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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1920
- Strukturtyp
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- 1920-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1920
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- Deutsch
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- Saxonica
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Nr. 148 (R. 8»). Leipzig, Mittwoch den 7. Juli 1920. 87. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im Aufträge des Vorstandes geben wir dem Gesamtbuchhandcl bekannt, daß das Reich dem Börfenverein der Deut schen Buchhändler zu Leipzig die laut Friedensvertrag übernommene Beschaffung der für die Bibliothek der Universität Löwen benötigten Bücher übertragen hat, und daß zu diesem Zwecke zunächst eine Einkaufsgesellschaft Löwen G. m. b. H., Sitz Leipzig, Buchhändlerhaus, Platostr. 3, unter maßgeblicher Beteiligung des Börsenvereins und Hinzuziehung von Vertretern des gesamten deutschen Buchhandels ge gründet worden ist. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wurde von den Gesellschaftern der Buchhändler Herr Ludwig Rincklake bestellt. Wir bitten alle Buchhändler, die Gesellschaft in ihren schwierigen Aufgaben weitgehend zu unterstützen, insonderheit dadurch, daß deren Suchlisten genau durchgesehen und vorrätige Werke schnellstens angeboten werden. Der Börsenverein hat sich der Neichsregierung gegenüber verpflichtet, nötigenfalls auf eine angemessene, den beson deren Verwendungszwecken Rechnung tragende Reduktion der Preise hinzuwirken. Ans jeden Fall wird allenthalben zu berück sichtigen sein, daß die mit der Einkaufsgesellschaft Löwen G. m. b. H. abzuschließeuden Geschäfte mittelbar den Charakter eines nationalen Hilfsdienstes tragen. Leipzig, de» l. Juli 1920. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leidig. De. Ackermann, Syndikus. Abbau des Sortimenter-Teuerungszuschlags? Angesichts der durch das Sinken der Kaufkraft und die unverkennbare Kaufnnlust weiter Kreise bedingten Absatzstockung auch im Buchhandel, die im Zusammenhang mit der Kreditver steifung und Kapitalnot infolge der bisherigen Entwicklung der Produktions- und Betriebsverteuerung eine ernste Krisis her aufzubeschwören droht, ist bereits der Gedanke laut geworden, die Rot könnte über kurz oder lang zu einem plötzlichen Abbau der bisherigen Teuerungszuschlags-Politik führen. Ünter dem Zwange, die festgelegten Werte des Lagers um jeden Preis re alisieren zu müssen, könnte sogar ein wildes Verschleudern der vorhandenen Bestände ohne alle Rücksicht auf Teuerungszuschläge und Höchstpreise einmal zu befürchten sein. Es ist zu hoffen, daß der Buchhandel von einer derartigen Krisenstimmung bewahrt bleibt, und daß rechtzeitig Mittel und Wege gefunden werden, um einem solchen Zusammenbruch vorzubeugen. Vielleicht ist unter diesen Umständen aber der Augenblick ge kommen, die Frage eines Abbaues oder wenigstens einer zeitge mäßen Ausgestaltung des Systems der Sortimenter-Teuerungs zuschläge erneut einer ernsthaften Erörterung zu unterziehen. Man braucht zur weiteren Begründung dessen nicht gleich daran zu erinnern, daß di« Rotstandsordnung selbst ihre Aufhebung zwei Jahre nach Friedensschluß vorsieht. In dem Gedanken der Sortimenter-Teuerungszuschläge steckt mehr als die bloße Be kämpfung der Nolzustände der letzten Kriegszeit und des Über gangs zum wirklichen Frieden. Im Zusammenhangs mit der Aufhebung der Rotstandsordnung werden daher auch weit um fangreichere Fragen zu behandeln sein. Ob dabei die den Sorti menter-Teuerungszuschlägen zugrunde liegenden allgemeinen Gedanken ebenfalls wieder ganz schwinden müssen, kann fraglich bleiben. Jedenfalls braucht Abbau, Beseitigung der Einrichtung nicht die einzige Parole zu sein. Aber gerade wenn man einer Anerkennung und Erhaltung der ihr innewohnenden gesunden Gedanken das Wort reden will, wird man sich erst recht den Be denken nicht verschließen dürfen, die gegen die bisherige Form der Einrichtung und gegen ihre weitere Wirkung in den augen blicklichen Verhältnissen tatsächlich erhoben werden können. Es ist dabei auch an den letzthin gefaßten Beschluß der Musikalien händler zu erinnern, der di« Herabsetzung des Zuschlags auf 10'/» für Musikalien fordert. Gewiß ist richtig, daß sich dagegen sofort Widerspruch erhoben hat, und es ist abzuwarten, ob der Beschluß nicht wieder wird aufgehoben werden müssen. Sicherlich ist auch, nachdem der Streit um die 20"/» eben zur Ruhe gekommen ist, zunächst erst wieder einmal eine Zeit der Prüfung und Erprobung des Erreichten nötig. Aber das braucht eben rechtzeitige, vor sichtige Erwägungen, wie sich die Zukunft gestalten wird, und mehr noch, wie sie sich zum Vorteil des Gesamtbnchhaudels ge stalten soll, und wie weit sich die Entwicklung dabei etwa be einflussen ließe, nicht auszuschließen. Die Kritik der Einrichtung der Teuerungszuschläge hat dabei nicht unter dem Gesichtspunkt zu geschehen, von dem sich etwa amtliche Preisprüfungsstellen leiten lassen. Es handelt sich also nicht um die Frag«, ob die Erhebung eines besonderen Sorti menter-Teuerungszuschlags, und zwar in Höhe von 20"/», gegen- 741
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