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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1887
- Sprache
- Deutsch
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3549 159, 15. Juli 1887. Nichtamtlicher Teil. eingefallen wäre, zu behaupten, daß die Berliner keine Kataloge in die Provinz sendeten. J,n übrige» müsse er die Richtigkeit seiner Darstellung ausrecht erhalten. Nach Annahme eines Schlußau träges wird namentliche Ab stimmung beschlossen. Ehe zu derselben geschritten wird, erklärt Herr Biller-Prenzlan Namens der Delegierten des Pro- vinzialvcreins für die Provinzen Brandenburg und Pommern, daß sic sich der Abstimmung enthalten würden; ferner bittet Herr Mühlbrccht folgende Erklärung zu den Akten zu nehmen: .»Die Unterzeichneten, welche ihrem Austragc gemäß gegen den Antrag Jacobi und Gen. stimmen mußten, glauben doch im Sinne ihrer Auftraggeber zu handeln, wenn sie die Erklärung abgeben: Der Berliner Sortimenter-Verein wird alle Schritte mit Freuden begrüße», die dahin sichre», das Nabattunwesen mehr und mehr eiu- zuschräukeu und ist gewillt, alle dahingehenden Bestrebungen, soweit dies möglich, zu unterstützen. (gcz.) Mühlbrccht. Mcidingcr. Prager.« Herr Naumann schließt sich dieser Erklärung Namens des Leipziger Sortimcntcrvcrcins an. In namentlicher Abstimmung wird der Antrag Jacobi und Genossen nebst dem Zusätze Hartmann mit 60 gegen 15 Stimmen angenommen; 2 Herren enthielten sich der Stimmabgabe. He>r Hcndschel-Frauksurt erklärt, daß, obgleich er bekannt lich auf dem Boden des Rheinisch-Westfälischen Antrages stehe und entschieden für Rabattcrmäßiguug sei, er es doch nicht für gerecht Hallen könne, durch Schließung der Diskussion den da gegen geäußerten Bedenken weiter keine Rechnung zu tragen. Er halte sich daher verpflichtet, gegen den Antrag zu stimmen und glaube damit auch die Ansicht der beiden anderen Vertreter des Mitteldeutschen Verbandes ausgesprochen zu haben. Herr Naumann teilt noch, veranlaßt durch den Zusatzantrag Ackermann, betreffend Mischkataloge, folgenden am 12. August 1886 seitens des Leipziger Sortimentervercins gefaßten Beschluß mit: In der am 12. August 1886 stattgefundcnen Sitzung des Leipziger Soctimcntcrvereins haben sich die Anwesenden zu fol gender Erklärung verpflichtet: »Antiquarische Exemplare der Barsorlimentcr-Artikel dürfen in Zukunst mit herabgesetzten Preise» nur in eigentliche Antiquar- kaialogc ausgenommen werden In sogenannten Mischkalalogen sind die Sortimenter ausnahmslos verpflichtet alle Bücher, seien sie antiquarisch oder neu, neueste oder ältere Auslagen, nur zum Laden preise cinzusetzcn. Einzelne Bücher dürfen in diesen Mischkalalogen unter dem Ladenvreise nur mit dem Zusätze »antiquarisch« oder »herabgesetzt« aufgesührt werden. Dasselbe gilt auch von Anzeigen in öffentlichen Blätter» Unter Mischkalalogen sind solche Kataloge zu verstehen, die neue und alte Bücher i» einer Reihenfolge aus- sührcn. Als Antiquariatskatalogc sind solche anzusehen, die sich durch ihren Titel und Inhalt als antiquari'ch bezeichne». In strei tigen Fällen entscheidet die Siebener-Kommission « Es dürfen alle diese Artikel, die zu dem Barsortimcnt ge höre», in den Mischkatalogen nur zum Ladenpreis augezeigt werden. Das ist das einzige Radikalmittel, was wir ausstcllcn können. Also cs ist durchaus unmöglich, daß jemand einen Bar- sortimentcr-Artikcl in einem Mischkatalog zu billigerem Preise auzeigt. Hierauf wird die erste Sitzung gegen Mitternacht geschlossen. (Fortsetzung folgt.) Vermischtes. Die Revision des Handelsgesetzbuches. — Nachdem die Kommission für die Ausarbeitung des Entwurss eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs die erste Beratung der fünf Tcilcntwürfc be endigt hat, tritt nunmehr die Frage wegen Revision des Handels gesetzbuches wieder in den Vordergrund. Diese Revision ist nicht Ausgabe der mit der Aufstellung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches betrauten Konimission; cs soll vielmehr einem Beschlüsse des Bundcsrats gemäß nach beendigter erster Lesung des Civilgesctz- bnchscntwurss zur Aufstellung des Entwurss eines deutschen Handels gesetzbuches eine Kommission ernannt werden, welche aus hervor ragenden praktischen und theoretischen, mit dem Handelsrecht vertrauten Juristen, sowie aus Mitgliedern der Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch besteht. Die Kodifikation des Handelsrechts durch Revision und Ergänzung des geltenden Handelsgesetzbuches soll, wie wir der »Nat.-Ztg.« entnehmen, in folgender Weise bewirkt werden: 1) Der Entwurf eines neuen deutschen Handelsgesetzbuches hat folgende neu hiiizntrctendc Teile zu »Insassen: Die in dem geltenden Handelsgesetzbuch!: fehlenden Zweige des Vcrsichcrungsrechts, das Recht der Binnenschiffahrt und das Verlagsrecht. 2) Für jeden der neu hinzntrctetcndcn Teile wird alsbald ein vorläufiger Entwurf mit Motiven ansgearbcitet. Die Ausarbeitung erfolgt durch einen oder mehrere von dem Bnudesrate ernannte Spezialrcdaktoren. Jeder dieser Entwürse wird der gutachtlichen Beratung technischer und juristischer Sachverständiger, welche vom Bnudesrate berufen werden, unterstellt. Auf Grund dieser Begutachtung erfolgt die Feststellung der drei Ent würfe durch die Spezialrcdaktoren. 3) Die von den Spezialrcdaktvreu ausgcarbeitetcn Tcilcntwürse werden der Konimission übergeben und von dieser aus den Vortrag des Spczialredaktors in einmaliger Lesung beraten und sestgcstcllt. 4) Der Inhalt des geltenden Handelsgesetz buches wird durch einen von der Kommission sosort »ach ihrem Zu sammentritt bestellten Hanptrefereuten der Revision unterzogen. Der aus dieser Revision hcrvorgcgaugcnc vorläufige Entwurf wird von der Konimission beraten und sestgestellt. Zu dieser Beratung werden Mit glieder des Handelsstaudcs zugczogen. 5) Sodann beschließt die Kom mission auf den nach vorgängiger Verständigung mit den Spczial- rcdaktorcn erstatteten Vortrag des Hauplrcserenten über die einheitliche Znsammensügniig der ans den Kommissionsbcratungen hcrvorgcgaugcnc» Tcilcntwürse und unterzieht de» Gesamtentwurs der endlichen redak tionellen Feststellung. Der so in erster Lesung vollendete Gesamtentwurs eines deutschen Handelsgesetzbuchs wird nebst Motiven veröffentlicht »nd de» Bundesregierungen milgctcilt. 6) Nach beendigter zweiter Lesung des Entwurfs eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches durch die be treffende Kommission wird aus den Vortrag des Hauptrcfercntcn der Gesamtentwurs des Handelsgesetzbuches einer zweiten Lesung und schließlichcn redaktionellen Feststellung durch die Kommission unter zogen. Der so festgcstelltc Entwurf nebst Motiven wird dem Bundesrate überreicht. Buchhändlerisches Fachblatt. — Unter dem Titel »Export- Journal« wird Herr G. Hcdcler in Leipzig einen »internationale» Anzeiger für Buchhandel und Buchgewerbe« herausgcben. Das neue, monatlich erscheinende Fachblatt wird, seiner äußerlich in die Augen fallenden Dreiteilung entsprechend, ein dreisprachiges sei»; der deutsche Text in der Mitte ist rechts von seiner englischen, links von seiner französischen Übersetzung begleitet. Es wird abzuwarten sein, wie weit das Erscheinen dieses Blattes, welches zunächst nur im Prospekt vor- licgt, einem Bedürfnis des Buchhandels entgcgenkommt. Falsches Gel kn — Aus England berichtet man: Die anläßlich des Jubiläums der Königin neu ausgcgebenen Sixpencestücke haben in ihrer äußeren Ausstattung eine so große Ähnlichkeit mit den neuen halben Sovereigns, daß sic Falschmünzern Anlaß geboten haben, sic zu vergolden und als halbe Pfunde auszngebcn, was leider in großem Maße gelungen zu sein scheint. Um das Publikum ans dem Continent gegen Verlust zu schützen, sei erwähnt, daß die Inschrift auf der Kehr seite des halben Sovereigns einfach „Victoria Osi Oratia". oberhalb des Bildnisses der Königin ist, während ans dem Sixpcnce die Inschrift der Kehrseite „Victoria l)oi Oratia Itritt. U-sAioa, 1. I)." lautet. Aus Österreich. Goethe-Denkmal. — Die Korporation der Wiener Buchhändler hat sür das in Wien in Aussicht genommene Goethe-Denkmal in ihren Kreisen eine Sammlung veranstaltet, welche den Betrag von 399 fl. ergeben hat. Ausstellung in Melbourne. — Der Anmeldetermin zur Er langung von Platz sür Ansstcllungsprodnkte ans der im nächsten Jahre in Melbourne stattfindenden internationalen Ausstellung ist bis zum 3t. Oktober d. I. verlängert worden. Pcrsoiiüluachrichtcn. Ernennung. — Herr Hans Licht in Leipzig, Inhaber der Firma Licht L Meyer, ist von Sr. Hoheit dem Herzog Ernst von Coburg-Gotha zum Hosmusikalienhändler ernannt worden.
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