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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1861-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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153, 13. December. 2731 Börsenblatt für den Wenn man nun auch diese Ansicht in der Versammlung der Buchhändler einstimmig theilte, so wurde doch geltend gemacht, daß es unter den obwaltenden Verhältnissen kaum möglich sein würde, das volle Recht, also für außerpreußische deutsche Zeitun gen vollständige Steuerfreiheit zu erlangen, so lange die preußi schen noch die Steuer bezahlen müssen. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir hierin einen, wenn auch halb unbewußten Zug der Eollcgialität und des Eorporationsgcistes erblicken, der durch den Buchhandel geht und der hier dem Leipziger Buchhändler sagte, so lange er nicht schlimmer als seine preußischen Collegen behandelt werde, so lange ließe sich der Druck wohl ertragen. Wenigstens sprach sich die Stimme der Versammlung dahin aus, für jetzt bei der König!. Sächsischen Staatsregierung haupt sächlich darauf hinzuarbeiten, daß diese schleunigst die nothwen- digen Schritte thun möchte, um wenigstens eine Gleichstellung sächsischer Verleger mit den preußischen zu bewirken. Es ist dies in der Thal ein so bescheidener Wunsch, daß wir keinen Augenblick daran zweifeln, daß die Sächsische Staatsre gierung die ernstlichsteistSchritte thun wird, um dieses Minimum für ihre Angehörigen zu erreichen, wobei ihr ohne Zweifel der Zollvercinsvertrag zur Seite stehc. Sollte dieser jedoch wirklich ein Loch bieten, durch welches zu schlüpfen es dem preußischen Stcucrgesctze gelingen sollte, so geht auf dem Wege des Rechtes diese Möglichkeit jedenfalls nicht weiter, als daß alle Blätter aus dem Zollverein mit den preußischen über Einen Kamm geschoren werden können. Wenn aber ein Wochenblatt, das, wenn cs in Preußen erschiene, 16 Sgr. jährliche Steuer tragen würde, mit Thaler belastet wird, nur weil es in Sachsen erscheint, so ist dies für die Presse ein unerträglicher Unterschied, und kein Fabrikant in den übrigenZollvercinsstaaten würde unter ähnlichen Verhältnissen mit den preußischen concurriren können. Wir müssen es aber betonen: das Buch oder das Blatt, welches für Geld erkauft wird, ist doch zweifelsohne eine Waare, und der sächsische Verleger ist ein Fabrikant, vernicht für den säch sischen Eonsum allein arbeiten kann, sondern seinen Absatz in ganz Deutschland und weiter suchen muß, und der zu Grunde geht, wenn man ihm seinen natürlichen Markt nimmt. Abge sehen von allen moralischen Sympathien, so ist diese Seite der Sache jedenfalls für dicSächsische Regierung ganz besonders eine sehr ernsthafte. Man erkundige sich nur, wie viele Menschen direct und indirect durch Ein Unternehmen wie dic Jllustrirtc Zei tung bestehen, und man wird sich wundern. Deshalb bleibt es auch eine sehr häßliche Seite des preu ßischen Gesetzes, daß sowohl das Ministerium als die Kammern durch die Verschiedenheit der Besteuerung den Schein auf sich geladen haben, als wären sie nicht unempfindlich für die mögliche Aussicht, solche Unternehmungen in ihr Lager hinüber zu zwingen, oder ähnliche, die nun mit Leichtigkeit concurriren können, auf Kosten der außerpreußischcn hervorzurufcn; ein häßlicher Schein, der dadurch nicht gemildert wird, daß eine Steuervergütung für die ins Ausland und in den Zollverein gehenden Exemplare dem preußischen Zcitungsverlcgec in Aussicht gestellt wird. Sei dem wie ihm wolle, wir sind doch überzeugt, daß sowohl das Preußische Ministerium als auch die Kammern, wenn sie recht ernstlich über diese Ungerechtigkeit aufgeklärt werden, dem Druck der öffentlichen Meinung und den ernsthaften Schritten buudes- sreundlichcr Regierungen nachgeben müssen und werden, und daß sic wenigstens die Hand oazu bieten werden, dem schlimmsten Ucbclstand, der ungleichen Besteuerung des In- und Auslanvcs sofort abzuhelfen. Daß wenigstens die König!. Sächsische Staatsrcgierung, die auch die nächste Veranlassung dazu hat, in dieser Richtung kräftig deutschen Buchhandel. Vorgehen wird, dafür bürgt das Wort des Freiherrn von Neust. Wie wir mit seinen Worten unsernArtikel angefangen haben, so schlie ßen wir auch damit. „Nehmen Sie die angelegentliche Versiche rung", so sprach er bei der genannten Festversammlung, „daß die Sächsische Regierung cs jederzeit für eine ihrer ersten Pflichten erkennen wird, soweit dies überhaupt in ihrer Macht liegt, die Blüthe des deutschen Buchhandels fördern zu helfen, welche von Alters her bis in die neueste Zeit Leipzig zum Sammel- und Mit telpunkte erkoren hat." Hierauf vertrauen wir unbedingt, und Freiherr von Neust wird indcrThatumdenBuchhandel und seine Cultur-Mission sich große Verdienste erwerben, wenn es seinen Bemühungen gelin gen sollte, die hier behandelte niederdrückende Maßregel zu ent- - fernen. Die sächsische Presse wird es aber für eine ihrer ersten Pflichten.halten, ihn darin, so weit sie vermag, zu unterstützen; sie kann und darf nicht ruhen, bis das preußische Zeitungssteuer- gcsctz, dieser Schlagbaum für die deutsche Eultur, denselben Weg gegangen ist, wie alle andern Schlagbäumc im Zollverein. Miscellen. Leipzig, 10. Dec. Am gestrigen Tage hat sich der hiesige Buchhändlccvercin versammelt, um wegen des neuen preu ßischen Zeitungssteuergesetzes in Berathung zu treten. Die Red. des Böcscnbl. ist zu ihrem Bedauern von der Einberu fung dieser Versammlung nicht in Kenntniß gesetzt worden, um in einer so wichtigen Angelegenheit selbst berichten zu können, und sieht sich daher auf die Mittheilung der Dtschn. Allg. Ztg. ange wiesen, die wie folgt lautet: „Gestern Nachmittag fand in der Buchhändlerbörse eine außerordentliche Generalversammlung der hiesigen Buchhändler auf Anlaß des preußischen Zeirungssteuer- gesetzes Statt. Der Vorsitzende des Vereins, Hr. Stadtältester Fleischer, theilte der Versammlung mit, daß eine Deputation des Vorstandes in Dresden gewesen sei und das Sächsische Ministerium des Innern um den Schutz der durch jenes Gesetz mannigfach be drohten Interessen des sächsischen Buchhandels ersucht habe; die Deputation habe mit Hrn. Geheimcrath Weinlig und Hrn. Staats- ministcr Frhrn. v. Neust ausführlich über die Angelegenheit ver handelt und von denselben die erfreulichsten Zusicherungen er halten. Die Versammlung beschloß, dem Sächsischen Ministerium des Innern noch eine eingehende Denkschrift über die Angelegen heit überreichen zu lassen und gleichzeitig dem Vorstand des Bör senvereins der Deutschen Buchhändler eine Abschrift derselben zu übersenden, diesem anhcimgcbend, seinerseits im Interesse des gesammcen deutschen Buchhandels ebenfalls die Angelegenheit in die Hand zu nehmen. Allgemein sprach man sich gegen das ganze Gesetz und speciell gegen einzelne die außerpceußische Presse be- nachtheiligende Bestimmungen desselben aus und äußerte die Hoffnung, daß man in Preußen bis zur hoffentlich bald erfolgen den Wiederaufhcbung des ganzen Gesetzes dasselbe in der milde sten Weise handhaben werde." Wien, 7. Dec. Der Präses des Oesterreichischen Buch händlervereins hat dem Reichsrath einen Artikel der Wiener Buch händler-Eorrespondenz zugehen lassen, der die Bedenken enthält, die sich in buchhändlcrischen Kreisen gegen den neuen Pr cßge- sctzentwurs aussprechen. Diese Bedenken sind sogewichtiger Natur und greifen so innig ins buchhändlcrische Geschäftslcben ein, daß dieselben kaum unberücksichtigt bleiben dürften. Die Gewerbesrciheit ist bekanntlich auch insofern auf den ocstcrreichi- schcn Buchhandel ausgedehnt worden, daß die Erlangung einer Eoncesffon fast gar keine Schwierigkeiten mehr bietet und auch selbst Nichtbuchhändlern leicht zugänglich ist. Nun heißt es aber 372'
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