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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Bisheriges Statut. Die Legitimation der Stellvertreter unterliegt der in Z 18 vorgeschriebeneu Prüfung. Persönlich am Orte der Hauptver sammlung anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter abstimmen. Ein Stellvertreter darf nicht mehr als sechs Abwesende vertreten. Die Abwesenden sind unbedingt an die legalen Beschlüsse der Hauptversammlung gebunden. 8 20. Protokoll. Über alle Verhandlungen der Hauptversammlungen und die gefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll aufznnchmen, welches im Börsenblatte abgedruckt wird. Das Protokoll ist von dem Vor stande und mindestens fünf Mitgliedern durch Unterschrift mit zu vollziehen. Zweite Abteilung. Bon dem Vorstände. 8- 21. Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern: dem ersten und zweiten Vorsteher, dem ersten und zweiten Schriftführer, dem ersten und zweiten Schatzmeister. Alle diese Beamten werden auf drei Jahre gewählt, und es scheiden jährlich zwei Vertreter des gleichen Amtes nach der Reihe des Eintritts aus. Die Mitglieder des Vorstandes legitimieren sich durch ein auf Grund der Wahlverhandlungen auszustellendes Attest eines Notars. 8 22. Wechsel des Vorstandes. Der Austritt aus dem Vorstande erfolgt am Schlüsse der Buchhändler messe, nachdem die neue Wahl vorher bekannt ge macht ist. Die ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, den Sitzungen des Vorstandes noch ein Jahr lang beizu wohnen, ohne jedoch Stimmrecht auszuüben. 8 23. Wählbarkeit. Jedes Mitglied des Börsenvereins ist wählbar, doch sollen niemals zwei Mitglieder des Vorstandes derselben Firma an gehören. 8 24. Rechte und Obliegenheiten des Vorstandes. Der Vorstand vertritt den Verein selbständig, soweit er nicht durch dieses Statut beschränkt ist. Insbesondere liegt ihm ob: 1. das Statut aufrecht zu erhalten und die statutenmäßigen Be schlüsse zu vollziehen; 2. die Aufnahme neuer Mitglieder zu bewirken; 3. die Hauptversammlungen zu berufen und zu leiten; 4. mit Zuziehung des Wahlausschusses die Wahl der außer ordentlichen Ausschüsse zu bewirken, insofern nicht die Haupt versammlung einen anderen Wahlmodus bestimmt; 5. die Kassenangelegenheiten und das Vermögen des Vereins zu verwalten, die Aufstellung des Voranschlags für das nächste Jahr, sowie des Rechenschaftsberichts zu bewirken; 6. die Oberaufsicht über die Anstalten des Börsenvereins, namentlich über das Central - Bureau, das Archiv, das Börsenblatt, die Bibliothek, zu führen; 7. die für die Anstalten des Börsenvereins und für die Arbeiten des Vorstandes nötigen Beamten zu wählen, zu instruieren, bezw. wieder zu entlassen, die Gehalte und Remunerationen derselben mit Zustimmung des Rechnungsausschusses festzu stellen, überhaupt aber mit dritten Personen im Namen des Vereins abzuschließen; 8. in dringlichen Fällen außerordentliche Maßregeln im Neue Satzungen. 8 18. Protokoll. Über alle Verhandlungen der Hauptversammlungen und die gefaßten Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, welches im Börsenblatte abgedruckt wird. Das Protokoll ist von dem Protokoll führer, von dem Vorstande und mindestens fünf Mitgliedern durch Unterschrift mit zu vollziehen. Zweite Abteilung. Von dem Vorstande. 8 10. Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern: dem ersten und zweiten Vorsteher, dem ersten und zweiten Schriftführer, dem ersten und zweiten Schatzmeister. Dieselben werden auf drei Jahre gewählt, und cs scheiden jährlich zwei Vorstandsmitglieder nach der Reihe des Eintritts aus. 8 20. Wechsel des Vorstandes. Der Wechsel im Vorstande erfolgt am Schlüsse der Buch händlermesse, nachdem die neue Wahl vorher bekannt gemacht ist. Die ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, den Sitzungen des Vorstandes noch ein Jahr lang bei zuwohnen, ohne jedoch Stimmrecht auszuüben. 8 21. Rechte und Obliegenheiten des Vorstandes. Der Vorstand vertritt den Verein selbständig, soweit er nicht durch diese Satzungen beschränkt ist. Jnbesondere liegt ihm ob: 1. die Satzungen aufrecht zu erhalten und die satzungsgemäßen Beschlüsse zu vollziehen; 2. die Aufnahme neuer Mitglieder zu bewirken; 3. die Hauptversammlungen zu berufen; 4. mit Zuziehung des Wahlausschusses die Wahl der in 8 29 unter Ziffer 1, 2 und 3 genannten ordentlichen Ausschüsse zu bewirken, und auch die der außerordentlichen Ausschüße, in sofern nicht die Hauptversammlung für diese einen anderen Wahlmodus bestimmt; 5. die Kassenangelegenheiten und das Vermögen des Vereins zu verwalten, die Aufstellung des Voranschlags für das nächste Jahr, sowie des Rechenschaftsberichts zu bewirken; 6. die Oberaufsicht über die Verwaltung des Vereins, seine Anstalten und Einrichtungen zu führen; 7. die Beamten für die Anstalten und Einrichtungen des Börsen vereins anzustellen, beziehungsweise wieder zu entlassen, die Gehalte und Remunerationen derselben sestzustellen; 8. zu allen Verhandlungen und Arbeiten, welche besondere Fach kenntnisse voraussetzen, Sachverständige zuzuziehen und, wenn erforderlich, zu honorieren;
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