Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit- Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .1° 81. — Leipzig, Montag den 10. April. — 1893. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenverems der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate, öen 30. ApriL 1893, vormittags 9 HtHv, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (Z 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1892. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag für 1893. 4. Neuwahlen. Es find zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Schriftführer an Stelle des vom Amte zurücklretenden Herrn Paul Siebeck-Freiburg i/B., b) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Max Niemeysr-Halle a/S. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Ernst Reimer-Berlin, Carl Meißner-Elbing, Friedrich Thienemann jun.-Gotha. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Wilhelm Laber-Köln und Leonhard Gecks-Wiesbaden. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Otlo Nauhardt-Leipzig und Max Cyriacus-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die von dem außerordentlichen Ausschüsse für die Verlagsordnung vor geschlagenen Abänderungen der von der vorjährigen Hauptversammlung angenommenen Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel und den danach abgeänderlen Wortlaut derselben in dem Sinne genehmigen, daß 1. den Mitgliedern des Börsenvereins empfohlen wird, die Verlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlags verträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme darauf in ihren Verlagsverträgen zu deren Ergänzung und Erläuterung zu benutzen: 2. der Vorstand beauftragt wird, diese Verlagsordnung dem Reichskanzler bezw. dem Reichs-Justizamte im Namen des Börsenvereins mit der Bitte um Berücksichtigung bei einer reichsgesetziichen Regelung des Ver lagsrechts zu überweisen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle einem Anträge der Historischen Kommission gemäß beschließen, Herrn Vr. Oskar von Hase in Leipzig die Bearbeitung des zweiten (Schluß-) Bandes der „Geschichte des Deutschen Buchhandels", zu welcher dieser sich bereit erklärt hat, zu übertragen, und Len Vorstand ermächtigen, einen von der Historischen Kommission vorgeschlagenen Vertrag darüber abzuschließen. Sechzigster Jahrgang. 201