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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1887
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- 1887-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1887
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- Deutsch
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^ 204, 5. September 1887. Nichtamtlicher Teil. 4335 Nichtamtlicher Teil. Dir Stellung des russischen Buchhandels zu litterarischen Verträgen. Das St. Petersburger Organ der russischen Buchhändler und Verleger bringt in Nr. 1 l des laufenden Jahrganges eine» Artikel, der sehr scharf die Stellung des dortigen Buchhandels zu inter nationalen litterarischen Konventionen charakterisiert Im Eingang wird erzählt, daß sich der Vorstand des Peters burger Vereins der russischen Buchhändler im April 1885 zum Minister des Äußern begeben habe, um eine Abänderung der litte- rarisch-artistischen Konventionen herbeizuführen, die Rußland am 6.April(25.März) 1861 mit Frankreich und 20.(8.)Jnli 1862 mit Belgien abgeschlossen hat. Als Motiv dieses Schrittes wird angegeben, daß der Zweck der Konvention zwar erreicht worden sei, aber nur zum Nutzen Frankreichs und Belgiens Rußland sei aber nicht nur leer ausgegangen, sondern habe sogar offenbaren Schaden gehabt; denn alle aus den Konventionen hcrvorgehenden Rechte und Vor teile seien auf der Seite der Franzosen und Belgier geblieben, während auf die Russen nur die Lasten und Beschränkungen ge kommen wären. Das sei allerdings sehr natürlich, da Rußland auf dem Gebiete der intellektuellen Thätigkeit noch ziemlich jung sei und deshalb ein dringendes Bedürfnis habe, von anderen Nationen zu entlehnen, deren geistige Reichtümer weit größere seien als die seinigen. Ein fernerer Grund liege in der eigenen Gesetzgebung Rußlands, die in Bezug auf Urheber- und Verlagsrecht noch äußerst unbestimmt sei. — Die Konventionen mit Frankreich und Belgien wurden bekanntlich seitens Rußlands nicht wieder erneuert. (Eine litterarische Konvention zwischen Rußland und Deutschland hat niemals bestanden.) Im weiteren Verlaufe des Artikels kommt der Verfasser nun aus die 1884 in Bern gegründete »Union intsrng.tions.lo pour ls. protestion ckss osnvrss littdrsirss et sstii-tigues« zu sprechen. Von Verträgen hat er, wie es scheint unter Anspielung auf die hohe Politik, überhaupt eine geringe Meinung; sie hätten in unserer Zeit nur den Zweck, dem Stärkeren die Hände zu binden, oder mittels seiner Hände die Kastanien aus dem Feuer zu holen, oder durch Vereinigung von Schwächeren den Starken in seiner Entwickelung zu hemmen, so daß solche Verträge im histori schen Verlause niemals beide Parteien gleichmäßig befriedigten. Die »Union illtsrnstionsls« lege einen besonderen Wert darauf, daß Rußland und Nordamerika der Vereinigung beiträten, und maßgebende Perfonen derselben seien der Ansicht, man müsse beide Regierungen zur Annahme der Konvention zwingen. »Daß es sür die ,Union intsrnstionsls' unbedingt wichtig und nützlich wäre« — fährt der Verfasser fort — »Rußland in diese neue Konvention mit einzuzichen, bezweifeln wir nicht im geringsten, aber wir erlauben uns auch zu bemerken, daß diese ,Union' für Ruß land weder ein besonderes, noch überhaupt ein Interesse hat. Wenn Rußland in seiner geistigen Entwickelung auch kräjtig sortschreilet, so hat es doch noch lange nicht die Selbständigkeit erreicht, die den west europäischen Staaten eigen ist, und so stehen wir Russen in diesem Falle den Reichtümer» Europas gegenüber ans dem Standpunkte der Nachfrage. . . . Bei einem Vertrage würde Rußland in die Lage desjenigen Kontrahenten kommen, der seine Arme und, was noch wichtiger ist, seinen Geldbeutel seinem westeuropäischen Widerpart hochherzig öffnet. Ehe wir in eine Vereinigung treten, muß erst in Rußland selbst die litterarisch-artistische Gesetzgebung ordentlich aus gearbeitet sein, und dann —, nun dann werden wir immer noch keiner Vereinigung beitreten, so verlockend auch die Be dingungen sein mögen. »Der litterarisch-artistische Markt ist in Westeuropa so augefüllt und reich, daß es allerdings äußerst notwendig sein mag, für den Absatz der Erzeugnisse zu sorgen. Die Nachfrage auf eine Gattung der Produkte dieses Marktes ist aber in Rußland schon bedeutend gesunken; cs ist dies die Belletristik, was um so empfindlicher sein mag. als doch gerade diese Gattung der Litteratur immer den Hauptzweig der buchhändlerischen und verlegerischen Thätigkeit bildet und auch ferner hin bilden wird.*) *) Über die Einfuhr von Büchern, Musikalien u. s. w. aus dem Auslände nach Rußland findet sich an einer andörn Stelle des eingangs »Der Vereinigung nicht beitreten, heißt aber nicht soviel, wie die Beziehungen abbreche». Wir wollen zwischen Rußland und Europa keine chinesische Mauer errichten, sondern uns nur das ganz legale Recht wahren, ein selbständiges Leben zu führe». Wenn lvir sreundschaftlichen Umarmungen ausweichen, haben wir nicht die Absicht, Gesetze vorzuschreiben; aber wir wollen außer unseren eigenen, durchaus keine andern Gesetze haben, selbst wenn sie den lautersten Quellen und den großherzigsten Motiven entsprossen wären. Rußland ist so groß, daß es nach dem richtigen Ausdruck eines heimatlichen Schriftstellers eine Welt für sich bildet, und nicht bloß einen Staat im allgeniein angenommenen Sinne, und deshalb braucht es weder eine .Union intsrns,tions.ts' noch überhaupt ngend eine .Union'. Die Idee, als der Ausdruck der geistigen Schöpferkraft des Menschen, ist ein Eigentum der gesamten 'Menschheit, und sic (die Idee) in irgend Weiche Bedingungen einznschmieden, ist der Rechte der Menschheit auf geistigen Austausch nicht würdig. »Die Litteratur in Rußland macht Fortschritte und man interessiert sich in Europa sehr für dieselbe. Als Beweis dasür können die vielen fremdsprachlichen Übersetzungen russischer Werke, sogar von Autoren mittleren Ranges dienen. Es wäre unbillig, das Recht der Übersetzung zu verbieten, denn eine gute Übersetzung ist eine ganz selbständige Arbeit, und handelt es sich um ei» Werk mit Illustrationen, die den Text erläutern, so bildet der Umdruck der selben eine so wesentliche Eigenschaft des Buches, daß es ohne diese seine Bedeutung verlieren würde; folglich kann auch eine solche Über setzung keinem Verbot unterliegen. Wenn wir also den europäischen Staaten durchaus kein Hindernis in den Weg legen, unsere Erzeug nisse zu benutzen, so haben wir auch das Recht, uns selbst in einem solchen Falle keinen Zwang anzuthun — natürlich mit Ausnahme eines wirklichen Nachdrucks der Originale in der heimatlichen Sprache selbst. »Wir sind berechtigt, solche Grundsätze auszusprechen und prak tisch in Anwendung zu bringen, denn wir leben in einer Zeit der Ent wickelung des domo rnssious, wo er in Austausch sür das Gewonnene auch selbst etwas bieten kann, und das Gebotene interessiert die Aus länder so sehr, daß ihre intellektuellen Märkte nicht im Nachteil und unsere nicht im Vorteil sind, wenn wir die selbständigen aus ländischen Buch- und Kunsthandlungen in Betracht ziehen, die in den russischen Hauptstädten bestehen. »Das Resultat unserer Darstellung kann also dahin zusainmen- gesaßt werden, daß wir den Ausländern für ihre hochherzige Absicht, uns in ihre litterarisch-artistische Familie anfzunehmen, ja rbcht dankbar sind, daß wir aber sür uns allein bleiben wollen, ohne in irgend welche .Union internationals' einzutreten.« Man sieht, unfern Kollegen an der Newa und Moskwa fehlt es an Selbstbewußtsein und Entschiedenheit nicht; ob aber auch die russischen Schriftsteller, die in der Sache doch auch einigermaßen interessiert sind, mit dieser buchhändlerischen Auffassung ganz ein verstanden sein werden, ist die Frage. Litterarische Verträge zwischen Deutschland und Rußland bestehen ja, wie bemerkt, nicht; dennoch dürfte es mehr als einmal vorgekommen sein — von einem solchen, nicht belanglosen Falle weiß dies der Verfasser dieser Zeilen mit Bestimmtheit —, daß bei Übersetzungen aus dem Russischen auch dem Verfasser des Originals Entschädigungen gezahlt worden sind. Solche Fälle werden sich natürlich verringern und wohl ganz aushören, wenn die obigen Grundsätze wirklich maß gebend werden sollten. Eigentlich ist freilich die Entschädigung des Originalver fassers gar nicht Sache des Verlegers, sondern des Übersetzers. Letzterer ergänzt den Verfasser für die Sprache, in welcher die Übersetzung veranstaltet wird. Bei Stipulierung des Honorars sür die Übersetzung sollte daher der Übersetzer immer eine» gewissen Prozentsatz des Honorars für den Verfasser des Originals aus- genannten Organs (Nr. 8—9) eine Bemerkung. Danach betrug die Summe der Einsuhr: 1880: 3 689 902 Rubel, 1883: 3 016 002 „ 1885: 2 093 736 so daß ei» Niedergang darin zweisellos feststeht. Der Referent meint auch, daß dieser Ausfall die Belletristik träfe; denn nach seinen eigenen langjährigen Erfahrungen habe sich die Einfuhr von wissenschaft licher Litteratur aus dem Auslande nach Rußland nicht verringert, sondern sogar sehr bedeutend vergrößert und sei noch immer im Steigen begriffen. 594*
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