Nr. 3 lR. N. Leipzig, Dienstag den 5. Januar 1926. 93. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. (Infolge der Wichtigkeit des Gegenstandes wiederholt.) Um die Ausstellung von Werbeplänen ganz allgemein zu fördern, um die Überzeugung zu festigen, daß nur systematische Werbung auf Grund eines sorgfältig durchdachten Propagandaplancs Zweck und Aussicht aus Erfolg hat, schreiben wir hier mit einen allgemeinen Wettbewerb aus. Gefordert wird die Einsendung eines Aussatzes, der das Thema „Der Weihnachtswerbeplan eines Sortiments" behandeln soll. Die Teilnahme steht allen Angehörigen des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, soweit sie Mitglieder des Börsen vereins, der Bereinigung der Kunstverleger, des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler oder Angestellte von Mitglieds- firmen dieser Verbände sind, offen. Es ist sllr die Beurteilung gleichgültig, ob der geschilderte Werbeplan tatsächlich durchgeführt ist oder nur vorgeschlagen wird; ist der Plan aber durchgesithrt worden, so sind zahlenmäßige Angaben über den Erfolg erwünscht. Die Mitteilungen sind durch statistische Unterlagen zu ergänzen, wie Angaben über die Zahl und dis Kosten der ver breiteten Prospekte, Kosten der Verteilung, Kosten einer allenfalls durchgesllhrten Insertion usw. An die Spitze des Berichtes sind möglichst zu stellen: Einwohnerzahl des Ortes, Zahl der Angestellten der betr. Buch handlung, Angaben über die Lage des Sortiments im Ort (Zentrum, Vorort usw.), über die Art des Kundenkreises und schließlich über dis Zahl der zur Verfügung stehenden Schaufenster. Der Aussatz dars den Umfang von zwei Börsenblatt-Textspalten nicht unter- und den von sechs Textspalten nicht überschreiten. Einsendeschluß ist der 3l, Januar 1926. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand des Börsenvereins setzt aus: einen 1. Preis in Höhe von einen 2, Preis „ „ „ zwei 3, Preise „ „ „ vier Trostpreise „ „ „ . . M 300 — . , M. 200- , je M. 100- , je M. 50.— Sollten nicht genügend Arbeiten einlaufen, oder sollte der Wert der einlaufenden Arbeiten nach Ansicht des Preis gerichts berechtigten Erwartungen nicht entsprechen, so kann das Preisgericht von der Verteilung von Preisen teilweise oder ganz absehen. Das Urteil des Preisgerichts ist unanfechtbar. Das Preisgericht setzt sich aus fünf Herren des Sortiments zusammen, deren Namen noch bekanntgegeben werden. Die preisgekrönten Aussätze gehen in den Besitz des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler über, der sich den Ankauf weiterer wie auch die Veröffentlichung der erworbenen Arbeiten vorbehält. Leipzig, den 2. Januar 1926. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder, Erster Vorsteher, IZ