für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g c g e b e n von den Deputirtcn des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfeuvereins. 50. Freitags, den 9. December 1836. Bekanntmachung. Monat November sind in den Börsenverein ausgenommen worden: 1) Herr C. G. Richter, Firma: G. L. Goethe'schc Buch- und Disputationshdl. in Leipzig. 2) - W. Dietze in Anclam. 3) - Leon Saunier, Firma: Morin'sche Buchhandlung in Stettin. 4) Herren Martins u. Comp, in Berlin. 5) Herr Eugen Fabricius, Firma: Rubach'sche Buchhandlung in Magdeburg. Berlin, den 30. November 1836. Der Vorsteher des Börsenvereins E n s l i n. Nachdrucksangelegenheiten in den Preußi schen Nheinprovinzen *). (Verspätet.) Wenn eine, für alle Deutsche Bundes-Staaten gleich mäßig ungeordnete Bestimmung über das literarische Recht noch immer zu den frommen Wünschen der Schriftsteller und Verleger gehört, und selbst die bestehenden Gesetze noch häufig nur sehr unvollkommen angewendet werden, oder durch lästige Formen so erschwert sind, daß oft lie ber das Unrecht ertragen als die Erfüllung derselben ver sucht wird, und wenn dies namentlich bei dem Verkauf von Nachdrücken durch andere Personen als den Nach- ') Vcrgl. Börsenblatt 1835 Nr. 33. 3r Jahrgang. drucker selbst der Fall ist, so wird unsere Dankbarkeit gegen eine Gerichtsbehörde, die schon mehrmals, und neuer dings wieder Urthcile in dieser Angelegenheit erlassen hat, welche für den Scharssinn des Richters eben so sehr zeugen, als sie dessen Sorgfalt in der Untersuchung höchst ehren voll documentiren, um so größer sein müssen. Wir wer den aber nicht minder dankbar sein dürfen gegen einen unserer College», der ohne andere Veranlassung, als die sein tüchtiger Sinn für Wahrheit und Recht ihm an die Hand giebt, und ohne alles eigene Interesse, sich mit Auf opferung seiner Zeit dem schwierigen Geschäft unterzog, der Gerichtsbehörde mit seinen technischen Kenntnissen der gestalt an die Hand zu gehen, daß die Feststellung des Thatbestandcs möglich wurde. Indem hier von einem in Cöln verhandelten Proceß die Rede ist, brauche ich wohl