Erscheint täglich mit Ausnahme der Soim- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahrespretS für Mitglieder des BörsenvcreinS ein Exemplar 10 flir Nichtmitglieber So — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dretgespaltcne Petitzetle »der deren Raum so Psg., ntchtbuchhändlertsche Anzeigen 30 Psg.; Mitglieder des Börsen- VereinS zahlen nur 10 Pf., ebenso Buch handlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht geivährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 11?. Leipzig, Sonnabend den 22. Mai. 1897. Amtlicher Teil. Protokoll über die Werpandkungen der Kauptversammtung des Wörsenvereius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, 16. Mai 1897. Tagesordnung: 1 Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1896/97. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1896. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1897. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Vorsteher an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Arnold Bergstraeßer-Darm- stadt; b) der erste Schatzmeister an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Wilhelm Volkmann-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle des ausscheidenden Herrn Oscar Stahel-Würzburg, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Christian Boysen-Hamburg. Im Wahl-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Artur Seemann-Leipzig und Max Woywod-Breslau, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Rudolf Barth-Aachen. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der aus scheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Richard Linnemann-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den von dem außerordentlichen Ausschuß zur Beratung der Restbuchhandels- Ordnung ausgearbeiteten und im Börsenblatt vom 14. April 1897 (Nr. 86) veröffentlichten Entwurf der Restbuchhandels-Ordnung genehmigen. 6. Anträge zur Buchhändlerischen Verkehrsordnung. a) Antrag des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle beschließen: »Die Aenderung der Buchhändlerischen Verkehrsordnung wird vertagt und der Vorstand ersucht, der Hauptversammlung Kantate 1899 einen anderweiten, mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, wie sie für das Deutsche Reich am 1. Januar 1900 in Kraft treten werden, in Zusammenhang und Einklang stehenden Entwurf vorzulegen. Die neue, daraufhin zu beschließende Buchhändlerische Verkehrsordnung soll mit jenen Ge setzen gleichzeitig in Kraft treten.» b) Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den vom Vereins-Ausschuß vorgelegten und im Börsenblatt vom 15. April 1897 (Nr. 87, Beilage) veröffentlichten Entwurf der revidierten Buchhändlerischen Verkehrs ordnung genehmigen, e) Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, das Inkrafttreten der Buchhändlerischen Verkehrsordnung bis zum Sonnabend nach Kantate 1898 zu vertagen, um eventuell vorher in der Hauptversammlung Kantate 1898 über Veränderungen, die nach dem Inhalte des neuen Handelsgesetzbuches notwendig werden, Beschluß fassen zu können. Am 16. Mai 1897, vormittags 9 Uhr, fand im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses in Leipzig die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler statt, lieber den Verlauf dieser Versammlung habe ich das nachfolgende Protokoll ausgenommen. Der Herr Vorsitzende Johannes Stettner-Freiberg (Sachsen) eröffnete die Versammlung 9^ Uhr. VÜrU>Uechziüster Jichrrc»». 505