Erscheint täglich mit Ausnahme der Tonn- und Feiertage. Anzeigen: so Pfg. die dreigrspaltene Petitzeile oder deren Raum. Zurückweisung von Anzeigen Vorbehalten. Börsenblatt für d«n Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Donnerstag den 18. April. — 1889 Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer Sonnabend den 20. April. Amtlicher Teil. Wekannlmachung. In Verfolg der unter Mitwirkung der betreffenden Kreisvereine geschehenen Voruntersuchungen (Satzungen § 9, Ziffer 1) hat der Unterzeichnete Vorstand auf Antrag des Vereins-Ausschusses (Satzungen Z 9, Ziffer 2) beschlossen, bei der Hauptversammlung die Ausschließung folgender Mitglieder: Herr Friedrich Cohen in Firma Max Cohen L Sohn in Bonn, Herr Aug. Volkening in Firma Siegismund L Volkening und C. Rasch L Co. in Leipzig aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler wegen geflissentlicher Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Bestimmungen des Börsenvereins zu beantrageu, und hat ferner, gestützt auf Satzungen tz 4 letzten Absatz, beschlossen, die betreffenden Firmen sofort von der Benutzung der Verkehrseinrichtungen des Vereins rc. seinerseits auszuschließen. Die gegen unser Mitglied Herrn C. G, Theile in Leipzig in dem seitens einer Reihe Hamburger rc. Firmen ani 30. März d. I. allgemein versandten Cirkular erhobenen Beschuldigungen wegen Verletzung satzungsmäßiger Bestimmungen haben sich als unbegründet erwiesen. Eine Reihe anderer Untersuchungen gegen Mitglieder und dem Börsenverein nicht angehörende Firmen sind noch nicht als spruchreif zu erachten. Auf Antrag des Vereins-Ausschusses hat der Vorstand ferner beschlossen, daß gegen die dem Börsenverein nicht angehörenden Firmen: G. Priewe's Buchhandlung in Berlin, Gsellius'sche Buchhandlung in Berlin, (die beiden Inhaber der Gsellius'schen Buchhandlung, die Herren Ad. Enno Schumann und Heinrich Scheringer, bisher dem Börsenverein angehörend, sind am 13. April d. Js. aus demselben ausgetreten, nachdem sie es in mündlicher Verhandlung dem Vereinsausschuß gegenüber abgelehnt hatten, eine Erklärung abzugeben, sich für die Zukunst allen satzungsmäßigen Bestimmungen zu unterwerfen.) Werner Hausknecht in St. Gallen, Ernst Stechert in Potsdam Thatsachen vorliegen, welche bei Mitgliedern das Ausschließungsverfahren nach sich ziehen würden, und der Vorstand ist durch die Satzungen (Seite 10, Zeile 14 u. ff.) verpflichtet, diese Firmen ebenfalls sofort von der Benutzung der Verkehrs anstalten des Vereins auszuschließen. Von den in unserer Bekanntmachung vom 21. Januar 1889 genannten Firmen ist Herr Herm. Bernhard in Leipzig inzwischen aus dem Buchhandel ausgcschieden, und die Vereins-Maßregeln sind daher z. Z. in Kraft gegen folgende Firmen: S. Basch in Berlin, Max Cohen L Sohn in Bonn, Epstein L Engclke in Hamburg, A. Gocritz in Magdeburg, Gsellius'sche Buchhandlung in Berlin, Werner Hausknecht in St. Gallen, Mayer <L Müller in Berlin und Leipzig, G. Priewe's Buchhandlung in Berlin, C. Nasch L Co. in Leipzig, L. Nohn in Leipzig. Sirg'Sliliind ck Volkening in Leipzig. Ernst Stechert in Potsdam. Der Vorstand macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß er laut Z 3 Ziffer 6 der Satzungen auch gegen Die jenigen einzuschreitcn hat, welche „gegen den Willen des Verlegers den Verlag desselben" den obigen Firmen liefern sollten. Eechsundfüuszigsler Jahrgang. 284