Erscheint nutzer Sonntag tägliche — Bis früh g Uhr ein- gehende Anzeigen konunen in der Regel u, wen» irgend »täglich in der nächsten Nr. zur Ausnahme. iirsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum deö BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler. ^7 170. Leipzig, Dienstag den 26. Juli 1887. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Gemäß tz 63 Absatz 3 des Statuts bringen wir nachstehend die von dem außerordentlichen Ausschüsse für die Revision des Statuts beschlossene Revisions-Vorlage zur Kenntnis unserer Mitglieder. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß behufs Beschlußfassung über diese Vorlage eine außerordentliche Hauptversammlung am 25. September 1887, vormittags 10 Uhr in Frankfnrt a/M. stattfindet. Die Mitteilung des Versammlungslokals wird später erfolgen. Eine Übertragung der Stimmen an Stellvertreter ist nach tz 19 Absatz 3 des Statuts in diesem Falle nicht gestattet. Stuttgart, Berlin, Leipzig, am 25. Juli 1887. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Adolf Kröner. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Bisheriges Statut. Statut des Börscnvereinö der Deutschen Buchhändler rc. vom 25. April 1880. Erster Abschnitt. Von dem Zweck des Vereins und den Mitgliedern desselben. 8 1- Zweck. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist eine Ge nossenschaft mit juristischer Persönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Leipzig. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buch handels im allgemeinen und seiner Angehörige» im weitesten Umfange. Insbesondere gehören hierher: u) die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Einrich tungen behufs Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts verkehrs und der Abrechnungen; b) die Anbahnung und Feststellung allgemein giltiger geschäft licher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander; o) die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels; ck) die Belebung des korporativen Geistes in Lokal-, Kreis- und Provinzialvereinen (tzß 49 bis 51), sowie die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine znm Schutze der geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Neue Satzungen. Satzungen des BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erster Abschnitt. Von dem Zweck des Vereins und den Mitgliedern desselben. 8 1. Zweck. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist eine Ge nossenschaft mit juristischer Persönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Leipzig. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Wohles, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buch handels und seiner Angehörigen im weitesten Umfange. Als Mittel hierzu dienen insbesondere: 1) die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Ein richtungen behufs Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts verkehrs und der Abrechnungen; 2) die Feststellung allgemein giltiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler unter einander, sowie der Buch händler mit dem Publikum in Bezug auf die Einhaltüng der Bücherladenpreise, beziehungsweise den von letzteren zu gewährenden Rabatt (tz 3 Ziffer 4 und 5); 3) die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels; 4) die Belebung des korporativen Geistes in Orts-, Kreis-, Verleger- und Kommissionärvereinen (K8 45—47), sowie die Förderung der Bestrebungen dieser Vereine zum Schutze der geschäftlichen Interessen ihrer Mitglieder. 512 Bierundsünfzigster Jahrgang.