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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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3746 Amtlicher Teil ^ 170. 26. Juli 1887. Bisheriges Statut. Die Leipziger Kommissionäre sind verpflichtet, während der Messe ihre Abrechnungen in den hierzu festgesetzten Stunden auf der Börse zu erledigen. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch ihre Leipziger Kommissionäre erledigen lassen. Über Benutzung der Bnchhändlerbörse im übrigen Teile des Jahres hat der Verwaltnngsansschnß zu verfügen (8 38). 8 53. Überwachung der Ordnung. Wenigstens ein Mitglied des Vorstandes muß während der Abrechnungszeiten in den Geschäftsstunden anwesend sein. um die Erhaltung der Ordnung zu überwachen nnd notwendige Anordnungen zu treffen. Ebenso hat der Sekretär des Vereins während derselben anwesend zu sein, um die Prüfung und Ab stempelung der Vollmachten der zur Abrechnung Beauftragten vorznnehmen. 8 54. Form der Bekanntmachungen. Der Vorstand hat die allgemeinen Anordnungen durch An schlag an der Börsentafel zur Kenntnis der Anwesenden zu bringen. Außerdem haben zwar auch alle Bereinsmitglieder das Recht, sich der Börsentafel zu ihren Bekanntmachungen zu bedienen, doch müssen solche von einem Mitglieds des Vorstandes durch Unter schrift oder Abstempelung zuvor genehmigt werden. Fünfter Abschnitt. Von dem Vermögen des BörsenVereins. H 55. Bestandthcile des Vermögens. Das Vermögen des Börsenvereins besteht: 1. in der Deutschen Bnchhändlerbörse; 2. in dem gesamten dazu gehörigen Jnventarinm; 3. in dem Verlagsrechte des Börsenblattes; 4. in dem übrigen Verlage des Börsenvereins, sowie in dem Material zu diesem Verlage; 5. in den zinsbar angelegten Kapitalien; 6. in den Kassenbeständen; 7. in der Bibliothek. 8 56. Einkünfte des Vereins. Die Einkünfte des Börsenvereins bilden: 1. die Eintrittsgelder (8 2 all 6); 2. die jährlichen Beiträge (8 3 all 1); 3. die außerordentlichen Einnahmen; 4. die Zinsen der angelegten Kapitalien; 5. die Nutzungen der Bnchhändlerbörse; 6. der Ertrag des Börsenblattes; 7. der Ertrag der übrigen Verlagsartikel des Vereins. 8 57. Aufbewahrung des Vermögens. Mit der Verwaltung der Einkünfte ist der Schatzmeister beauftragt, wogegen die Aufbewahrung des Kapitalvermögens und die Vertretung verschuldeter Verluste dem Vereine gegenüber dem Vorstande obliegt, welcher die Staatspapiere und sonstigen Gelddoknmente des Vereins bei einer öffentlichen Kasse in Leipzig zu deponieren hat 8 58. Geschäftsbücher. Der Schatzmeister ist verflichtst, neben den sonstigen Geschäfts büchern ein Kassabuch und ein Hauptbuch zu führen, welche mit Ende jedes Rechnungsjahres rein abznschließen sind. Der Schatzmeister hat diese Bücher jedem Mitgliede des Vor standes zu jeder Zeit auf Verlangen vorzulegen und Auskunft dar über zu erteilen. Neue Satzungen. wesenden Mitglieder des Börsenvereins, sowie deren beglaubigte Vertreter, sind berechtigt, ihre Abrechnung im Buchhändlerhanse persönlich zn bewirken. Die Leipziger Kommissionäre, welche dem Börsenverein als Mitglieder angehören, sind verpflichtet, während der Messe ihre Abrechnungen in den hierzu festgesetzten Stunden nach den vom Vorstande zu erlassenden näheren Anordnungen im Buchhändler- Hanse zu erledigen. Nichtmitglieder des Börsenvercins dürfen die Abrechnung im Bnchhändlerhause nur durch solche Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, mit Genehmigung des Vor standes erledigen lassen. Durch Beschluß der Hauptversammlung ausgeschlossenen Mit gliedern ist diese Genehmigung unbedingt zu versagen 8 50. Überwachung der Ordnung. Wenigstens ein Mitglied des Vorstandes muß während der Messe bei dem Abrechnnngsgeschäft anwesend sein, um die Erhal tung der Ordnung zn überwachen und notwendige Anordnungen zu treffen. Ebenso hat der Geschäftsführer des Vereins während der selben anwesend zu sein, um die Prüfung nnd Abstempelung der Vollmachten der zur Abrechnung Beauftragten vorzunehmen. 8 51. Form der Bekanntmachungen. Der Vorstand hat die allgemeinen Anordnungen durch An schlag an der Tafel des Buchhändlerhauses zur Kenntnis der An wesenden zu bringen. Sechster Abschnitt. Von dem Vermögen des Börsenvereins. 8 52. Bestandteile des Vermögens. Das Vermögen des Börsenvereins besteht: 1. in dem Deutschen Bnchhändlerhause; 2. in dem gesamten dazu gehörigen Jnventarinm; 3. in dem Verlage des Börsenblattes; 4. in dem übrigen Verlage des Börsenvereins, sowie in dem Material zu diesem Verlage; 5. in den zinsbar angelegten Kapitalien; 6. in den Kassenbeständen; 7. in der Bibliothek und den Sammlungen; 8. in Stiftungen und Legaten. 8 53. Einkünfte des Vereins. Die Einkünfte des Börsenvereins bilden: 1. die Eintrittsgelder (8 2 all 5); 2. die jährlichen Beiträge (8 3 all 1); 3. die außerordentlichen Einnahmen; 4. die Zinsen der angelegten Kapitalien; 5. die Nutzungen des Buchhändlerhanses; 6. der Ertrag des Börsenblattes; 7. der Ertrag der übrigen Verlagsartikel des Vereins. 8 54. Aufbewahrung des Vermögens. Mit der Verwaltung der Einkünfte ist der Schatzmeister beauftragt, wogegen die Aufbewahrung des Kapitalvermögens und die Vertretung hierbei verschuldeter Verluste dem Vereine gegen über gemäß 8 24 dem Vorstande obliegt, welcher die Wertpapiere nnd sonstigen Gelddokumente des Vereins bei der Leipziger Bank oder der Reichsbank zn deponieren hat.
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