für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgcgeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 88. Dienstags, den 6. Oktober 1840. Ucbcr die Gründung einer höhern Unterrichts- Anstalt für junge Buchhändler. Das Bedürfniß nach einer Anstalt, welche geeignet wäre, den jungen Leuten, die sich unserm Geschäfte bereits gewidmet haben, oder widmen wollen, eine höhere Ausbildung zu gewäh ren, hat sich namentlich in der neuesten Zeit fühlbar gemacht. Die Idee, eine solche Anstalt ins Leben zu rufen, ist auch wohl schon oftmals in engern Kreisen angeregt worden, doch im Jahre 1833 war es Fried rich Perthes, der in den Blät tern für literarische Unterhaltung öffentlich damit hervortrat. Wenn wir nun in unserm Börsenblatt«? zum ersten Male eine so wichtige Angelegenheit zur Sprache bringen, so glauben wir, nicht bester und auf keine würdigere Act die Aufmerksamkeit darauf hinlenken zu können, als wenn wir eine Reihe von Auf sätzen, welche die Sache nach allen Seiten hin beleuchten sollen, mit jenem Artikel des Herrn Friedrich Perthes beginnen. Der selbe ist gewiß einem großen Thcile unserer Geschäfts-Eollegen unbekannt geblieben und schon aus diesem Grunde dürfte die Mittheilung in diesen Blattern vollkommen gerechtfertigt er scheinen. Wenn diese Angelegenheit hier dergestalt besprochen sein wird, daß bei denkenden Buchhändlern sich die Ansicht gebildet haben wird, eine solche Anstalt sei möglich, wünschenswert!) und auch wohl nothwcndig, dann wird cs hoffentlich nicht an einem Impuls fehlen und Männer werden sich finden, die be reit sind, ein Institut ins Leben zu rufen, welches segensreich auf den Buchhandel zurückwicken muß. Ueber den Beruf und Stand des deutschen Buchhändlers, von Friedrich Perthes in Gotha. Nr. I. Gegen Religion, Sittlichkeit und Staat nichts drucken zu lasten und zu verbreiten ist für den Buchhändler, in wel chem Lande er lebe, gesetzliche Vorschrift; zwar verschieden in Form als vorgehcndc Eensur oder nachfolgende Verantwortlich- 7r Jahrgang. kcit rc. — doch immer in ihrer Allgemeinheit bleibend. — Zeigt sich, daß eine solche von Außen gegebene Anordnung nicht ausreiche, den Buchhändler auf seiner Geschäftsbahn zu leiten, so wird er für seinen Beruf einen inner» sichrem Weg weiser zu suchen haben. Erfahrung lehrt es aber, daß diese gesetzliche Vorschrift in ihren drei Elasten höchst schwankend, verschieden und entge gengesetzt angewendet werde. Einige Beispiele mögen erweisen; — sie sind aus der früher» Literatur, um nicht bestehende Verhältnisse und lebende Personen zu berühren; aus jetziger Zeit genommene würden allerdings eindringlicher sein. Religion. — Gegen sie überhaupt sind forschende und untersuchende Schriften oft unverboten geblieben, oft aber auch verboten worden, wie hie und da Uebersetzungen der Werke des Helvetius, Delamethrie re. — Schriften in der Zeit der An schuldigung Fichte's wegen Atheismus. Gegen das Ehristenthum: K. Fr. Bahrdt's Schriften, das Buch „Horus" wurden hie und da verboten; — die natürliche Geschichte des Propheten von Nazareth wurde es nicht. Für und gegen Katholicismus oder Protestantismus wurde verboten oder erlaubt je nach der Eonfession des Landes, oder dem Glauben des Regenten, oder in Folge politischer Rück sichten Für und gegen besondere religiöse Richtungen als: Supcrnaturalismus, Mysticismus wurde begünstigt in Staaten, als zur Förderung der wahren Religion und Erwek- kung frommen Sinnes führend;—in anderen unterdrückt, verbo ten alsverführcndzumAberglauben, Fanatismus, Vecdüstcuna, Sectenwesen. Entschiedener Rationalismus , früher benannt Neologie, Aufklärung, wurde verboten während des Religionsedicts in Preußen — daselbst früher begünstigt, wie noch gegenwärtig in mehrern Staaten. Sittlichkeit. — Nur Unzüchtiges gröbster Art unter liegt dem Gesetz, wie früher Himburg's pri — Romane und 164