für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm ' verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputirten deö Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcrcins. 1. Dien ft a § s, den 3. Januar 18-^3. Der Buchhandel in Schleswig und Holstein. *) AnSschuft-Bericht über den (Entwurf einer Verordnung, be treffend die Betreibung des Buchhandels, für die Hcrzog- thümer Schleswig und Holstein. Erstattet: Schleswig, den 24. Oetober 1842. Bei Beleuchtung des vorliegenden Gegenstandes ist es vor allen Dingen nothwcndig, den gesetzlichen und thatsäch- lichcn Anstand des Buchhandels in den Herzvglhümern in's Auge zn fasten. In den dem Entwürfe beigefügten Moti ven ist schon gesagt, daß der Buchhandel nicht durch allge mein gesetzliche Verfügungen dem freien Verkehr entzogen ist, daß aber Privilegien und Concessioncn zu diesem Betriebe in mehreren Städten ertheilt worden sind, bei denen man cs als Selbstfolge betrachtet hat, daß sie jeden Nichtprivilcgir- ten oder Nichtconsessionictcn von diesem Betriebe ausschlös sen. Jndcß blieb-es rechtlich doch ungewiß, ob die ertheilten Conccssionen ein Exclusiv-Privilegium enthielten, und cs kann daher nicht verkannt werden, daß der Buchhandel ei gentlich aller gesetzlichen Normen entbehrte. Dies allein dürfte die Vorlage eines Gesetz-Entwurfes, der den Buch handel zu regeln bestimmt ist, hinreichend rechtfertigen; eine besondere Aufforderung dazu liegt aber noch in dem Wesen des Buchhandels selbst, eines Gewerbzweiges, der mehr als irgend ein anderes Gewerbe in Deutschland blüht und der vielleicht als das einzige Gewerbe zu betrachten ist, in welchem Deutschland den Vorsprung vor allen übrigen Landern Eu ropas voraus hat. Wenn es wesentlich die Intelligenz ist, weiche den Deutschen ihren Standpuncl unter den Völkern Europa's anweist, so verdient gewiß der Buchhandel, der der Volksbildung als Träger und Hebel dient, die größte Auf merksamkeit. Der Buchhandel ist cs, welcher die Geistcs- productc aller Art dem Volke znsühct, von der Einsicht und *) Dies uns von geehrter Hand zugekommcne interessante Aktenstück säumen wir keinen Augenblick unfern Lesern mitzuthci- len, nur bedauernd, den in Rede stehenden Gesetzentwurf selbst nicht beifügen zu können. Hoffentlich wird uns die nachträgliche Mittheilung möglich. d. R- Ivr Jahrgang. Ehrenhaftigkeit, mit welcher er betrieben wird, sind die Forl- oder Rückschritte der öffentlichen Bildung, die Fort- oder Rückschritte der öffentlichen Sittlichkeit wesentlich bedingt. Man kann cs deshalb der Regierung nur Dank wissen, daß sie einem so wichtigen Gcwcrbszwcige ihre Aufmerksamkeit zugewandt hat. Der Ausschuß muß sich auch mit de» vor gelegten Motiven dahin vollkommen einverstanden erkläre», daß das Concessioniren seinen Zweck durchaus nicht erreicht hat, denn die Concessionen sicherten nicht gegen den Bücher- Ttödcl, weil der Handel mit alten Büchccn immer ein freies Gewerbe war, die Eontrole aber darüber, ob der Antiquar zugleich auch Sortimentshandel treibe, fast unmöglich ist. Neben den concessionirlen Buchhandlungen trieben denn auch Antiquare einen mehr oder minder ausgedehnten Eom- missionshandcl mit Büchern, welcher je nach den persönli chen Eigenschaften der Leute, die das Geschäft trieben, mehr oder minder den Character des Trödelhandels annahm. Der Büchertrödcl ist cs aber gerade, welcher nicht allein dem so liden Buchhandel Eintrag thut, sondern auch die öffentliche Sittlichkeit gefährdet. Unter diesen Umständen sank der Buchhandel bei uns zn einem höchst unwürdigen Geschäft herab, welches entweder von den Eonccssionirtcn mit großer Indolenz zur allgemeinen Unzufriedenheit und mit geringem Erfolge, oder von Antiquaren und Trödlern, wenn auch vielleicht nicht ohne Erfolg, doch ans eine den höheren Be dürfnissen wenig entsprechende Weise betrieben ward. Die völlige Frcigcbung des Buchhandels nun, wie der Entwurf es beabsichtigt, dürfte indeß ebenfalls ihr Bedenken haben, weil sie auch keincswegcs gegen den Trödelhandel sichern würde. Die Eoncurrenz hat allerdings bei jedem Gewerbe die Folge, daß sie denen, weiche dasselbe nur dem meisten Capital und der meisten Intelligenz betreiben, de» Vorsprung vor Gewcrb-Genossen von geringeren geistigen und materiellen Mitteln sichert, und es ist daher in den vor- gelcgten Motiven ganz richtig ausgeführk, daß die Eoncur renz größere Unternehmungen in der Regel nicht sowohl ge- s