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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1921
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 81, 8. April 1921. Gesetz über vorläufige Zahlungen ans die Körpcrschastssicucr. Vom 28. März 1921. — Der Reichstag hat das folgende Gesetz be schlossen, das mit Zustimmung des Neichsrats hiermit verkündet wird: 8 1. Die der KörpcrschaftSsteucr unterliegenden Erwcrbsgescllschaftcn lAktiengcseltschastcn, Kommanditgesellschaften ans Aktien, Kolonial» gcscllschastcn, bcrgbautrcibcnde rechtsfähige Vereinigungen und nicht- rcchtssähige Bcrggcwcrlschastcn. Gesellschaften mit beschränkter Haf tung, ferner sonstige Personcnvereinigungcn mit wirtschaftlichem Ge schäftsbetriebe, deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für sich oder ihre Mitglieder ist — 88 1, 12 des Kvrpcrschaftssteuer- gesetzes vom 38. März 1928, Reichs-Gesctzbl. S. 393 —> sind ver pflichtet, binnen einem Monat nach Feststellung der Bilanz, der Rech nung oder des sonstigen Abschlusses siir jedes Geschäftsjahr als vor läufige Zahlung aus die Körperschastsstcner ohne bcjondcre Auffor derung zehn vom Hundert des in dem Abschluss ausgewiescnen Rein gewinns zu entrichten. 8 S. Bei ausländischen EiwerbSgcsellschaften beträgt der nach 8 1 zu zahlende Betrag zehn vom Hundert des Gewinns, der auf den inlän dischen Grundbesitz und Gewerbebetrieb entfällt. Die näheren Be stimmungen erlässt der Reichsminislcr der Finanzen. 8 3. Ist der nach 88 1, 2 geschuldete Betrag nicht rechtzeitig entrichtet, so hat das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Zuschlag von ztvanzig vom Hundert der endgültig festgesetzten Körperschastsstener zugunsten des Reichs aufzucrlegen. Der Zuschlag soll untcrlassen, zurllckgcnommen oder gemildert werden, wenn die Versäumnis entschuldbar ist oder nur auf gering fügigem Verschulden beruht. 8 4- Stehen bei Inkrafttreten dieses Gesetzes Geschäftsabschlüsse fest, die der Veranlagung zur Körperschaftssteuer zugrunde zu legen sind, so ist die Zahlung nach 88 1, 2 bis zum 1. Mai 1921 zu leisten. 8 s. Hat ein Geschäftsjahr vor dem 1. April 1919 begonnen, so bemjßt sich für dieses Geschäftsjahr der nach 88 1, 2 zu zahlende Betrag nach dem Teile des Reingewinns, der dem seit 1. April 1919 lausenden Teile dieses Jahres entspricht <8 34 Abs. 1 des KörpcrschaftSstencrgcsetzcSj. 8 Die Zahlung nach 88 1, 2 ist auf die veranlagte Körpcrschafts- steucr <8 28 des Körpcrschastssteuergesetzes) anzurcchne». Zuviel ent richtete Beträge sind binnen einem Monat nach Zustellung des Steuer bescheids von Amts wegen zu erstatten. 8 7. Dieses Gesetz tritt mit dem ans seine Verkündung folgenden Tage In Kraft. Berlin, den 28. März 1921. Der Reichspräsident. E b c r t. Der Nelchsministcr der Finanzen. Dr. Wirt h. (Deutscher Neichsamzeigcr Nr, 78 vom 1. April 1921.j Kapitalcrhöhung. — Die Firma Carl Flcmming L C. T. Biskott Akt.-Ges. in Berlin, Breslau, Glogau be absichtigt, ihr Aktienkapital um 1,7 Millionen Mark zu erhöhen. sPapicrzeitung.) PersonalnachrtMen. Berufung. — k)r. Karl With wurde zur Leitung des Folk- wang-Mnscums nach Hagen berufen. With gilt als einer der besten Kenner asiatischer Kultur und Kunst. Seine Werke »Buddha stische Plastik in Japan« und »Java« (Architektur und Plastik auf Java) erschienen bei Schroll in Wien und im F-olkwangvcrlag in Hagen i. W. SvreWal. Kantate-Messe. (Vgl. Bbl. Nr. 75 und 80.) Die in nachstehender Zuschrift ausgesprochene Bitte erfüllen wir am besten durch Abdruck an dieser Stelle: Zn der in der Nummer vom 1. April über die Kantatcmcsse 1621 veröffentlichten Mitteilung erlaube ich mir folgendes zu bemerken. Tie vom Buchgewcrbcvcrcin den Vcrlagsbuchhändlcrn zur Verfügung ge stellten Räume in dem Bugra-Mcßhans reichen bei weitem nicht für die Aufnahme aller Verleger, die sich gern an der Bugramcsse beteili gen möchten. Es besteht auch keine Aussicht, das; der Buchgewerbe-Ver ein in absehbarer Zeit die erforderlichen weiteren Ausstellungsräume zur Verfügung stellen kann. Cs ist deshalb besonders zu begrüßen, das; der Besitzer des Auch- und Papicrhauscs »Stentzlers Hof« sein Haus für die Bngra-Mcsse zu Ausstcllnngszwccken zur Verfügung ge stellt hat. Wie mir mitgcteilt wurde, hat auch eine ganze Reihe nam hafter Vcrlagsfirmen Plätze in Stentzlers Hof für die Bugra-Messe belegt. Bei der Notwendigkeit, dem Sortimenter ein möglichst vielge staltiges Bild deutscher Verlagsarbeit auf der Kantate-Messe in Leip zig zu bieten, und ihm Gelegenheit zu geben, seinen Aufenthalt ans das günstigste ausnützen zu können, liegt es wohl im allgemeinen Interesse, wenn durch das Börsenblatt eingehend auf die Ausstel- lnngsmöglichkcit in Stentzlers Hof hingewicsen wird. Ebenso möchte der deutsche Sortimentsbuchhändlcr ausgcfordcrt werden, bet einem Besuche der Bugramcsse unter keinen Umständen den Besuch von Stentz- lcrs Hof (Pctersstr. 39/41, gegenüber der Bugramcsse) zu übersehen. M. K. Der Verkehr über Leipzig Von Edgar Taussig. Statt daraus zu scheu, daß der Verkehr über Leipzig allmählich die Exaktheit und Schnelligkeit der Vorkriegszeit annimmt, scheint -alles darauf hinansznlaufen, denselben wenigstens für öen Sorti menter noch zu erschweren. Nur in diesem Sinne kann man die Veröffentlichung des Vereins Leipziger Kommissionäre in Nr. 59 des Börsenblattes ansehcn, die be sagt, daß die Verleger größtenteils gezwungen sind, die Bestellzettel znrückznh-altcn, wodurch Schwierigkeiten bei der Einlösung der Bar- pakcte und Barfaktnren natürlich entstehen werden. Es muß auch verstimmen, daß die Herren Kommissionäre, die doch vom Sortimenter leben und nicht von der mageren Vcrlagsa-nslicfe- rnng, ohne weiteres diese Maßnahme des Verlages hinnehmen, ohne auch nur ein Mittel vorzuschlagen, wie der Sortimenter seine berech tigten Interessen schützen soll, ist doch mit jeder »Anfrage« deS Kom missionärs nicht nur eine 2prozentige Erhöhung der Spesen, sondern — was hauptsächlich heute in Betracht kommt — eine große Zeit- Verschwendung verbunden. Und werden sich die Verleger das ans die Tauer gefallen lassen, daß die Zahl der »angefragten« Pakete beim Kommissionär sich anhänft? Schon jetzt, wo der Bestellzettel der Sendung anhastet, passieren Fälle, daß bedingt Bestelltes einfach bar expediert wird, oder gratis verlangte Verlagskataloge werden berechnet — oft ganz unerhört hoch berechnet — geliefert. Wie wird das erst aussehen, wenn die Mög lichkeit einer gelegentlichen Kontrolle durch die Zurückhaltung der Be stellzettel dem Kommissionär überhaupt genommen wird? Schon jetzt bringt jeder Stallen unangenehme und kostspielige Überraschungen, die zu unliebsamen Reklamationen führen. Der Wahrheit die Ehre gebend, muß man ja sagen, das; große Verleger sie in der Regel sofort und in zufriedenstellender Weise erledigen, und ich darf wohl behaupten — dies sei keine eaptatio denevolentiae —, daß gerade die sogenannten Unentwegten in dieser Beziehung zur Klage keinen Anlaß geben, weil sie mit altem, verläßlichem Personal arbeiten: aber die vielen kleinen Verleger und Verlegerchcn!! Zweck dieser Zeilen ist es, einen Weg vorznschlagen und zur Er örterung zu stellen, der, den geänderten Verhältnissen Rechnung tra gend, den Verkehr über Leipzig beschleunigt und doch eine gewisse Rechtssicherheit schafft: 1. Barpakcte werden auch ohne Verlangzettcl anstandslos und ohne vorhergehende Anfrage cingelöst. 2. Der Sortimenter hat das Recht, innerhalb 4 Wochen (fürs Aus land 8) bei seinem Kommissionär Einspruch zu erheben und das Paket zu remittieren. 3. Der Kommissionär des Verlegers muß innerhalb 4 (8) Wochen jedes Barpaket zurücknehmen und teilt dem Verleger den Grund der Remission mit. 4. Die Antwort des Verlegers wird gleichzeitig mit dem beanstan deten Barpaket einem wöchentlich einmal tagendem Schieds gericht vorgelcgt. 5. Das Schiedsgericht besteht aus einem Kommissionär, einem Ver leger und einem Sortimenter, wobei darauf Rücksicht zu nehmen ist, das; diese nur einer Gattung angehören (z. B. kein Kommissio när, der gleichzeitig Verleger ist). 6. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich für beide Teile. 7. Dem Schiedsgerichte wird das Recht eingeränmt. bet offenbar mutwilligen Fällen Ordnungsstrafen zu verhängen, gegen welche eine Beschwerde an den Börsenvcrein möglich Ist. Verantwort! Redakteur: NtchardAlbertt. - Verlag: D e r B S r s e n v e r c i n -er Deuttchen Buchhändler zu Lcipzia. Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 lVuchhaudlcrhanS). 488
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