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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1877
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1877-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1877
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1877
- Monat1877-12
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Erscheint Börsenblatt Beiträge für da» Börsenblatt sind an die Rcdaction — Anzeigen aber Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» BiirlenvercinS der Deutschen Buchhändler. ^7 302. Leipzig, Montag den 31. December. 1877. Wegen des Neujahrsfestes erscheint die nächste Nummer Mittwoch den 2. Januar. Amtlicher Theil. Verein der Deutsche» Musikalienhändler zu Leipzig. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler, im Jahre 1829 in Leipzig begründet, bis 1851 durch F. Hofmeister, von da ab bis zum Sommer 1875 durch vr. H. Härtel vertreten, hat in der Can tatewoche dieses Jahres seine Statuten auf Grund der neuen Ver hältnisse und aus Grund der gegenwärtig geltenden Gesetzgebung über literarisch-artistisches Eigenthum reorganisirt. Dem reorgani- sirten Vereine sind im Laufe dieses Jahres folgende ordentliche Mitglieder bcigetreten: vr. Max Abraham, Firma C. F. Peters, öursau 6s Äusigus in Leipzig. Adolph Brauer, Kunst- u. Musikalienhandlung in Dresden. Robert Forbcrg, Musikalieuh»..dluug i» Leipzig. Carl Fr. Max Glaser, Firma Conrad Glaser, Musikalien handlung in Schtcusingen. Carl Gurckhaus, Firma Fr. Kistner, Musikalienhandlung in Leipzig. Julius Hainauer, Kgl. Hos-Musilalieuhandlung in Breslau. Rahmund Härtel, Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig. I)r. Oscar Hase, Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig. Friedrich Kaiser, Firma Kaiser LSchicdmayer, Musikalien handlung in Freiburg i/B. Christian Bernhard Klemm, Firma C.A. Klemm, Musikalien handlung in Leipzig. Richard Linnemaun, Firma C. F. W. Siegel's Musikalien handlung in Leipzig. A. Rüppel, Firma I. Schuberth L Co., Musikalicn-Verlag in Leipzig. Constantin Sander, Firma F. E. C. Leuckart, Musikalienver lagshandlung in Leipzig. August Schemmcl, Firma Carl Paez, Musikalienhandlung in Berlin. Robert Seitz, Großh. Sächs. Hof-Musikalienhandlung in Leipzig. BartholsSenss, Musikalienhandlung in Leipzig. Eduard Spitzweg, Firma Joseph Aibl, Musikalien-Verlag u. Sortiment in München. vr. Ludwig Strecker, Firma B. Schott's Söhne, Großh. Hess. Hos-Musikalienhandlung in Mainz. Wilhelm Volkmann, Firma Breitkops L Härtel in Leipzig. Constantin Ziemsscn, Musikalienhandlung in Dauzig. Das neue Statut, das aus Verlangen vom derzeitigen Sccre- tär unentgeltlich bezogen werden kann, gibt in 88- 2. und 3. den Vierundvierzigster Jahrgang. Zweck des Vereins und die Mittel zur Erreichung dieses Zwecks wie folgt an: 8. 2. Zweck des Vereins. Zweck des Vereins ist Wahrung von Ehre und Recht unter den Berussgenossen des Musikalienhandels und Förderung derjenigen speciell musikalienhändlerischen Interessen, welche nicht schon im Organisationsverband des Börsenvereins der Deutschen Buchhänd ler ihre Vertretung finden. Seine Hauptaufgabe findet der Verein in der Durchführung des Rechtsschutzes seiner Mitglieder auf Grund der Deutschen Reichs- und Particulargesetze sowie der internationalen Staatsverträge über literarisches Eigenthum, ferner in der Klärung und Fortbildung der literarisch-musikalischen Rechtsbegriffe und Rechtsbestimmungen, und inder corporativen Selbsthilfe bei mangeln dem gesetzlichen Rechtsschutze literarisch-musikalischen Eigenthums. 8. 3. Mittel zur Erreichung des Bereinszwecks. Obige Zwecke sucht der Verein zu erreichen, ohne irgendwie sich in den privaten Geschäftsbetrieb der einzelnen Mitglieder zu mischen; zur Durchführung der literarischen Rcchtsbestimiuungen und zur Klärung der Rechtsbcgrifsc macht er sein moralisches Ansehen und die Macht der Corporation geltend durch Ertheiluug von Auskunft über das bestehende Recht, soweit dies möglich ist, sowie durch Ver such friedlicher Schlichtung von Streitigkeiten unter Berussgenossen, wenn solche zu diesem Zweck ihm vorgelegt werden, durch öffentliche Verwarnung vor Nachdruckswerken, durch Veröffentlichung ptinzi- piell wichtiger Rechtscutscheidungcn über literarisch-musikalisches Eigenthum, durch Herbeiführung prinzipieller Entscheidungen und Declarationen aus Grund der bestehenden Gesetze, ferner durch Ver pflichtung der Mitglieder, gewisse statutenmäßig festgesetzte Rechts- grundsätzc einzuhalten. Zur Förderung und zum Ausbau der Gesetzgebung über litera rischen Rechtsschutz stellt sich der Verein den Regierungen zu sach verständigen Gutachten für die speciell musikalischen Interessen zur Verfügung, wirkt sür Abschluß neuer sowie dem Deutschen Musi- kalienhandcl günstigere Formuliruug bereits bestehender Staatsvcr- träge über literarisch-musikalisches Eigenthumsrecht und sucht, indem er Angehörige solcher Länder, mit denen ein wirksamer Staatsver trag zum Schutze geistigen Eigenthums bisher nicht zu Stande ge kommen ist, als außerordentliche Mitglieder zur Respectirung des deutschen Rechtsschutzes auch in ihrem Staatsgebiete verbindet, die Rechte seiner Mitglieder in jenen Ländern zu schützen. 701
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