für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hera»«gegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 68. Freitags, den 26. Juli 1839. Gesetzgebung. > Preußen. Das Decrct des Königl. Preußischen Polizei-Präsidiums in Berlin an die Schlesingcr'sche Buch handlung , die im Verlage derselben erschienene (keper- toire du tireütre trsiiesl» bir. 195) und von Brvckhaus u. Avenarius in Leipzig als Nachdruck angcfochtene Aus gabe von V. Hugo's betreffend, lautet wörtlich: ,,Auf die Eingabe vom 14. d. M. werden Sie benach richtigt daß der Requisition des Magistrats zu Leipzig, wegen Beschlagnahme der hiersclbst in Ihrem Verlage, so wie zu Brüssel erschienenen Ausgaben des LIss xsr V. ttuZo, als präsumirten Nachdrücken, diesseits nicht Statt gegeben worden ist. Berlin, d. 23. Marz 1839. Königl. Polizei-Präsidium I. Abtheilung, gez. patzig. (Vgl. BBI. Nr. 27. 29. 32. 39. d. I.) Ucder die Briefpost-Reform in Deutschland. Selten hat wohl eine öffentliche Angelegenheit einen so großen moralischen und politischen Eindruck auf das Natio nalgefühl und die Wünsche der Bewohner unsers Deutschen Vaterlandes ausgcübt, als die jetzt in England und Frank reich beabsichtigte so großartige Briefpost-Reform. Das allen wahren Vaterlandsfreunden innewohnende Interesse an den geistigen und industriellen Fortschritten unsers Jahrhunderts fordert daher wohl dringend auf, diesen Plan, welcher durchgeführt, einen so immensen Einfluß auf den commerciellcn und geistigen Verkehr haben 6r Jahrgang. muß, auch in Deutschland zur gründlichsten und allseitig- sten Erörterung zu bringen, ohne erst den Erfolg der dar über gepflogenen Verhandlungen und die Resultate dieser Reform in England und Frankreich abzuwartcn. Den Handelscorporationen besonders liegt cs ob, ver einigt die Satatsbehöcden auf die Vortheilc aufmerksam zu machen, welche die Festsetzung eines gleichförmigen Brief portos für beide Theile mit sich bringen dürfte, und die Art und Weise darzulegen, wie ein solcher Plan am zweck mäßigsten und ohne den Staatshaushalt in seinen Einkünf ten zu beeinträchtigen, auszuführen sei. Der Buchhandel ist bei dieser Angelegenheit nicht der am mindesten bcthciligte Theil; auch für ihn würden aus einer solchen Maßregel die erfreulichsten Wirkungen hervor gehen, und diese durch seinen Einfluß auf die allgemeine Bildung allen übrigen Ständen mit zu Gute kommen. Dadurch mag die Berührung dieser Angelegenheit in diesen Spalten motivirt erscheinen; für jetzt beschränken wir uns, durch den nachstehenden Artikel, welchen wir mit Ge nehmigung der Redaction der Nr. 29 des Berliner Eentral- blattes der Gewerbe- und Handels-Statistik entlehnen, darauf aufmerksam zu machen und zu weitern Mittheilun gen darüber zu veranlassen. „In mehreren Deutschen Zeitschriften", heißt es a. a.O. „als: in den Börsennachrichten von der Ostsee zu Stettin, in dem Allgemeinen Anzeiger der Deutschen zu Gotha, in der Augsburger Allgemeinen Zeitung:c. ist den in England und Frankreich angekündigten Briefpostreformen mit dem lebhaften Wunsche Erwähnung geschehen, daß diese so wichtigen Postre formen doch auch in Deutschland Eingang finden, und von den hohen Staatsregierungen im öffentlichen Interesse in nähere Erwägung gezogen werden möchten. 117