für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgegcben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Borferivereins. ^ 4. Freitags, den 13. Januar 1837. Gesetzgebung. Das Königl. Prcuß. Ober-Censur - Collegium hat für nachstehende, außerhalb der Staaten des Deutschen Bundes in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Dcbits- crlaubnjß ertheilt: 1) Alpenrosen. Taschenbuch für das Jahr 1837. 12. Aarau, Christen. 2) Die Flüchtlinge, eine Erzählung f. d. Jugend. 8. Basel, 1835. Schneider. 3) I. Mendel, Anleitung zum Schulgcsangc. gr. 8. Bern, 1836. Dalp. 4) F. A. C. Graust, grammatische Vorschule zum Homer, gr. 8. Ebcnd. 1837. Berlin, den 3. Januar 1837. Der Vorsteher des Börsenvereins LiirUin. Zustand des französischen Buchhandels und die u rsa ch c n sei» es Verfalls. (Bon R. O. Spazier in Paris.) (Fortsetzung.) Die bis jetzt auseinandergesetzten ungünstigen Umstande des französischen Bücherhandels betrafen hauptsächlich den sogenannten Sortimentsvertrieb, wiewohl derselbe indirect! auf den Verlagshandel unendlich zurückwirken muß. In-1 deß die den Verleger besonders berührenden Hemmnisse! sind noch bei weitem unseliger. Gerade, weil er auf den Vertrieb durch seine College», d. h. mit Verbreitung, ^ Publikation durch dieselben, und auf deren Solidität nicht ^ rechnen kann, fällt er durchaus dem politischen Journalis-! mus in die Hände, und wird zuerst von diesem auf das Schmählichste ausgebeutet und ausgeplündert. Er hat nur i 4r Jahrgang. „ ihn, um sein Werk bekannt zu machen, und die Journale verkaufen diese Anzeigen um einen Preis, von dem man sich kaum einen Begriff macht. Die Kosten, die einem französischen Verleger die Journale verursachen, betragen fast immer so viel, als die Druck-, Papier- und Hvnorar- kosien des Werkes selbst, oft noch bedeutend mehr. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, sind die deutschen Bücherpreise sogar verhältnismäßig bei weitem höher, als die französischen. Denn, wenn bei den ersten der, den Soc- s timentshändlern zu bewilligende starke Rabatt auf die Er- !! Höhung des Preises Einfluß hat, so erkauft man damit die ^ thätige Mitwirkung von gegen 600 Handlungen zur Ver- , breitung und zum Absatz des Buchs, ein Northeil, der ! dem französischen Verleger bei Bewilligung seines, freilich j wenigen Rabatts fast ganz abgeht. Gesetzt, ein deutscher Verleger stellt ein Werk zu 500,^ Kosten her, so hat ec höchstens 50 noch auf Annoncen in politischen und lite rarischen Journalen zu verwenden; außerdem gibt es bei »ns 3 bis 4 literarische Anzeiger oder Bibliographieen, die vom gelehrten Publicum gebraucht werden, und in welchen nur die Büchertitel angezeigt werden, und außerdem den überall verbreiteten Mcßkatalog. Die Franzosen haben zwar ein .1<»>r»ick <1« ildi-ilri« , doch meist nur für Buch händler bestimmt. Die deutschen Blätter, selbst die poli tischen, die keinen Stempel bezahlen, vermehren sogleich ihren Umfang für den Fall, als soviel Annoncen entlau fen, daß die gewöhnliche Blatteranzahl nicht hinreicht, al len Bestellungen zu genügen. Der französische Verleger dagegen zahlt dem Journal des De'bats, dem unumgänglich nothwendigen Anzeiger, die Zeile zu nicht weniger als 25 Sous, beinahe 8 ^., den übrigen ! ohne Ausnahme 20 Sous. Da cs höchstens 10 solcher