für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M 12. Dienstags, den 9. Februar 1841. Ueber die neuen Preise und den alten Rabatt. Die seit Beginn des neuen Jahres im Königreiche Sach sen stattgefundcne Einführung des Vierzehn Thaler- oder 21 Guldensußes und die gleichzeitig damit verbundene Einthei- lung des Thalers in 3ÖNgr. ü 10 Pf., wodurch der künftige Uebergang zum Dezimalsystem vorbereitet ist, stellt, wie dies auch bereits mehrseitig anerkannt wurde, für die Buchhänd lerwelt die Nothwendigkeit heraus, ihre bisherige Rcchnungs- weise, womit sie nunmehr isolirt dasteht und die auf die Dauer zu große Unbequemlichkeiten erzeugen würde, zu verlassen und sich der neuen zuzuwenden. Es ist nicht zu leugnen, daß sich mancherlei durchkreuzender Interessen wegen dabei Schwie rigkeiten ergeben werden, die aber bei festem Willen dennoch zu beseitigen sein dürften, und an Vorschlägen dazu wicds nicht fehlen. Eine wichtige und vorab zu entscheidende Frage dürfte aber die sein, ob es nicht an der Zeit wäre, mit der al ten Berechnungsweise überhaupt die bisherigen Rabattansätze zu verlassen, die ein wahres Krcbsübel des buchhändlerischen Verkehrs geworden sind und sich nur noch durch Alter und Herkommen beschönigen, für unsere Zeit aber nicht mehr recht fertigen lassen. Der Rabatt von einem Drittel ist den ge genwärtigen Verhältnissen nicht mehr angemessen, er ist zu hoch und vectheucrt unnöthigerweise die sogenannten Laden preise, welche ihrer ursprünglichen Bestimmung nach feste, d. h. doch wohl solche sein sollen, an denen dem Käu fer kein Abzug zu steht. Dem Sortimentshändler nützt der hohe Rabatt nicht, da er gezwungen ist, einen gro ßen, ja nur zu oft den größten Theil desselben seinen Kunden abzugebcn. Die Höhe des Rabatts und der damit verbun dene täuschende Schein erzeugt manches zum allgemeinen Be sten lieber unterbleibende Etablissement und bahnt den Schleu- derern und Winkclkrämern im Buchhandel überall Wege. Die Aufstellung eines öffentlich geltenden, dann aber auch wirklich festen Preises Seitens des Verlegers ist aller dings höchst zweckmäßig und eine wohl zubewahrende Eigen- 8r Jahrgang. thümlichkeit des Buchhandels, wodurch sich derselbe in mer- kantilischer Hinsicht wesentlich und vortheilhaft von den übri gen kaufmännischen Zweigen unterscheidet; sie verleiht dem Handel Würde und Solidität und soll ihn vor niedriger Krä merei verwahren. So wie es aber jetzt ist, wird diese Ab sicht nicht allein nicht mehr erreicht, sondern der Buchhandel verliert grade durch das Rabattwesen und Unwesen in der Achtung des Publikums und wird oft zum geringsten Trödel handel herabgcwürdigt. Die sogenannten festen Preise sind nur noch ein trügerisches Scheinbild; jeder Schulknabe rech net dem Buchhändler vor, daß er ein Drittel, ja wohl gar 50 A und mehr noch Rabatt habe, wie er es ja, wäre er nicht sonst schon, und wenn auch auf eine entstellende und unvoll kommene Weise, damit bekannt, im Börscnblatte *) oft genug gedruckt lesen kann, und verlangt dann, daß der Ver käufer diesen großen Gewinn mit ihm theile, ja obendrein wohl so, daß dem Buchändlec der kleinere Theil bleibt, wovon dieser dann noch seine Unkosten zu bestreiten hat. Man wird zwar, wenn auch nicht öffentlich, erwiedcrn, wenn dem leider auch theilweise so sei, so bleibe dem Sorti- mentshandler doch immer noch dadurch ein besonderer und wohl zu beachtender Gewinn übrig, daß nicht grade alle Kunden in allen Fällen auf Rabatt Anspruch machen, schon darum, weil nicht überall das Rabattverhältniß so bekannt sei oder auch weil nicht Jeder zum Feilschen Lust habe. Das ist vollkommen wahr, leider ist dies aber auch eine der beklagenswerthesten Seiten des gemeinen Handelsverkehrs, eine Seite, die wahrlich den Kaufmann, welcher ihr huldigt, nicht ehrt und nur zu oft an den Götterboten, den gemeinsa- *) Es soll diesem zwar hierdurch kein Vorwurf gemacht, wohl aber darauf hingewiesen werden, wie unpassend es ist, das selbe in die Hände von Privaten kommen zu lassen. Das sollte nie und nirgend stakt finden, denn das Börsenblatt kann und darf nichts anders sein, als eine Privatmittheilung von Geschäfts leuten unter und für einander. 21