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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-01-22
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980122
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189801220
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-01
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Konn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des BörscnvercinS ein Exemplar i» für Nichtmitgliedcr so— Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum Sv Psg., nichtbnchhändlerische Anzeigen 30 Pfg.: Mitglieder des Börsen- vcreins zahlen nur 10 Pf., ebenso Buch- handlungsgehilscn für Stellcgesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. W 17. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Sonnabend den 22. Januar. 1898. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Börsenverein der Deutschen Buchhändler geschaffenen Einrichtungen und Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: Nachstehende Zusammenstellung der vom Hilfsmittel soll diese den Mitgliedern des 1. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Aork. Sie wird von den Herren Reinhard Volkmann. Buch händler (11 Lsst 16"> Street), und Goepel L Raegener, Rechtsanwälte (280 Uroaäva)'), in New Jork verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die folgende Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Kermau lioolr-, ^.rt- anä Nugio-^gsuo^) Reinhard Volkmann. 11 Laet 16^ Street, New Dork. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Jork von der erfolgten Einsendung der Pflicht- Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) tele graphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins. . . Mk. 6.50 für Nichtmitglieder des Börsenvereins. . „ 8.— Für ein auf besonderen Wunsch des Ver legers durch den lübruriao ok Oouxreee aus zustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „ 2.25 Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins verrechnet und eingezogen. Die Amtliche Stelle hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mit glieder des Börsenvereins bezüglich des vop^rixbt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesem Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen „EataloAue ok Dit1e-Lvtris8 ok tbs lübrsrikm ok Oougre88"; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Eintragungen; 3. die Gewährung von Rechtsbeistand hinsichtlich aller das Amerikanische Urheber- und Verlagsrecht be treffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1894, Börsenblatt 1894 Nr. 87, vom 5. September 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 210 und Das Urheberrechtsgesetz in den Vereinigten Staaten von Amerika ss. unten).) Jttnsundsechzigster Jahrgang. 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Mufik-Verlag in London. Die Verwaltung derselben wird gegenwärtig infolge Rücktritts des bisherigen Vertreters. Herrn Max Jesing, durch die Firma Breitkopf L Härtel, 54 6rsnt Narlborougb Street, Uonäon IV., bis auf weiteres besorge. Alle für die Amtliche Stelle bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an genannte Firma zu richten. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforder liche Anmeldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet den Mitgliedern des Börsenvereins die durch das eng lische Zollgesetz und durch die Bekanntmachung der Ober-Zoll verwaltung vom 16. März 1888 gewährten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 111.) 3. Eintragungen in die Eintragsrolle und Auskunftsstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. 1. Die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, sowie die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen werden von der Geschäftsstelle des Börsenvereins (G. Thomälen)in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, besorgt. 2. Die Gewährung von Rechtsauskunft in allen das Ur heber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen hat nach einem mit dem Börsenverein getroffenen Abkommen Herr Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Dresden- Blasewitz (Oststraße 9) übernommen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. Juni 1896, Börsenblatt 1896 Nr. 133 und vom 15. Januar 1898, Börsenblatt 1898, Nr. 14.) 4. Buchhändlerische Verkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 26. April 1891. Der Zweck der Buchhändlerischen Verkehrsordnung ist die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der Deutschen Buch händler, einschließlich der mit dem Deutschen Buchhandel ver kehrenden ausländischen Firmen, unter einander. Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Er- 7?
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