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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870726
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
- Monat1887-07
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37>1 170, 26 Juli 1887 Amtlicher Teil. Bisheriges Statut. Interesse des Börseuvereins und des Buchhandels zu be schließen; 9. zu allen Verhandlungen, welche besondere Fachkeuntuisse boraussetzen, Sachverständige zuzuzieheu und, wenn erforder lich, zu honorieren; 10. die Statuten von Kreisvereinen zu Prüfen und eventuell zu bestätigen (8 51). 8 25. Brkanntmachnngcn. Alle Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen durch das »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel«, welches das amtliche Publikationsorgan des Vereins ist. Dieselben ergehen mit der Unterschrift »Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buch Händler zu Leipzig« Alle Urkunden, Vollmachten und amtlichen Erlasse müssen von einem der beiden Vorsteher und mindestens von zwei anderen Mit gliedern des Vorstandes unterzeichnet, Urkunden und Vollmachten außerdem mit dem Vereinssiegel versehen sein. 8 20. Verbindlichkeit des Börscnvercins. Was der Vorstand gemäß dem Statut im Namen des Börsen vereins beschließt und thut, ist für letzteren verbindlich. Eine amtliche Bekanntmachung im Börsenblatte genügt, um einem Beschlüsse bindende Kraft für die Mitglieder des Börseuvereins zu geben. ß 27. Verbindlichkeit des Vorstandes. Für Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes, welche dem Statut zuwiderlaufen, sowie für grobe Fahrlässigkeit sind die Vorstandsmitglieder, soweit sie zustimmten oder sich beteiligten, verantwortlich. 8 28. Funktionen des Vorstehers. Dem ersten Vorsteher, welchem in allen Versammlungen der Vorsitz und die Leitung der Geschäfte gebührt, liegt die Sorge für Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes ob. In Behinderungsfällen übernimmt der zweite Vorsteher dessen Funktionen. 8 20. Funktionen der Schriftführer. Der erste Schriftführer hat das Protokoll in den Konferenzen des Vorstandes und in den Hauptversammlungen (wenn dafür nicht anderweitige Vorsorge getroffen wird) zu führen, auch alle Ausfertigungen und die Korrespondenz zu besorgen, soweit dies nicht dem Vorsitzenden nach der Geschäftsordnung resp. einem der angestellten Beamten des Vereins obliegt. Derselbe wird in Behinderungsfällen durch den zweiten Schrift führer vertreten. 8 30. Funktionen der Schatzmeister. Der erste Schatzmeister hat alle Einnahmen des Vereins einzuzichen und alle Ausgaben zu besorgen, die Verzeichnisse über das dem Vereine zugehörige Vermögen zu führe», den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr, sowie den Rechenschaftsbericht zu entwerfen und das Kasseuwesen überhaupt unter Beobachtung der für die Verwaltung des Vereinsvermögens aufgestellten Grundsätze zu führen. Der zweite Schatzmeister übernimmt in Behinderungsfällen des erste» dessen Funktionen. 8 31. Central-Bnreau. Das Central-Bureau des Börseuvereins zu Leipzig besorgt den schriftlichen Verkehr des Vorstandes und der Ausschüsse, die Verwaltung des Archivs, sowie die Erledigung der ihm anderweitig Bierundfünfzigster Jahrgang. Neue Satzungen. 9. die Satzungen der in 8 13 genannte» Vereine zu prüfe» und eventuell zu bestätigen (8 46); 10. auf Grund der 88 8 und 9 das Ausschließuugsverfahren zu handhaben; 11. die Mitglieder des Vereinsausschusses im Falle des 8 47 Absatz 2 zu wählen; 12. alles zur Erreichung der in 8 1 genannten Zwecke des Ver eins dienlichen Schritte zu thun und in dringlichen Fällen außerordentliche Maßregeln im Interesse des Börsenvereins und des Buchhandels zu beschließen. 8 22. Bckaiintmnchungc». Alle Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen durch das „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel", welches das amtliche Veröffentlichungsorgan des Vereins ist. Dieselben ergehen mit der Unterschrift „Der Vorstand des Börseuvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig". Alle Urkunden, Vollmachten und amtlichen Erlasse müssen von einem der beiden Vorsteher und mindestens von zlvei anderen Mit gliedern des Vorstandes unterzeichnet, Urkunden und Vollmachten außerdem mit dem Vereinssiegel versehen sein. 8 23. Verbindlichkeit der Beschlüsse des Vorstandes. Was der Vorstand satzungsgemäß im Namen des Börsen vereins beschließt, ist für letzteren verbindlich, sobald der Beschluß durch amtliche Bekanntmachung im Vörsenblatte (8 22) zur Kennt nis der Mitglieder gebracht worden ist. 8 24. Haftbarkeit des Vorstandes. Für Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes, welche den Satzungen zuwiderlaufen, sowie für grobe Fahrlässigkeit sind die Vorstandsmitglieder, soweit sie zustimmten oder sich beteiligten, verantwortlich. 8 25. Obliegenheiten der Vorsteher. Dem ersten Vorsteher gebührt bei allen Verhandlungen, au welchen er in amtlicher Eigenschaft teil nimmt, der Vorsitz und die Leitung der Geschäfte. Ebenso liegt ihm die Sorge für Ausführung der Beschlüsse ob. In Verhinderungsfällen übernimmt der zweite Vorsteher, und wenn auch dieser verhindert sei» sollte, ein anderes vom ersten Vorsteher bezeichnetes Vorstandsmitglied dessen Obliegenheiten. 8 20. Obliegenheiten der Schriftführer. Der erste Schriftführer hat das Protokoll in den Sitzungen des Vorstandes und in den Hauptversammlungen zu führen, auch die Ausfertigungen und die Korrespondenz zu besorgen, soweit dies nicht einem der angestellten Beamten des Vereins oder einer an deren Person übertragen wird. In Verhinderungsfällen übernimmt der zweite Schriftführer dessen Obliegenheiten. 8 27. Obliegenheiten der Schatzmeister. Der erste Schatzmeister hat das Kasseuwesen unter Beobach tung der vom Vorstande für die Verwaltung des Vereinsvermögcus aufgestellten Grundsätze zu führen. In Verhinderungsfällen übernimmt der zweite Schatzmeister dessen Obliegenheiten.
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