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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18981014
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189810145
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18981014
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-10
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Lrlcheint täglich mit Ausnahme der Sonn- tnd Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis für Milglieder des BSrsenvcreins e i n Exemplar 10 für Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile »uei deren Raum so Psg., nichtbuchhändlerischt Anzeigen M Psg.; Mitglieder de» Börsen vereins zahlen für eigene Anzeigen U>Ps., ebenso BuchhandlungSgehilsen für Stellc- gcsuchc. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 239 Leipzig, Freitag den 14. Oktober. 1898. Amtlich Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen-Verband. Bekanntmachung. Im Interesse unserer Mitglieder und deren einstigen Hintetbliebenen halten wir es für unsere Pflicht, wiederholt darauf hinzuweisen, daß die Meldungen für die Witwen- und Waisenkasse unbedingt zur Sicherung des Pensions rechtes erfordeilich sind Wir lassen hier einen kurzen Auszug aus den betreffenden Paragraphen der Sondersatzungen für unsere Witwen- und Waisenkasse folgen, deren genaue Be achtung wir dringend empfehlen: Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Verheiratung spätestens drei Monate nach erfolgter Eheschließung unter Einsendung der Heiratsurkunde dem Vorstande anzu zeigen; ebenso ist jede Veränderung im Familienstande spätestens vier Wochen nach Eintritt derselben dem Vor stande mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Meldefrist ist für jeden an gefangenen Monat Verspätung 1 ^ Strafe zu entrichten, welches Strafgeld zugleich mit den Verbandsbeiträgen erhoben wird. Wird durch die verspätete Anzeige jedoch die Meldung über die Verheiratung über ein halbes Jahr verzögert, oder die Heirats urkunde nicht innerhalb dieser Frist beigebracht, so kann das säumige Mitglied und dessen Ehe frau aller Ansprüche auf spätere Pension der letzteren verlustig erklärt werden. (Vergl. § 5.) Die Inanspruchnahme der Rechte muß innerhalb eines halben Jahres nach dem Tode des Mitgliedes dmch Meldung beim Vorstande erfolgen; geschieht die Meldung später, so erlischt dadurch das Recht auf Pensionsbezug bis zum Tage des Eingangs der Meldung beim Vorstand. (Vergl § 9.) Anspruch auf Pensionen haben nur diejenigen Witwen und Waisen, deren Mann, bezw. Vater, der Witwen- und Waisenkasse mindestens lO Jahre ununter brochen als Mitglied angehört hat. Witwen und Waisen aus Ehen, die erst nach Vollendung des 50. Lebens jahres des Mitgliedes geschlossen wurden, oder bei denen der Gatte mehr als 25 Jahre älter ist als die Gattin, haben keinen Anspruch auf Pensionen. (Vergl. Z ll.) Unrichtige Angaben von seiten eines Mitgliedes, sowie Unrichtigkeiten der von ihm eingereichten Zeugnisse, wodurch das wahre Verhältnis zum Nachteil der Wit wen- und Waisenkasse verheimlicht oder entstellt wird, haben in der Regel Ausschließung aus der Kasse und Verlust der eingezahlten Beiträge zur Folge. Nur bei unabsichtlich oder unwissentlich geschehenem Gebrauch unrichtiger Zeugnisse wird die Sache so geregelt werden, wie sie bei richtigem Inhalt der Zeugnisse sich gestellt haben würde. (Vergl. Z l5.) Leipzig, den 12. Oktober 1898. Der Vorstand. Hüufulldsechzigster Jahrgang. er Teil. Erschienene Neuigkeiten -es deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel --- ohne Aufdruck der Firma des Einsenders auf dem betr. Buche. f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit n.u. und um. Gezeichneten auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennig. Fuldaer Actiendrnckerei in Fulda. Launsrä: Das Dsbsu äss Osasrals äs Louis, tlaob ssinsn ^.uk- Lsiebugn. u. Lristsu. tlaod äsr 44. L.uü. äss kraus. Originals trsi bsarb. v. I>. van Dsswstsäs. gr. 8". (IX, 405 8. m. Liläais.) n. 3. —; gsb. u. 4. — Eduard AvenariuS in Leipzig. Centralblatt, literarisches, s. Deutschland. Hrsg. u. Red.: E. Zarncke. Jahrg. 1898. Nr. 40. gr 4". (40 Sp.) Vierteljährlich bar u. 7. 50 Danckelma», E. Frhr. v.: Abbasah. Historische Novelle aus dem 9. Jahrh n. Lhr. 8«. (151 S ) r>. 2. —; geb. bar 3. SO I. P. Bachem in «Sln. Brackel, F. Freiin v.r Im Streit der Zeit. Roman. 2. Ausl. 2 Bde. 8°. (319 u 379 S.) v 7. geb. u. 10. — Goldegg, I. v.: Das Märchen vom Glück. Roman aus der öfter- reich Gesellschaft. 2. sTitel-j Ausl. 2 Bde. 8». (343 u. 282 S. m. Bildnis.) u. 6. —; geb. n. 9. — HanS Bacmeister in Wiesbaden. Bacmeister, J.r Warum? Mensch u. Buchhändler. Lebens-Auf zeichnungen. gr. 8°. (247 S.) u. 2. —; geb. in Leinw. n. 3. — Wilh. Baensch, VerlagKH., in Dresden. ^.rokiv, vsass, t. säoksisebs Sssobiobts u. LItsrtumsLlliiäs. 8rsx. v. 8. Lrmisob. 19. Lä. 3. u. 4. 8tt. 8°. (IV u. 8. 193—396.) L L. 1. SO A. Bath in Berlin. Sllntsilnvß n. Ltanäorts äss äsutscbsn Ilssrss u. äsr Iraissrl. Llarius. Lsriebtizt bis raira 1. X. 1898 v. 6. Llavät. 32. äabre. (2. tlusg.) xr. 8». (88 8.) u. 1. — Hermann BShlanS Nachf. in Weimar. Goethe's Werke. Hrsg im Aufträge der Grotzherzogin Sophie v. Sachsen. I. Abkh, 33. Bd. u. 49. Bd 1. Abth. (Kleine Ausg.) gr- 8". u. 7. 60; Einbde. L a.v. 2. —; große Ausg. u. 9. 50; Embde. L a u. 2. 60 I. SS. (III, S7S S.) i>. S.60; große AuSg. o. 4.S0. — 49. 1. (V, 4S4 S.> ii. 4.— : große Ausg. u. S.— E. Boysen in Hamburg. Lranso, L.: Das Ooussrvatoriuiii äsr Nasik in Damburie. 8". (63 8. m. 1 Liläuis.) ^ i. hg 1012
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