für Mitglieder ein Exemplar 10 fiir Nichtmitglieder 20 Börsenblatt Anzeigen: für MUglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit- für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Sonnabend den 11. Juni. - 1892. Amtlicher Teil. Verhandlungen der Ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 15. Mai 1892, vormittags 9 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (Z 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1891. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag für 1892. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Vorsteher, b) der zweite Vorsteher an Stelle der vom Amte zurücktretenden Herren Adols Kröner-Stuttgart und Vr. Eduard Brockhaus-Leipzig; ferner o) der erste Schriftführer, ä) der zweite Schriftführer an Stelle der ausscheidenden Herren vr. Adolph Geibel- Leipzig und Paul Siebcck-Freiburg. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidcnde» Herren Theodor Lampart- Augsburg, August Frederking-Hamburg und Arndt Meher-Leipzig. Im Wahl-Ausschuß: Vier Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Fritz Borstell-Berlin, Georg Abel-Leipzig, Georg Calvör-Göttingen. Wilhelm Müller-Wien. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren vr. Alphons Dürr-Leipzig, Justus Naumann-Leipzig, Max Cyriacus-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die von dem hierzu niedergesetzten Ausschüsse ausgearbeitete Verlagsordnuug für den Deutschen Buchhandel in dem Sinne genehmigen, 1. daß den Mitgliedern des Börsenvereins empfohlen werde, die Verlagsordnuug als Grundlage zu ihren Verlagsverträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme in Vcrlagsverträgen zu deren Er gänzung und Erläuterung zu benutzen; 2. daß die Verlagsordnung dem Reichskanzler bezw. dem Reichs-Justizamte zur Berücksichtigung bei einer reichsgesetzlichen Regelung des Verlagsrechts überwiesen werde. 6. Antrag des Herrn vr. Oskar von Hase-Leipzig im Namen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die nachfolgende „Verlagsordnung für den Deutschen Musikalien handel" als Anhang zur Verlagsordnung für den Deutsche» Buchhandel mit dieser zusammen veröffent licht werde: Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel. Von dem Ausschüsse des Vereins der Deutschen Musikalienhändler angenommen ans Grund des Beschlusses der Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 28. April l8S1. (Folgen 3 Paragraphen.) Rkunundsünsziasirr Jahrgang -171