Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. In den nächsten Togen wird erscheinen: Erstes Verzeichniß der auswärtigen Sorkimentshandlungen, welche ihre Verpflichtungen an die Mitglieder des Berliner Verleger-Vereins in der Ostermesse 1865 ordnungsmäßig er füllt haben. Exemplare dieses Verzeichnisses sind a 5 Sgr. haar von unse rem jetzigen Schatzmeister F. Dünnnler's Verlagsh. in Berlin zu beziehen. Berlin, den 8. Juli 1865. Die Commisston des Berliner Verleger-Vereins. Bekanntmachung. In Gemäßheit §. 13. unter III. der Ausführungs-Verord nung zu dem Gesetze, den Schutz der Rechte an literarischen Er zeugnissen und Werken der Kunst betreffend, vom 22. Februar ^ 1844 wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Monat Juni! 1865 1) auf Ansuchen Herrn HannS Hanfstaengl's zu Dresden über ^ eine Photographie unter dem Titel: Nsmbraudt und ssins kraul, von iiembrandt van kpn. worauf die Bemerkung gedruckt ist: „Vervielfältigung Vorbehal ten." unter Nr. 834 in Gemäßheit Abschnitt III. der Verordnung vom 22. Februar 1844 ein Verlagsschein ausgestellt worden ist; daß ferner 2) die Werke: unter Nr. 835; Zweiunddreihigster Jahrgang. 3) die Werke: 1s tour du Monds, dir. 271—279. 1a kibls populairs. dir. 125—138. dournsl pour tous. dir. 778—799. 1'annes littsrairs et dramatjgus. 7. Annes. 1864. kartis. Oolstte. —128^ ^ ^ unter Nr. 836; 4) die Werke: iZuand on voxaxs, par Iheopkiio üaiitisr. Iss soorissss ds I'smovr, oomödis sn trois Notes psr Iksodors .lournal d'un llaneur, par.lulvs dlorias. Io bosuk Apis, opsra doulks en doux solss par Philipps Kills st bluKöns burpills. unter Nr. 837; 5) Das Buch vom gesunden und kranken Menschen, von vr. Carl Ernst Bock, Professor der pathologischen Anatomie zu Leipzig. Mit 38 feinen Abbildungen. Sechste verbesserte und vermehrte Auflage. 5. Lieferung. Leipzig 1865, Ernst Keil. worauf die Bemerkung gedruckt ist : „Das Recht der Uebersetzung in fremde Sprachen ist Vorbehalten." unter Nr. 846; sowie 212