Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1887
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- 1887-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1887
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3546 Nichtamtlicher Teil. ^ 158, 13 Juli 1867. Bücher, welche in dieser Nummer zum ersten Male augekündigt sind. Verzeichnis künftig erscheinender ?i. v. Deckers Verlag (d. Schenck, kgl. Hofbuchh. in Berlin. 35272 Gesetz, betr. die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen. Wilhelm Koebner, Verl.-(^to. i» Breslau. 35276 Xölilvr, k., ckis Lntvvioleslun^ clssXris^s- rvsssns nnci ckor LrisAküIiruuA in Uor kiltsrnsit. III INI. I. ,1I)tt^. G. Tcriba, Hofbuchh. in Metz. 35275 Oinniir in««»»! pnltn. Uanvvsrllalencivr k. 6. Infanterie;. 4. .labi'---. 1887. .H»n» Lteittio Bering N, Berit». SKS7S 8ni»i»I»»?r mecki/iiiiselivi' IVvn'roisor. Lei. III: Diät u. 4Vs^eveissr für Illut- arina, von 1)r. Uaut Lor^sr. Nichtamtlicher Teil. Berhnndluiigen der neunten Delegierten-Versammlung des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine im Deutschen Buchhandel Freitag den 6. und Sonnabend den 7. Mai 1887 inl Saale des Hotel de Russie in Leipzig. (Fortsetzung ans Nr. 157.) Hierauf wird ans Wunsch vieler Mitglieder die Beratung des Antrages Jacobi und Genossen (höchstens 5°/o Rabatt) schon jetzt vorgenommen. Herr Hartmann-Elberfeld: Über den Antrag sei bereits soviel gesprochen worden, daß sich kaum etwas Neues dazu sagen ließe. Er wolle sich daher nur darauf beschränken, einen von ihm und seinen Freunden vereinbarten Zusatz zu ihrem Anträge zn ver lesen. Derselbe lautet: »Der Berbands-Vorstaiid wird beauftragt vorstehenden Beschluß dem Börscnvercius-Borstand zn unterbreiten, mit dem Anträge, den selben als maßgebende Rabattvorschrist anzucrkcnnen und die Ge schäftsordnung der .Siebener - Kommission' dementsprechend abzu- ändcrn.« Die Herren hätten eben gehört, daß der Herr Vorsteher die Statuten dahin weiter entwickeln wolle, daß nach den Gebieten der einzelnen Provinzialvereine nur soviel Rabatt gewährt werden dürfe, als diese'ihren eigenen Mitgliedern gestatten. Im Prinzip würden Wohl alle damit einverstanden sein und sich freuen, daß der Vorstand des Börsenvereins diesen Bestrebungen so kräftige Unter stützung gewähre. Zweck ihres heutigen Antrages sei daher, dem Börsenvereins-Vorstand zu zeigen, daß er den Wünschen des Ver bandes durchaus entgegenkommt und daß die heutige Versammlung ihre Zustimmung zu erkennen giebt, wenn Herr Kröner und der zn wählende Ausschuß die von elfterem vorher entwickelte Idee zur Durchführung bringe. Es würden dann im neuen Statut Mittel und Wege gefunden werden, mittelst welcher die »Schleudcreien« so geahndet werden könnten, daß Umgehungen bald schwinden und schließlich ganz unmöglich werden würden. Dieser Zusatzartikel sei von wesentlicher Bedeutung. Im Jahre 1884 habe die Delc- giertenvcrsammlnng die Rabattnormen festgestellt, die dann vom Bvrsenvereiu accepticrt und wonach die Geschäftsordnung der »Siebener-Kommission« fcstgestellt worden sei. Ein heutiger Be schluß nach dem rheinisch-westfälischen Anträge gebe nur dem Aus druck, daß diese Delegierten-Vcrsammlung, soweit ihre Instanz geht, dem Börsenvcrein anheimgcbc, nun weitere Schritte zn thnn Zn bestimmen, wann dies geschehen solle, gehe über die Kompetenz der Versammlung; das müsse und könne man auch, nachdem sich Herr Kröner im Prinzip mit dem Anträge einverstanden erklärt habe, ruhig dem Börsenverein überlassen. In diesem Sinne bitte er alle die Herren, welche Bedenken tragen, den Antrag jetzt schon anzunchmcn, wo noch nicht genügende Mittel zur Unterdrückung der »Schleuderei« vorhanden seien, zn erwägen, daß ja durch den eventuellen heutigen Beschluß die Sache noch nicht in Kraft trete. Er bitte daher auch die Herren, die, wenn auch schweren Herzens, es noch nicht für zeitgemäß halten, sich jetzt schon die Hände in dieser Sache zn binden, sich doch mit den Zielen des Antrags ein verstanden zü erklären, damit der Börsenvereins-Vorstand den Eindruck gewinne, daß alle deutschen Sortimenter darin einig sind, nur bei 5gh Diskont bestehen zu können. In diesem Sinne bitte er den Antrag auffassen zu wollen. Herr Kröner: Wenn die Abänderungsvorschläge zum Statut, welche Ihnen vorlicgcn, in der Hauptversammlung des nächsten Jahres angenommen würden, dann würde zur Beurteilung von »Schleude>ei«-Klagen lediglich das Statut diene». Wenn ein Para graph des Statuts besagen soll, daß bei Verkäufen in einem Ver einsbezirke die betreffenden Rabattnormen und bei Verkäufen nach auswärts die Rabattnormen desjenigen Bezirks, nach welchem der Verkauf stattfindct, gelten sollen, dann würde also die Übung eine andere werden als seither, wo die Siebener-Kommission nach dem Grundsätze verfährt, daß bei Verkäufen in einem Vereinsbezirke die Rabattnormen des betreffenden Bezirkes gelten sollen, im übrigen aber nicht über lOgh rabattiert werden darf. Es würde dann kein Höchstrabatt mehr genannt werden. Somit kann es sich bei dem Vorschläge, der jetzt gemacht ist, nur um die Zeit handeln, welche zwischen jetzt und der eventuellen An nahme des neuen Statuts liegt Ich würde es lebhaft begrüßen, wenn die Dclegierten-Versammlnng diesen Beschluß fassen würde, d. h. wenn eine Einigkeit darüber zu erzielen wäre, daß 5gh als Höchstrabatt gelten sollen; aber ich möchte nur, um etwaige Miß verständnisse auszuschließen, bemerken, daß mit der Annahme des neuen Statuts von einem »Höchstrabatt« nicht mehr die Rede sein kann. Herr Strauß kann sich mit der Darlegung des Herrn Kröner nur einverstanden erklären. Denn wenn eine Einigung dahin stattgefunden habe, daß 5°/o der für ganz Deutschland gültige höchste Rabatt sei, so sei ja hiernach durch das neue Statut der Rabatt von 5°/, bestimmt. Selbst wenn später noch weiter ge gangen und der Rabatt auf 3°/, herabgedrückt oder ganz auf gehoben würde, so würde man mit dem neuen Statut ganz gut fahren, welches auch den nicht zustimmenden Herren, namentlich aus Berlin und Leipzig eine Brücke böte. Sie könnten dadurch ihren heimatlichen Verhältnissen Rechnung tragen und den von ihren Plätzen unmöglich abzuschaffenden Rabatt bestehen lassen, wenn sie nur nach dem Statut sich richteten und darauf verzichteten, nach auswärts zu höherem Rabatt zu liefern. Herr Naumann bemerkt als Vorsitzender des Leipziger Sortimenter-Vereins, daß in der kürzlich abgchaltenen General versammlung dieses Vereins eine Statutenänderung beschlossen worden sei, die darauf ausgehe, den lokalen Rabatt von 15°/, auf 10°/, zn ermäßigen; zugleich sei folgende Resolution ange nommen worden: »Der Verein Leipziger Sortimenter glaubt sein Entgegenkommen in betreff einer weiteren Rabattrcdnzierung durch die heute beschlossene Statutenänderung genügend zum Ausdruck gebracht zu haben, ist aber nach Lage der Dinge nicht im stände die Herabsetzung des Kundenrabatts bis auf 5°/, zur Zeit anzunehmen.« — Außerdem sei auch die Aufhebung des 25°/, Aufschlags auf den Nettopreis der Artikel der Barsortimenter beschlossen und daran nachstehende Resolution geknüpft worden: »Der Vorstand des Vereins Leipziger Sortimenter wird beauftragt, bei dem Vor stände des Verbands der Lokal- und Provinzialvcreine dahin zu wirke«, daß eine allgemeine Aufhebung des 25°/, Aufschlags auf die Nettopreise der Barsortimenter da, wo er seither noch besteht,
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