für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 21. Freitags, den 13. März 1840. Einige allgemeine und besondere Betrachtungen über den Buchhandel, bei Gelegenheit eines Rückblickes auf die Jahre 1838 und 1839. (Fortsetzung.) V. Buchhandel und Gesetzgebung.— Wie im Staate Jeder dem Andern von seinen natürlichen Rechten, um des Ganzen willen, dies und das Nachlassen muß, so hat auch im künstlich hcrgcstellten Verbände der Staaten mit Staaten jeder einzelne jedem einzelnen Staate wie in äußerer Gestaltung, so in innerer Einrichtung zu Willen und Gefallen zu handeln für klug und vorsichtig und sicher erachtet, ja sich wohl gar zu den mannichfaltigsten Rücksichten in dieser Beziehung auf feierliche Weise verpflichtet. Gegenstand solcher Erachtung, solcher Verpflichtung ist denn vorzüglich auch die Freiheit der Meinungs- und Ueberzcugungsäußerung über Alles, was Menschenauge und Menschcngeist umfaßt, das freie Fortschrei- len auf der Bahn der Forschung und Aufklärung, und damit die Literatur, damit auch der Buchhandel. Die Gesammtheit der Staaten — ich habe natürlich nur Deutschland im Au genmerk — ist über gewisse Principien übercingckom^.cn, die Erscheinungen der Literatur zu beurtheilcn und sic ei" gut zu heißen, oder in höchster und letzter Instanz zu verwer fen, hat gewisse Grenzmarken für die Entwickelung der Gei steskraft und der Eullnr abgesteckt, in dieselben Literatur und Buchhandel eingeschränkt und eine bestimmte Grenzwacht zur Abwehr und Anzeige von Allem, was als Eontrebande be trachtet werden soll, ausgestellt. Jeder einzelne (Deutsche) Staat, d. h. dessen zeitweiliger Lenker und Leiter, hat gemäß diesen Principien, gemäß diesen Grenzen- und Schrankenbc- stimmungen Gesetze geschaffen, die nach der Verschiedenheit der Staaten-Jndividualitäten ln tkosi und lu xrsxi verschie den sich gestaltet haben. Darum erscheint hier neben dem gesetzlichen Walten Milde und Nachsicht, dort Härte und Strenge, hier Gehässigkeit, dort nur Nothwendigk'li der 7r Jahrgang. Untersuchung und Bestrafung. — Das ist, im Allgemeinen angcdeutet, Geschichte und Wesen der Prcßgesetzgedung in ganz Deutschland und in jedem einzelnen Deutschen Staate. Jedermann kennt die Bundesbeschlüssc in Bezug auf Presse und Buchhandel, Jedermann weiß cs aus öffentlichen Erör terungen und literarischen Miltheilungen, wie sich dieselben in jedem einzelnen Staate zurückgespiegelt und abgebildet, ver wirklicht haben und bisher wirkten. Weiler und tiefer hier ein- und vorzudringcn, liegt über der Linie. Daher, dem Zwecke dieser Betrachtungen gemäß, außer der Bemerkung, daß, wie auf das Gesetzgebungsg^chäft überhaupt, so insbe sondere auch auf die literarische und bibliopolische viel Kräfte verwendet werden, nur ein Blick auf Sachsen, unser Vaterland. Sachsen hat in neuern Zeiten eben sowohl aus inneren Gründen als äußeren Ursachen — man denke an den be schränkten Umfang und an das Herein- und Hcrüberragcn mächtiger und großer Staaten — in Allem Vorsicht und Bedachtsam keil zum Schild und Schirm genommen. Weit entfernt, dem verwerflichen Stabilitätssysteme zu huldigen, ja weit entfernt, demjenigen conservativen Principe anzuhän- gcn, welches neben dem Guten auch das Schlechte fcsthält, schlug es sich doch keineswegs zu der sogenannten Bcwegungs- partei. Sachsen blieb zwar nicht stehen beim Alten und Ver alteten, ließ Revolutionen und Regenerationen zwar nicht unbeachtet vorüberziehen; aber es schritt auch nicht nach dem ersten erhaltenen Impulse vorwärts. Es prüfte und erwog, erwog und prüfte, und ließ erst vom Nothwcndigen sich zur schnellem Bewegung bestimmen; cs eilte niemals, allein cs hatte davon auch den Vortheil, sich nicht zu übereilen. Wenn cs daher nicht hat, was größerer Mobilität in der Nähe und Ferne bereits eigen ist, so ist dagegen das, was cs hat, gewißlich gut und ruht auf einem Grunde, der unleicht zu erschüttern sein möchte. Was Sachsens, den Bundes beschlüssen Hochgebildete Preßgesetzgebung, Ecnsurcinrichtung 40