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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1847-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1847
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; wahrend der Buchhändler. Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt Alle Ausendungen für da» Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. W >.,3. Eigcnthum des Bbrsenvercins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag am 22. Oktober. 1847. Amtlicher T h c i l. Rhciiiisch-Wcstphällschcr KrerS Verein. Der Unterzeichnete Verstund des Vereins Hut im Wesentlichen folgenden Bericht über die fünfte G enerul - Ve rsum m ln ng, gehalten zu Ehrenbreitstein den 5. Sept. 1847, un seine Mitglieder ubgesturtel. Anwesend waren 29 Mitglieder des Vereins aus Arnsberg, Bonn, Eleve, Erefeld, Düsseldorf, Essen,.Koblenz, Köln, Münster, Neuwied, Solingen und Trier. Der Vorsitzende beauftragte den Unterzeichneten K. Bädckcr aus Koblenz mit Führung des Protokolls und ernannte Herrn Gustav Marcus aus Bonn zu seinem Beistände. Die Versammlung wurde in üblicher Weise mit einer Anrede des Vorsitzenden des Vorstandes, L. Bachem aus Köln, eröffnet. Es wurde darin Zweck und Wirksamkeit des Vereins hervorgehoben und ausgesprochen, daß strenge Befolgung der Gesetze, die der Verein sich gegeben und welchen die Mitglieder sich freiwillig unterworfen, die Grundbedingung seines Bestehens und des Erfolges seines Wirkens sei. Daran knüpfte sich die Vorlesung des Rechenschaftsberichtes über das verflossene Vereinsjahr und es begannen nunmehr die Besprechun gen über die in den Circularen des Vorstandes vom 16. Juli und 21. August angeführten dreizehn Anträge, deren Ergebniß in kurzen Ilmriffen folgendes war. Die Versammlung stellt als Grundsatz fest: daß selbstredend jede neue Firma, auch wenn sie aus einem, dem Vereine bereits anqehö- renden Geschäfte hervorgegangcn, den Vorschriften des tz 8 der Statu ten*) genügen müsse, daß aber dieselbe Forderung auch an den Erwer ber einer alten Vereins-Firma zu stellen sei. Es schien der Versammlung noch nickt an der Zeit, die Geneh migung der Staatsbehörde für die Statuten nachzusuchen, da sie vor- *) tz 3. Neu begründete Handlungen, gegen deren Ehrenhaftigkeit sich nichts einwendcn läßt, können ausgenommen werden, wenn sie sich beim Vorstände darüber ausweisen, daß sie u) den Buchhandel ordentlich nach Geschäftsbrauch erlernt, auch i>) mindestens 3 Zahre als Gchülfcn scrvirt haben, und c) die zur Führung ihres Geschäfts nöthigen Fonds besitzen. Bei einem gesellschaftlichen Verhältnisse genügt cs, wenn die Firma die Qualifikation oll a. b. c. nachwciset. Vierzehnter Jahrgang. läufig den Zweck einer solchen Genehmigung nicht erkennen und nur in sich selbst die Mittel finden könne, den Uebelständen, welche auf den Betrieb des Buchhandels innerhalb ihres Wirkungskreises hem mend und nachtheilig cinwirken, entgegen zu treten. Die Versammlung wählte zu Mitgliedern des beim Börsenverein in Leipzig beantragten und hoffentlich in der O.-M. 1848 zusammen tretenden Eentral-Ausschusses zur Regulirung der buch- händlerischen Handelsverhält nisse: die Herren Theissing aus Münster, Ritter aus Arnsberg und Buddens aus Düsseldorf, so wie Herrn G. Marcus aus Bonn als Stellvertreter. lieber die Klage der Aschendorff'schm Buchst jn Münster, die sich von Herrn I. L. Romen in Emmerich durch angeblichen Nachdruck von Overderg's kleinem Katechismus verletzt fand, hatten die lebhaftesten Reden und Gegenreden statt. Zwei Anträge, dahin lautend „daß die Versammlung sich in dieser rechtsanhängigen Sache, vor Entscheidung der landesherrlichen Gerichte, incompelent erklären möge", und „daß die Versammlung aussprechen möge, der Nachdruck erscheine ihr nach Vorlage der Beweisstücke unzweifelhaft, von welcher An sicht Herr Romen in Kenntniß zu sehen sei" fanden bei der Abstimmung keine ausreichende Unterstützung. Die Mehrheit der Stimmen entschied sich dagegen für folgenden Beschluß: Die General-Versammlung erklärt, daß nach den ihr vorgelegten Materialien der von I. L. Romen in Emmerich gedruckte kleine Katechismus von B. Dverberg allerdings als Nachdruck erscheint. Sie beauftragt daher den Vorstand, den Herrn Romen aufzufor- dern, innerhalb drei Monaten die Aschendorff'sche Buchhandlung zufriedenzustcUen und ihm anzuzeigen, daß er widrigenfalls die fer nen: Maßregeln des Kreisvercins zu gewärtigen habe. Die Herren V. Bückin Luxemburg und K. Marguerre in Jülich wurden in den jetzt 113 Mitglieder zählenden Verein ausge nommen. Andere Gesuche um Aufnahme wurden ans verschiedenen Gründen abgewicscn; noch andere Firmen aber, welche dem Vereine bisher angehört hatten, wurden wegen mehrjähriger Nichtzahlung der Beiträge aus der Liste der Vereinsmitglieder gestrichen.*) *i Den Mitgliedern wurden alle Namen genannt; sie eignen sich jn- deß nicht für das Börsenblatt. 185
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