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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-07
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3742 Amtlicher Teil. 170, 26. Juli 1887. Bisheriges Statut. übertragenen Arbeiten. Dasselbe besteht aus dem Sekretär des Börsenvereins und dem erforderlichen Hülfspersonal. Der Geschäftsbetrieb des Central-Bureaus wird vom Vorstande durch eine Geschäftsordnung geregelt. Dritte Abteilung. Von den Ausschüssen. 8 32. Eintrilung der Ausschüsse. Die Ausschüsse des Börsenvereius zerfallen in ordentliche Ausschüsse für dauernde, und in außerordentliche für vorüber gehende Aufgaben. § 33. Ordentliche Ausschüsse. Ordentliche Ausschüsse sind: 1. der Rechnungsausschuß; 2. der Wahlausschuß; 3. der Verwaltungsausschuß der Buchhändlerbörse; jeder derselben besteht aus sechs Mitgliedern; 4. der Hauptausschuß; derselbe besteht aus den sechs Vorstandsmitgliedern, solvie den Mitgliedern der aä 1 — 3 genannten ordentlichen Ausschüsse; 5. die Historische Kommission, deren Mitgliederzahl nicht fest gesetzt ist; 6. der Ausschuß für die Bibliothek, aus drei Mitgliedern bestehend; 7. der Ausschuß für das Börsenblatt, aus vier Mitgliedern bestehend, von denen eins zugleich Mitglied des Rechnungs ausschusses sein muß. ß34. Wahlen. Die Wahlen der Ausschußmitglieder erfolgen bei den Aus schüssen 1—3 in derselben Weise wie die des Vorstandes. Die Mitglieder der Ausschüsse 5—7 werden vom Vorstande gewählt. Jeder Ausschuß wählt unter sich einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Die getroffenen Wahlen sind durch das Börsenblatt bekannt zu machen. Im Hauptausschuß führt der Vorsteher des Börsenvereins den Vorsitz. 8 35. Amtsdaucr. Die Mitglieder der Ausschüsse 1—3, 6 und 7 werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Von den Mitgliedern der Ausschüsse 1 — 3 scheiden jährlich je zwei aus. 8 30. Geschäfte des Rcchnungsauöschussrs. Der Rechnungsausschuß hat: 1. die Kasse, den Voranschlag und den Rechenschaftsbericht, welche ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zu übergeben sind, zu prüfen, im Börsenblatt zu veröffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzulegen und dem Vorstande die Neue Satzungen. Dritte Abteilung. Von den Ausschüssen. 8 28. Einteilung der Ausschüsse. Die Ausschüsse des Börsenvereins zerfallen in ordentliche Ausschüsse für dauernde, und in außerordentliche für vorüber gehende Aufgaben. Jeder Ausschuß wählt unter sich einen Vor sitzenden und einen Schriftführer. Die getroffenen Wahlen sind durch das Börsenblatt bekannt zu machen. 8 29. Ordentliche Ausschüsse. Ordentliche Ausschüsse sind: 1. der Rechnungsausschuß; 2. der Wahlausschuß; 3. der Verwaltungsausschuß des Buchhändlerhauses; jeder derselben besteht aus sechs Mitgliedern; die Mit glieder des Verwaltungsausschusses müssen in Leipzig ihren Wohnsitz haben. 4. der Vereinsausschuß; derselbe besteht aus neun Mitgliedern, und zwar aus vier Vertretern der Orts- und Kreisvereine, je einem Ver treter des Berliner, Leipziger, Stuttgarter und Deutschen Verlegervereins und einem Vertreter des Leipziger Kom- missionärvereins; 5. die Historische Kommission, deren Mitgliederzahl nicht fest gesetzt ist; 6. der Ausschuß für die Bibliothek, aus drei Mitgliedern bestehend; 7. der Ausschuß für das Börsenblatt, aus vier Mitgliedern bestehend, von denen eins zugleich Mitglied des Rcchnungs- ausschusses sein muß. Die ordentlichen Ausschüsse haben Geschäftsordnungen festzusetzen und dem Vorstande zur Genehmigung vorzulegen ; die außerordentlichen Ausschüsse nur auf Verlangen des Vorstandes. 8 30. Wahlen. Die Wahlen der Ausschußmitglieder erfolgen bei den in tz 29 Ziffer 1 — 3 anfgeführten Ausschüssen in derselben Weise wie die des Vorstandes. Die Wahl des Vereinsausschusses findet in folgender Weise statt: Die Orts- und Kreisvereine wählen gemeinsam vier Vertreter, die Verlegervereine je einen Vertreter und der Leipziger Kom missionärverein einen Vertreter, sämtlich auf Grund der bezüglichen Bestimmungen ihrer Vereinssatzungcn, welche vom Vorstande ge nehmigt sind. Die Mitglieder der in 8 29 unter Ziffer 5—7 aufgeführten Ausschüsse werden von dem Vorstände gewählt. 8 31. Amtsdauer. Die Mitglieder der Ausschüsse werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Von den Mitgliedern der in 8 29 Ziffer 1 — 3 aufgeführten Ausschüsse scheiden jährlich je zwei aus. 8 32. Geschäfte des Rechnungsausschusses. Der Rechnungsausschuß hat die Kasse, den Rechenschafts bericht und den Voranschlag, welche ihm von dem Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zu über geben sind, zu prüfen, sich von der ordnungsmäßigen Hinter legung des Lcreinsvermögens, der Stiftungen und Legate zu überzeugen, das Resultat seiner Prüfung im Börsenblatte zu ver-
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