für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschiittszwerge. Herausgegebcn von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 63. Freitags, den 9. Juli. 1841. Zur Geschichte des Buchhandels. Die Mitteilung des folgenden Aktenstückes dürfte nicht unangemessen erscheinen, da es manchen Stoff zu interessan ten Vergleichungen mit der Gegenwart darbictel: Erste» Grundgesetz der nencrrichtctci, DuchhandlungSgcsell- schaft in Deutschland. Demnach sich bcy der Buchhandlung seit geraumer Zeit viele lästige Mißbrauche hervorgcthan, und nicht sowohl schlei chend, als vielmehr mit einer gewissen dreisten Schamlosig keit dergestalt ausgebreitct haben, daß diese oder jene gewis senlose Leute bald fremde Bücher, die doch ihr Eigenthum nicht sind, bloß aus einer ehrlosen Gewinnsucht Nachdrucken, und auf öffentlichen Messen zum Verkauf bringen, auch wohl gar mit künftigem Nachdrucke gelegentlich zu drohen sich erkühnen, bald aber die Bücher, die ihnen eigcnthümlich ge hören, wider alle hergebrachte Treue und Glauben dem einen Handlungsgenosten in einem geringem, dem andern in einem höhern Preiße ansctzcn *), wodurch denn, bei der unver meidlichen Ungleichheit der benachbarten Ealalogen, manche unschuldige Buchhandlung nicht wenig beschimpft wird; bald endlich in Ansehung ihres lVletierg sich soweit vergessen, daß sie zwar auf Messen Buchhändler vorstellen, und die bei dem Buchhandel vorzügliche Vortheile des collcgialischen Bücher- tauschcs genießen wollen, außer Messen aber nicht sowohl in dencnMeßpreißen verkaufen,als vielmehr dieBücher vertrödeln, und oft die besten Werke, die sie durch die betrüglichcn Preiße Ihrer Verlagsbücher erschlichen haben, unter der Hälfte ihres wahren Werths verschleudern; alle diese sowohl als andere an- gemaßete Eingriffe, Betrügereien **) und Wendungen aber *) Wenn auch nicht buchstäblich, dem Sinne nach dürsten auch heute noch manche ähnliche Klagen zu führen sein; wir werden später wohl oft genug Gelegenheit finden, dazu Belege zu liefern. I. d. M. **) Man sieht, wie vor 76 Jahren dem Kinde noch der rechte Namen gegeben wurde. Heutiges Tages sind wird frei lich höflicher. I. d. M. 8r Jahrgang. doch zum offenbaren Verderben und zur Beschimpfung des sonst so rühmlich gewesenen Buchhandels um so viel mehr abzielen und wirklich hinauslaufen, da es bisher auf den Messen bloß dabey sein Bewenden gehabt, daß einer dem an dern einzeln diesen oder jenen Unfug zwar geklagct, in dessen aber durch gemeinschaftliche Zusammenkünfte, Unter redungen und Maßregeln dargegen keine hurtige und wirk same Gegenmittel angewendet worden: so wird es wohl endlich einmal Zeit sein, daß alle sowohl mit contantcm Ver- » läge als mit Sortiment chrliebend handelnde Buchhändler, die dem Betrüge und der tülncune feind sind, in eine gemeinnü tzige Societät zusammentreten, und zur Beförderung ihrer gemeinschaftlichen Wohlfahrt die Hände einander zu bieten anfangen, als worzu Endesunterzeichnete einen jeden recht schaffen denkenden Mann hiermit geziemend einladen, und gebeten haben wollen, den Beytritt zu dieser Societät durch ihres Namens eigenhändige Unterschriften fernerhin zu ent decken. Gedachte Buchhandlungssocietät gründet sich daher 1) Auf einen allerseits frcpwilligen Beytritt, ohne den al lergeringsten Vorzug der einheimischen Buchhändler vor den auswärtigen, oder der auswärtige» vor den einheimischen, und leidet dieselbe um so viel weniger irgend einen Zwang, da zu jeder künftigen Einrichtung und Ausführung dieses oder jenen nöthig befundenen Handlungszwecks auch jedesmal eine neue Einwilligung der Mitglieder erfordert wird, welche sie theils in Person, theils durch ihre schriftlich bevollmächtigte Landes leute in jedem Falle geben können; jedoch muß derjenige, der für einzelne Handlungsgenossen oder für die Buchhändler einer ganzen Stadt, oder wohl gar einer ganzen Provinz als veputstus mit Gültigkeit votiren will, mit spccieller und von jedem Buchhandlungssocietäts-Mitglieds eigenhändig unterschriebener Vollmacht versehen sein. 2) Da ohne eine allgemeinere Zusammenkunft an einem gewissen Tage und Orte die Bedürfnisse der Societät weder 106