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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
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Erscheint außer Sonntags täglich, — Bis früh g Uhr ein- gehende Anzeigen kommen in der Regel u, wenn irgend möglich in der nächsten Nr, zur Aufnahme, Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 82. Leipzig, Dienstag den 12. April. 1887. Amtlicher Teil. Abänderungs-Vorschläge des Vorstehers Adolf Kröner zu dem Vereins-Statut. » DerVorstand des Börsenvereins hat in der Hauptversammlung vom23.Mai v,J. Schritte zur Herbeiführung einer Revision des Börsenvereinsstatuts in Aussicht gestellt. Infolge hiervon hat derselbe in einer auf die Hauptversammlung folgenden Sitzung mich mit dem Entwurf von Grundzügen für diese Revision beauftragt, und lege ich nun im Nachfolgenden das Resultat meiner diesbezüglichen Erwägungen vor. Vorauszuschicken habe ich, daß ich bezüglich des einzuschlagenden Weges noch auf demselben Standpunkt stehe, welchen ich in den dasselbe Thema behandelnden Vorstandssitzungen vom 11, und 12. Oktober 1882 (das betreffende Protokoll ist abgedruckt im Börsenblatt 1883 Nr, 58) eingenommen habe. Ich habe damals vorgeschlagen, die Revision nach zwei Richtungen hin vorzunehmen: »1) Sollte das Statut in formaler Hinsicht verbessert, d, h, von den Ungenauigkeiten und Widersprüchen gereinigt werden, welche ihm als unvermeidliche Folge der Art seiner Entstehung anhaften, 2) Sollte es sachlich dahin erweitert werden, daß der Börsenverein einer Existenzfrage des Buchhandels, der Schleuderei, gegenüber nicht genötigt wäre, in vollständiger Unthätigkeit zu verharren, daß es ihm vielmehr ermöglicht wäre, wenigstens einen Versuch zur Beseitigung der durch die Schleuderei hervorgerufenen Mißstände im Buchhandel zu machen.« Die erwähnten Mißstände habe ich in der Hauptversammlung des Börsenvereins vom Jahre 1884 (s. Börsenblatt, 1884 Nr. 116) in folgenden Sätzen näher zu begründen gesucht: »Die Schleuderei im Buchhandel, d, h. der Verkauf neuer Bücher an das Publikum zu Preisen, bei welchen nach dem Urteil unparteiischer Sachverständiger ein solider, über das ganze deutsche Sprachgebiet verbreiteter Sortimentsbuchhandel nicht mehr bestehen kann, ist in ihren Konsequenzen gleich nachteilig für Schriftsteller, Bücherkäufer und Verleger, Der Verleger erhält zwar größere Bestellungen von den Schleuderen,; aber naturgemäß verringern sich dadurch nicht nur die Bestellungen der übrigen Sortimenter, sondern eine weitere unausbleibliche Folge ist die Schädigung und Vernichtung der dem Verleger zur gleichmäßigen Verbreitung seines Verlags, insbesondere der Novitäten, notwendigen Organisation des Sortiments buchhandels. Der Bücherkäufer erhält zwar einzelne Bücher zu billigerem Preise, wird aber mit der Zeit auf den Hauptvorteil, welchen die gegenwärtige Organisation des deutschen Buchhandels gewährt, verzichten müssen: auf den Bestand von Bücherlagern auch in kleineren Städten, auf die Möglichkeit, jedes neu erscheinende Buch überall rasch und kostenlos zur Einsicht zu erhalten. Die Schriftstellerwelt endlich wird, da die Schleuderer in der Hauptsache nur die Werke bereits accreditiertcr Autoren vertreiben können, die mühevolle und wenig lohnende Einführung der Werke wenig bekannter und unbekannter Autoren aber den übrigen Sortimentern überlassen müssen, nach der durch die Schleuderer erfolgten Verdrängung der letzteren mit weit größeren Schwierigkeiten bei der Publikation ihrer Werke zu kämpfen haben, und manchem aufstrebenden Talente wird so zum Schaden unserer Litteratnr der Weg zur Öffentlichkeit versperrt werden.« Dem wäre noch beizufügen: Die Wahl eines richtigen Ladenpreises bildet einen wichtigen Faktor zum Gelingen von Verlagsunternehmungen, und zwar kann das Gelingen beeinträchtigt werden sowohl dnrch Ansetzen eines zu hohen als auch eines zu niederen Ladenpreises (z, B. bei Geschenkwerken, mit Rücksicht auf andere Artikel des gleichen Verlags rc, rc,), Die einseitige Erhöhung und Ermäßigung des Ladenpreises seitens der Sortimentshandlungen kann also den Interessen des Verlegers schädlich werden, und demgemäß kann auch das Prinzip der freien Bestimmung des Ladenpreises durch die Sortimenter vom Börsenverein nicht acceptiert werden. Die vorstehendenPrinzipien hat der Börsenverein durch große Majorität zu den seinigen gemacht und daraufhin die Einsetzung der Siebener-Kommission beschlossen und den Vorstand ermächtigt, die Verleger des Vereins aufznfordern, Schleuderer» ihren Verlag nur mehr mit verkürztem Rabatt oder gar nicht zu liefern. Die Ausführung dieses Beschlusses hat bis jetzt eine nicht zu unter schätzende, aber immerhin nicht vollkommen ausreichende Wirkung gehabt, und in dem Bestreben, neue Mittel zur Bekämpfung der Schlenderei zu schaffen, sind aus der Mitte der Vereins-Mitglieder wiederholt neue Ansinnen und Anträge an den Vorstand und die Haupt-Versammlung gestellt worden. Der Vorstand hat einen Teil derselben als berechtigt und durchführbar anerkannt, aber als zweckmäßig erachtet, den Inhalt solcher Anträge nicht einzeln nach und nach zur Annahme Voranschlägen, sondern »in der nächsten Haupt-Versammlung den Antrag aus Statuten-Revision zu bringen, um dann eine gründliche Reorganisation des Vereins nach den Gesichtspunkten, welche sich im Laufe der letzten Jahre geltend gemacht haben, ins Werk zu setzen«. Dies vorausgeschickt führe ich nachstehend die Punkte auf, welche bei einer Revision des Statuts in erster Linie berück sichtigt werden sollten. Ich führe dieselben auf an der Hand der einzelnen Paragraphen des gegenwärtigen Statuts, bemerke aber dabei ausdrücklich, daß dieselben keinen Anspruch auf detaillierte Ausarbeitung machen, daß letztere vielmehr für den Fall Vorbehalten bleibt, daß eine Einigung über die Hauptgesichtspunkte herbeigeführt ist. Ich beginne mit den Punkten, welche die sachliche Erweiterung des Statuts im Auge haben, um dann ans diejenigen zu kommen, welche eine formale Verbesserung und Richtigstellung des gegenwärtigen Statuts bezwecken. vicrundjünjzigster Jahrgang, 256
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