Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210426
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192104262
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210426
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-04
- Tag1921-04-26
- Monat1921-04
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 96, 26. April l92i. 2. Werden zwischen den Vorständen des Deutschen Ver- legervereins und der Deutschen Buchhändlergilds, zwischen Berufsgruppen dieser Vereine oder freien Gruppen von Verlegern und Sortimentern Verträge abge schlossen über Bezugsbedingungen, die den dem Vertrage sich anschließenden Firmen den Verzicht auf den Teuerungszu schlag ermöglichen, so sollen diese Verträge während ihrer Dauer für die angeschlossenen Firmen an die Bestimmungen der Notstandsordnung treten. 3. Für diejenigen Gegenstände des Buchhandels, über die solche Vereinbarungen getroffen sind, ist die Notstandsordnung nicht mehr zwingend. 4. Die Namen derjenigen Verlagsfirmen, die durch solche Verträge den Verkauf ohne Teuerungszuschlag ermöglicht ha ben, sind ebenso wie die unter diese Verträge fallenden Lite raturgruppen derart zu veröffentlichen, daß die buchhändle- rischc Allgemeinheit nicht darüber in Zweifel sein kann, ob ein Gegenstand des Buchhandels unter einen solchen Vertrag fällt.« Die Anträge der 24er Kommission und der Deutschen Buch- händlergilde zum gleichen Thema, endlich auch der Antrag der Deutschen Buchhändlergilde zum Z 7 der Verkaussordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum wur den zurückgezogen. Schier endloser Jubel und wiederholtes, langdauerndes Bei fallklatschen durchbrauste den Saal, als so nach fast dreijährigen Kämpfen der Frieden im deutschen Buchhandel wieder hergestellt war. Man wird sicher allen Rednern beistimmen, die die Be deutung dieses Augenblicks und diese zunächst kaum für möglich gehaltene Lösung deutlich unterstrichen und allen dankten, die an der Herbeiführung dieses Erfolgs mitgewirkt haben. Den Rest der Verhandlungen füllte die Aussprache über die beabsichtigte Satzungsänderung aus. Zur Einleitung gab Herr Hofrat I)r. Arthur Meiner einen eingehenden ausführlichen Be richt über das Wesen und die Bedeutung der vom Vorstand vor gelegten Vorschläge. Die Deutsche Buchhändlergilde brachte darauf einen Antrag ein, der die Ablehnung der wesentlichsten Punkte, vor allem der Kurial-Abstimmung forderte. Der Verlag aber betonte, wie es Herr Ruprecht ausdrückte, es müsse Ent gegenkommen in diesem Sinne gezeigt werden, daß die Versamm lung wenigstens die Prüfung der Vorschläge zulasse, also darauf «ingehe; andernfalls könne sich der Verlag majorisiert fühlen. Das Eingehen auf die Prüfung der Vorschläge bedeute ja noch keineswegs ihre Annahme. Die Abstimmung daraufhin ergab die Annahme des Antrags des Vorstands mit 207 Stimmzetteln mit 744 Stimmen gegen 118 Stimmzettel mit 618 Stimmen. Damit war auch in dieser Frage eine Lösung gesunden, di« als Aus druck des Willens zum Frieden und zu einigem Zusammenwirken in gegenseitigem Verständnis und Entgegenkommen begrüßt wer den muß und den Weg zur weiteren Behandlung der wichtigen Frag«, hoffentlich zum Heil des Ganzen, freigemacht hat. Mit Dankesworten des Herrn Hartmann-Elberfeld an den Vorstand, die in einem freudig aufgenommenen Hoch auf ihn ausklangen, und mit der Erwiderung des Ersten Vorstehers, Herrn Hofrat Or. Arthur Meiner, fand die würdig verlaufene und erfolgreich ausgegangene Versammlung kurz nach 4fH Uhr ihr Ende. Der Buchhandel kann mit dem Ergebnis zufrieden sein und darf nach diesen Erfolgen hoffen, innerlich gefestigt den Auf gaben der kommenden Zeit und den mancherlei Schwierigkeiten, die ihm noch drohen, entgegentreten zu können. Das anschließende gemeinsame Essen vereinte den größten Teil der Anwesenden noch zu geselligem Beisammensein bis in die Abendstunden. Der Kantateausschuß hatte sich anerkennenswerte Mühe gegeben, diesen Teil der Veranstaltungen so angenehm und abwechslungsreich zu gestalten, wie es unter den gegenwärtigen Zeiten überhaupt zu erreichen ist. Er dürfte sich damit den Dank aller Teilnehmer verdient haben und kann befriedigt auf den Abend zurückblicken. Während des Essens wurde eine ganze Reihe von Reden ge halten. Den Reigen eröffnete Herr Hofrat vr. Arthur Meiner mit einer längeren Ansprache, in der er nach kurzen Gedenk- worten zu Ehren der verstorbenen ehemaligen Kaiserin dem Ernst der allgemeinen Lage gegenüber nochmals die Notwendigkeit einigen Zusammenhalteus betonte. Er schloß mit einem Hoch auf das deutsche Vaterland und den deutschen Buchhandel. Herr Oderregierungsrat De. Feßler überbrachie die Glückwünsche des Reichswirlschaftsministeriums zum Ausgang der eben beendeten Verhandlungen und bat, die Einigkeit nicht nur auf den inneren Zusammenhalt des Buchhandels zu beschränken, sondern sie auch in verständnisvollem Zusammenwirken zwischen Buchhandel und Regierung zum Ausdruck kommen zu lassen. Herr Hartmann- Elberfeld feierte danach nochmals das neue Ehrenmitglied in beredten Worten, worauf Herr Geheimrat Siegismund in län geren Ausführungen seinen Dank aussprach. Schließlich sprach Herr Ministerial-Direktor vr. Klien noch auf den Börsenverein, wobei er namentlich die Verdienste des Herrn Geheimrat Siegis mund auch von seiner Seite nochmals hervorhob. Ein Tasellied und allerlei Erinnerungsgaben trugen weiter zur Unterhaltung bei. Zum Schluß ging, angekündigt durch eine launige An sprache des Heim vr. Ullstein, auch die bekannte traditionelle Hose um, wie wir vermuten, mit gutem Erfolge. Kleine Mitteilungen. Hur Frage der Auskunftspflicht. — Dem Börsenverein ist nach stehendes Schreiben des Reich swirtschafts Ministers -uge- gangen: Im Verlaufe der Erhebungen, rvelchc ich über die AnMnessen- heit der Preisbildung im Verlags- und Sortimentsbuchhandel an stelle, ist es vorgekommen, daß dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler ungehörige Firmen die Auskunft mit dem Einwand verweigert haben, die Verordnung tiber Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Neichs-Gesetzbl. S. 604) und 11. April 1918 (Neichs-Gesetzbl. S. 187) sei nicht mehr rechtsgültig. Damit unliebsame Vorkommnisse in Zukunft vermieden werden können, beehre ich mich, Ihnen ein Gutachten des Herrn Neichs- ministers der Justiz vom 31. März 1921 mit der Bitte zu übersenden, dieses Gutachten Ihren Mitgliedern bekanntzugeben. ''Im Aufträge des Reichswirtschaftsministers: gez. Susat. Dieses Gutachten lautet: In Übereinstimmung mit der dortigen Auffassung erachte auch ich die Nechtsbeständigkeit der Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 — 11. April 1918 — Ncichs-Gcsevbl. 1917, S. 604, 1918 S. 187 — nach wie vor für gegeben. Zlvar hat sich die durch 8 3 des Gesetzes vom 4. August 1914 — RGBl. S. 327 — dem Bun desrat erteilte Ermächtigung zur Anordnung derjenigen gesetzlichen Maßnahmen, welche sich zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen als notwendig erweisen, nur auf die Zeit des Krieges erstreckt. Diese zeitliä)« Beschränkung bezieht sich jedoch nur auf die Zuständigkeit zum Erlaß von Vorschriften. Sie besagt dagegen nicht, daß die vom Bundesrat auf Grund der bezeichneten Gesetzesbestimmung erlas senen Vorschriften nur für die Zeit des Krieges Gültigkeit haben. Zur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen können sich auch Maß nahmen als notwendig erweisen, die über die Dauer des Kriegs zustandes hinausgreifen. Die Entscheidung darüber, ob die wirt schaftlicheil Verhältnisse eine Weitergeltung der zu erlassenden Vor schriften für die Zeit nach der Beendigung des Krieges erforderten, war dem Bundesrat nicht verschränkt. Er dürfte mithin nach eige nem Ermessen über die zeitliche Geltung seiner Verordnungen Be stimmung treffen. In der Verordnung über die Auskunftspflicht ist vorgesehen, daß der Reichskanzler bestimmt, wann die Verord nung außer Kraft tritt. Eine solche Bestimmung des Reichskanzlers bzw. jetzt des zuständigen Ressortministers ist bisher nicht ergangen. Sonach ist die Verordnung noch als in Kraft befindlich anzusehen. In Vertretung gez. Joel. Eingeschriebene Bricfscndungcn nach Sowjet-Nußland usw. — Von jetzt an werden auf Gefahr des Absenders eingeschriebene Briefscndungen jeder Art nach Sowjet-Rußland, der Ukraine, der Republik Aserbeidschan und der Republik des Fernen Ostens sowie auch wieder nach den russischen Hafenorten des Schwarzen und des Asowschen Meeres zur Postbeförderung angenommen. Berantwortl. Redakteur: Richard Albert t. — Verlag: Der Bdrsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsche« BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tu Leipzig — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2S sBuchhändlerbauSs. S08
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder