Erscheint »über Sonntags täglich, — Bis früh g Uhr ein gehende Anzeigen kommen in der Siegel uwenn irgend möglich in der nächsten Nr, zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für dar Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen ober an die Expedition derselben zu senden. für dm Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthinn des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Sonnabend den 17. März. 1883 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Während der bevorstehenden Ostermesse soll eine am 21. April beginnende und am 28. April endende Ausstellung von neuen buchhäudlerischen Erzeugnissen in den Parterreräumen der Buchhändlerbörse stattfinden. Mit der Leitung dieses Unternehmens ist vom Vorstande des Börsenvereins der Unterzeichnete Ausschuß beauf tragt worden. Hinsichtlich der Beschickung dieser Ausstellung werden folgende Bestimmungen getroffen: 1) Zulässig sind diejenigen neuen, d. h. nicht vor der letztjährigen Ostermesse erschienenen Erzeugnisse des Buch- und Musikalienhandels, welche sich durch innere oder äußere, das Maß des gewöhnlichen Werkdruckes überragende Ausstattung auszeichnen, Probebogen und Probeblätter (in Mappen) von Pracht- und Bilderwerken, welche in Vorbereitung begriffen sind, literarische Seltenheiten und Curiositäten, endlich Kunstblätter, aber nur insoweit als sie diesen Namen in der That verdienen. Außerdem sollen, soweit es der Raum gestattet, zugelassen werden: Proben von Leistungen der dem Buchhandel verwandten Geschäftszweige, als Schriftgießerei, Buch binderei, Steindruck, photographischer Pressendruck rc., sowie Probeleistungen auf dem Gebiete der graphischen Künste. Ausgeschlossen sind dagegen alle Arten von Maschinen, Instrumenten rc. Ausnahmsweise sollen auch ältere Artikel zugelassen werden, jedoch nur insofern, als sie mit neuen Erscheinungen sich zu einem durch seine Eigenart interessanten Ganzen verbinden. Für fremdländische Erzeug nisse gilt die oben erwähnte Zeitgrenze nicht. 2) Die Aussteller werden ersucht, zunächst ein Verzeichniß der auszustellenden Gegenstände dem mit unterzeichneten Vorsitzenden einzusenden, vor der Übersendung der Ausstellungsobjecte selbst aber zunächst die Aufforderung der Ausstellungscoinmission zu erwarten, welche vom Unterzeichneten Ausschüsse mit der Sichtung des Materials und der Anordnung der Ausstellung betraut ist. 3) Die erbetenen Sendungen, denen eine Begleitfactur in ckuplo mit Angabe der Ordinär- und Nettopreise beizu fügen ist, sind zu richten an den mit der Jnspection der Ausstellung betrauten Herrn Carl Wilfferodt in Leipzig. 4) Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerk sein. Hierher gehörige Anstagen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung Beauftragte angewiesen. 5) Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 28. April, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 6) Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 7) Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die von der Ausstellungs-Commission erbetenen Ausstellungs-Gegenstände sind spätestens bis zum 7. April an die oben angegebene Adresse einzusenden und im Börsengebüude abzugeben. Bei umfangreichen Gegenständen ist schon zuvor annähernde Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, zu machen. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Leipzig, den 1. März 1883. Der Verwaltungsuusschuß des Börsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Johannes Grunow, Vorsitzender. Felix Liebeskind, Schriftführer. günszigster Jahrgang 175