Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BürsenvereinS der Deutschen Buchhändler. 14. Leipzig, Donnerstag den 17. Januar. 1884. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch in Erinnerung, daß die Anmeldung von Beilagen zu dem für die nächste Ostermesse unternommenen AnsfteUnngs-KatnIog bis zum ersten Februar zu erfolgen hat. Indem wir die Herren Verleger, welche bis jetzt uns ihre Absicht, sich an dem Kataloge zu betheiligen, noch nicht zu erkennen gaben, um gef. rechtzeitige Mittheilung bitten, bringen wir nachstehend noch mals die im November veröffentlichten Bestimmungen zum Abdruck. Der Katalog soll in Format und Ausstattung einer Luxuspublication erscheinen und in einer beizufügen den zweiten Abtheilung Raum gewähren für geschäftliche Anzeigen, die dazu dienen sollen, das immerhin nur unvollkommene Bild, welches die Ausstellung selbst von dem Geschäftsbetriebe jeder einzelnen Firma bietet, in geeigneter Weise zu ergänzen und zu vervollständigen. Diese Anzeigen haben die betheiligten Aussteller aus eigene Kosten nach Maßgabe der folgenden Normatw- bestimmungen herzustellen: 1. Das Format des Papiers ist 30 Cm. hoch, 22 breit. 2. Das Format der Columne ist 24 Cm. hoch, 17 breit. 3. Am Kopf jeder Anzeige ist anzugeben: a. die Firma des Druckers der Anzeige, l>. die Firma der Fabrik, welche das Papier gefertigt hat, v. die Firma der Schriftgießerei, deren Typen verwendet sind, a. die Firma der Fabrik, welche die verwendete Druckfarbe geliefert hat, s. (eventuell) die Namen der Künstler und technischen Anstalten, welche an der Herstellung etwaiger zur Ver wendung gekommener Illustrationen betheiligt gewesen sind. 4. Nach diesen Angaben folgt die durch den Satz besonders hervorzuhebende Firma des Verlegers, bez. bei einer Collectivanzeige — der Verleger, von denen die Anzeige ausgeht. Beizusügen ist der Firma der Name des Inhabers der Firma und deren Gründungsjahr, eventuell auch eine Bemerkung über die Verlagsrichtung, bez. die besondere Eigenthümlichkeit des Geschäftsbetriebes. Zur deutlicheren Veranschaulichung des Schemas werden wir einige Probecolumnen mit fingirtem Text setzen und drucken lassen und jedem Interessenten auf Wunsch zustellen. Abgesehen von einzelnen Kunstblättern, die als Probeleistungen des Zeichners, reproducirenden Künstlers und Kunstdruckers bei Einhaltung des vorgeschriebenen Formates willkommen sind, können einzelne Blätter nicht zugelassen werden. Es müssen mindestens 4 Seiten in Form eines Viertelbogens zusammen gedruckt werden, weshalb es zweckmäßig ist, daß sich gegebenen Falles mehrere Aussteller eines Wohnorts zu einer Collectiv-Anzeige auf */j, s/z oder hj Bogen vereinigen. Da sämmtliche Anzeigen fortlaufende Seitenzahlen nach Maßgabe der erfolgten Anmeldung erhalten sollen, ist es erforderlich, daß uns von jeder Anzeige vor dem Druck ein Bürstenabzug eingesendet wird, welchen wir mit den betreffenden Seitenzahlen versehen werden. Sinundsünizigster Jahrgang. 35