Ich selbst habe bei der Oberrechnnngskammer Erkundigungen eingezogen und habe gebeten, daß man uns die Verfügungen oder gesetzlichen Bestimmungen oder Erlasse mittcilcn möge, krast deren die Oberrechnnngskammer einen Vorteil von ION von sämtlichen Buchhändlern, die an die Behörden liefern, verlangt Darauf hat man mir geantwortet: Wir haben allerdings keinen gesetzlichen Boden, aas dem wir uns mit unseren Forderungen bewegen; indessen, es gicbt ver schiedene Kategorieen von Gewerbtreibenden, — beispielsweise wurden Apotheker genannt und noch andere, — von denen wir seit einer langen Reihe von Jahren Rabatt zu verlangen gewöhnt sind; es sind das solche Geichäste, die vermöge des Rabatts, den sie selbst von ihrer Bezugsquelle genießen, die ja die Behörden auch kennen, wohl in der Lage sind die Bonität der Kund schaft, möchte ich sagen, mit einem gewissen Rabatt zu bezahlen. Das ist der Standpunkt der Regierung. Sie sagt: Ihr findet keinen besseren Abnehmer als wir sind; dafür verlangen wir eine Kürzung der Ladenpreise. Darüber kommen wir nicht hinaus. Erst dann kommen wir vielleicht darüber weg, wenn es unserem Börsenvereins-Vorstand auf Grund unserer neu geschaffenen Statuten vielleicht einmal gelingt, sich mit den Regierungen ins Einvernehmen zu setzen und sic zu veranlassen, daß sie diese Forderungen aufgeben. Man hat ferner gesagt, wie wir ein Strafgesetzbuch bekommen hätten und nächstens ein bürgerliches Gesetzbuch erhalten würden, und wie die großen Schwierigkeiten überwunden worden wären, die da einer einheitlichen Regelung entgegen ständen , so würden sich auch die Rabattverhällniffe regeln lassen. Das läßt sich aber doch gar nicht miteinander vergleichen. Wenn ein Gesetz erlassen wird, so steht die staatliche Macht dahinter; das ist eine Exekutive, die der Gesetzgebung Geltung verschaffen kann. Zuwiderhandelnde kann man mit Geldstrafe belegen oder einsperren. Dieses Machtmittel steht unserer freien Verenigung ja nicht zur Seite. Der Staat braucht bestehenden Verhältnissen keine Konzessionen zu machen, wir aber müssen es. Ich empfehle Ihnen deshalb die Fassung des Herrn Kröner. Herr Kröner: Ich hatte ursprünglich die Absicht, erst nachher das Wort zu ergreifen, wenn sämtliche Redner gesprochen hätten. Ich glaube aber doch, daß es nützlich ist, wenn ich einen Hauptgesichtspunkt schon jetzt hervorhebe. Eine nebensächliche Sache möchte ich zuvor noch berühren. Ich kann mich mit der von Herrn Brockhans vor geschlagenen Fassung »Deutschland, Österreich und die Schweiz« nicht einverstanden erklären, und zwar bestimmen mich die Mit teilungen eines russischen Kollegen, der erst gestern mich besuchte und über die Not klagte, in welche die deutsch russischen Kollegen durch die Konkurrenz von Leipzig versetzt würden. Ich habe diesem Herrn den Rat gegeben in Rußland einen deutsch-russischen Bnchhändlerverein zu gründen, die Rabattnormen für denselben festznsetzen und seine Statuten dem Börsenvereins-Vorstand zur Genehmigung einzusenden, indem dann, wenn unsere Pläne durchgingen, diese Rabattnormen im deutsch-russischen Buchhandel gerade so gut geschützt werden würden, wie in den andern Kreisvereinen. Ich wäre also dagegen, die Beschränkung auf Deutsch land, Österreich und die Schweiz in den Paragraphen aufznnehmen. Auf den allgemeinen Gesichtspunkt übergehend, der uns jetzt beschäftigt, muß ich ja von vornherein zugeben, daß die Bemerkung des Herrn Francke, welcher ja auch Herr Strauß sich anschließt, daß wir hier nur eine halbe Maßregel schaffe», unbedingt richtig ist. Dagegen läßt sich gar nichts einwenden. Es ist eine Halle Maßregel, und die Frage kann nur die sein: liegen die Verhältnisse so, daß wir die gewünschte ganze Maßregel der Herren Francke, Strauß und Gesinnungsgenossen schaffen können? Da habe ich allerdings die ernstesten Zweifel; ja ich bin überzeugt, daß es unmöglich ist. Der Hinweis auf das Strafgesetzbuch, welches in Deutschland gegenüber ganz verwickelten Verhältnissen durchgesetzt worden ist, ist schon von Herrn Mühlbrccht entkräftet worden Wir haben eben keine Staatsgewalt hinler uns. Wenn wir die hätten, dann ginge das ja sehr leicht; da wir sie nicht haben, so müssen wir mit den Verhältnissen rechnen, und ich glaube, diese Verhältnisse berechtigen uns nicht dazu, zu hoffen, daß wir mit einem solchen durchgreifenden Vorschlag reüssieren werden Für mich sind in erster Linie maßgebend die Gefahren, in welche der Börsenverein durch zu weit gehende Beschlüsse geraten würde. Diese Gefahren werden von dem einen als sehr unbedeutend geschildert, von dem andern als sehr schwerwiegend empfunden Herr Strauß ist der Ansicht, man müsse diese Kraftprobe machen. Ja, meine Herren, auf die Höhe dieser Auf fassung kann ich mich nicht schwingen. Es ist ja möglich, daß der Börsenverein diese Kraftprobe besteht; es ist vielleicht richtig, was uns versichert wird: sowie das vom Börsenverein beschlossen wird, werden sich alle fügen, auch die Berliner und die Leipziger. Aber die Möglichkeit des Gegenteiles ist doch auch vorhanden. Ich glaube, die Interessen der Berliner und Leipziger würden durch einen derartigen Beschluß doch so sehr bedroht, daß ein Frondi.ren der Berliner und Leipziger nicht ausgeschlossen ist. Nun, meine Herren, der Vorstand des Börsenvereins kann ja doch wahrlich sich nicht einseitig auf die Seite der Sortimenter stellen. Ich habe ja immer — und der jetzige Vorstand ist mit mir darin ganz einverstanden — die Ansicht ver treten: die Interessen der Sortimenter sind in gewissem Sinne identisch mit denen der Verleger, und wir müssen die Interessen der Sortimenter nach Möglichkeit schützen. Wir können aber doch nicht soweit gehen, uns die Meinung der Herren anzueignen, welche sagen: »wenn wir als Sortimenter in unseren Lebensinteressen nicht hinlänglich geschützt werden durch den Statutenparagraph wie er hier vorgeschlagen ist, dann hat für uns der Börsenverein keinen Wert, dann mag er in Gottes Namen in die Luft gesprengt werden«. Meine Herren, außer den Sortimenterinteressen vertritt der Börsenvereins-Vorstand noch sehr wichtige andere Interessen, wir haben auch die Interessen der Verleger und Kommissionäre zu wahren, und die Gefahr, daß der Börsenverein durch einen derartigen Beschluß gefährdet oder in die Luft gesprengt würde, ist mir doch zu groß, als daß ich mich entschließen könnte, zu so weit gehenden Statntenbestimmungcn ja zu sagen. Es findet sich vielleicht noch ein Ausweg, der beiden Richtungen gerecht wird, und ich behalte mir vor, wenn die weiteren Stimmen noch gehört sind, eventuell einen diesbezüglichen Vorschlag htreinzubringen. Bierundfünszigster Jahrgang. 625
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