für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. ^§55. Dienstags, den 13. Juni 1843. Zur Prcßgcsctzgcbung Preußens. Das neueste Stück der Gesetz-Sammlung enthält fol gende Allerhöchste Eabinetsordre, betreffend die Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder des Ober - Censurge- gerichts und die nähere Bestimmung der Amtsdauer der Letzteren: Auf den Bericht des Stayts-Ministeriums vom 8. d. M- und nach dessen Vorschläge ernenne Ich hierdurch zum Präsi denten des nach der Verordnung über die Organisation der Cen- sur-Behbrdcn vom 23. Februar d. I. einzusetzendcn Ober-Ccn- surgerichts, den Wirklichen Geheimen-Ober-Justizrath und Staats- sekrctair Borne mann, und zu Mitgliedern dieses Gerichts: I- aus dem Kreise der zum Hähern Richteramtc qualisizirtcn Be amten 1) den Geheimen Ober-Justizrath Zetlwach, 2) den Geheimen Ober-Tribunalsrath Decker, 3) den Geheimen Ober- Justizrath Göschcl, 4) den Geheimen Ober-Regierungsrath früheren Kammcrgerichtsrath Marhis, 5) den Geheimen Obcr-Tribunalsrath Ulrich, 6) den Geheimen Rcgierungsrath, früheren Landgerichts-Rath Au licke, 7) den. Wirklichen Lega tionsrath, früheren Kammergerichts-Affessor, Grafenvon Schlief- fcn und 8) den Kammcrgerichtsrath von Ob st selb er; II. aus den Mitglieder» der Akademie der Wissenschaften, den Ge heimen Ober-Justizrath I)r. Eichhorn und III. aus den Mitgliedern der Universität zu Berlin den ordentlichen Professor der Rechte Or. von Lancizollc. Zugleich will Ich die Vorschrift der tz 10 der angeführten Verordnung wegen der Amtsdauer der Mitglieder des Obcr-Censurgcrichts näher dahin be stimmen, daß von denjenigen Mitgliedern, welche aus dem Kreise der zum Hähern Richteramte qualisizirten Beamten ernannt werden, alle drei Jahre die Hälfte ausscheiden soll; diese wird das erstemal durch das Loos bestimmt; demnächst scheiden die jenigen Mitglieder aus, welche seit der letzten Ernennung sechs Jahre im Amte gewesen sind; die Ausscheidcnden können jedoch aufs neue ernannt werden. — Das Staats-Ministerium hat die sen Meinen Befehl durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Potsdam, den 29. Mai 1843. An das Staatsministerium. Friedrich Wilhelm. Berichtigung. Bei den in Nr. 50 d. Bl. veröffentlichten Nrn. der in dieser Messe ausgeloosten 7 Actien der deutschen Buchhänd lerbörse muß cs statt No. 354, wie dort in Folge eines Schreibfehlers des Hcn. Protocollanten steht, Nr. 33ft heißen. Die typographische Ausbildung von Prinzipals- svhncn betreffend. Der Herr Hofbuchdruckcc Hasper in Earlsruhe hatte vor etwa einem halben Jahre nach seiner Offerte in dem Braunschweiger Buchdruckerjournal die glückliche Idee, für die genannten jungen Leute ein kleines Institut anlegon zu wollen, worin sie in einem Eucsus von 1 bis 2 Jahren ge gen ein angemessenes Honorar praktischen Unterricht in der Schriftsetzern, Buchdruckcrkunst, Stereotypie und Stcin- druckerei erhielten, wobei jedoch vorauszusetzen ist, daß sie in allen diesen Arbeiten schon practisch beschäftigt gewesen sind und in einer solchen Anstalt nur noch eine höhere Ausbildung nach dem neuesten Standpunkte der Kunst erhalten sollen. — Leider ist Herr Hasper durch anhaltende Kränklichkeit genöthigt worden, diese seine Anstalt aufzugeben und so kann das Bedücfniß, jungen Principalssöhnen, welche der einst die Leitung solcher Geschäfte übernehmen sollen, und welches gewiß mancher Familienvater sehr lebendig fühlt, dermalen, so viel dem Einsender bekannt ist, nirgends durch einen ähnlichen so geschickten und vielseitigen Meister befrie digt werden; es würde daher sehr zweckmäßig sein und ge wiß Anklang finden, wenn die von Herrn Hasper projectirte Idee recht bald auf tüchtige und entsprechende Weise ander- weit wirklich ins Leben gesetzt würde, jedoch in Vereinigung aller genannten Zweige, die bei jetzigem Stande des Ge schäftsbetriebes einem solchen jungen Manne sämmtlich zu wissen nöthig sind. I0c Jahrgang. 120