Erscheint «mfter Sonntags täglich. — Bis LbendS 7 Ubr eingebende Anzei- gen kommen in der jweilnächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für das Börsenblatt find an die Redaclio», — Anzei gen aber an dttEzpedltian desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des DörsenvereiuS der Deutschen Buchhändler. i«8. Leipzig, Dienstag den 12. Mai. 1868. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Mcßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und königl. preußische Cassenanweisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösuiigsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Die erwähnten Geldinstitute sind: l) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Gcraer Bank, 4) die Lübecker Commerzbank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmcn ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der D-utschen Suchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Um bei den Abrechnungen auf der Börse die gehörige Ordnung wahrzunchmen, wird wiederholt bekannt gemacht, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrcchncn und Gelder in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Com- missionär bescheinigt, beim Archivar einzureichen hat, von denen das eine Exemplar abgestempclt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzcigen. Die Unterschrift der Vollmacht muß vom hiesigen Commissionär beglaubigt und die Vollmacht beim Archivariat abge stempelt sein. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. E. F. Thiencmann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Anordnung, daß Jeder, welcher für fremde Firmen auf der Börse abrechnen will, eine Vollmacht in doppelten Exemplaren beim Archivariat einzureichcn hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß zu diesem Bchufe der Börscnarchivar Montag den 1l. und Dienstag den 12. Mai von Vormittags 8 bis12 Uhr in dem Konferenzzimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegcnnehmcn wird. Leipzig, den 7. Mai 1868. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. -imfaoddreißlgster Iahraanc, 190