E rschiini »uher Sonn tags täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei- gen kommen in der zweilnächst in Nummer zur Aufnahme. Beiträge für das Bbrfeablatl h«d an die Die daclIon, — Anzei gen aber an di-Esi-edili-n desselben zu senden für d'en Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum des BörsenvercinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig. Dienstag den 17. März. 1868. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine am 8. Mai beginnende und am 16. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegcneu Saale des Börseugebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8- l. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die bisher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinenthcile, Instrumente u. s. w. ist wegen beschränkten Raumes un zulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischenJndustrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurnckzuwcisen. Dagegen ist cs erwünscht, wenn die in derHcrstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finde». Derartige Sendungen sind zu adressircu: an die Ausstelluugscvmmission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Beglcitfactur in duplo bcizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8- 3. Auf den auszustellendcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingcsaudten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Bor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 16. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. §. 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse Herrn Ferdinand Seidel von uns übertragen worden, und sind die auszustellcnden Gegenstände spätestens bis zum 2. Mai an die oben angegebene Adresse eiuzusendcn. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Gotha und Leipzig, den 15. März 1868. Der Dsrstand des Sörsenvereins der Deutschen Äuchhändter. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Hünfmrddreißigster J-chrgaiiü. 107