Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de« Börsendrrciu« der Deutschen Buchhändler. M 116. —- Leipzig, Dienstag den 21. Mai. —- 1867. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Hiermit wird in Erinnerung gebracht, daß bei den Meßzahlungen nur klingend Courant oder königl. sächsische und köntgl. preußische Caffenanwetsungen, auch Roten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellcn in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Die erwähnten Geldinstitute sind: 1) die Weimarische Bank, 2) die Privatbank zu Gotha, 3) die Geraer Bank, 4) die Lübecker Commerzbank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 16. Mai 1867. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Smtchitndlrr. Carl Hoffmann. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntm -Hu n g. Um bei den Abrechnungen aus der Börse die gehörige Ordnung wahrzunehmen, machen wir wiederholt bekannt, daß Jeder, welcher im Auftrag einer Firma auf der Börse abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Com- misstonär bescheinigt, beim Archivar einzureichcn hat, von denen das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere zu den Acten genommen wird, und verpflichtet ist, Demjenigen, der ihm Zahlungen zu leisten hat, seine Vollmacht vorzuzeigen. Leipzig, den 16. Mai 1867. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen DuchlMdter. Carl Hoffmann. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Wir machen besonders daraus aufmerksam, daß (nach Statut §. 4. Nr. 4) nur Börsenmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen? Leipzig, den 16. Mai 1867. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen üuchhündler. Carl Hoffmann. E. F. Thienemann. Franz Wagner. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus die Anordnung, daß Jeder, welcher für fremde Firmen auf der Börse abrechnen will, eine Vollmacht in doppelten Exemplaren beim Archivariate einzureichen hat, bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß zu diesem Behufe der Börsenarchivar Montag den 20. und Dienstag den 21. Mai von Vormittag 8—12 Uhr in dem Conserenzzimmer des Börsengebäudes anwesend sein und die Vollmachten entgegennehmen wird. Leipzig, den 17. Mai 1867. Der Vorstand -es Dörsenvereins der Deutschen Suchhändlrr. Carl Hoffmann. E. F. Thienemann. Franz Wagner. 194 Dieruuddreißigster Jahrgang.