Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hera uSgcg eben von den Deputaten des Nerelns der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcrcins 12. Freitags, den 10. Februar 1843. Berichtig» n g. In No. 9 des Börsenblatts für den deutschen Buch handel rc. v. I. 1843 befindet sich ein Aufsatz mit derUeber- schrist: „das sächsische Eensurwcsen", in welchem darauf aufmerksam gemacht wird, daß der Grund, aus welchem die von dem Verein der Leipziger Buchhändler ausgegangcne Petition den Lesern des Börsenblatts nicht mitgethcilr wer den könne, darin liege: daß „nachdem die Censur für den Druck erlangt war, der Censurschein doch nur für die Exemplare gegeben wor den, welche für die Mitglieder der II. Kammer be stimmt gewesen, so daß ein anderer Gebrauch davon nicht habe gemacht werden dürfen." Das Unterzeichnete Königliche Censur-Collegium hält sich für verpflichtet zu bemerken, daß obige Behauptung inso fern auf einem Mißverständnis; beruhen muß, als der un term 9. Januar d. I. ausgestellte Censurschein irgend eine Beschränkung in Beziehung auf die Zahl der auszugebenden Exemplare jener Petition, oder sonst, nicht, sondern nur vorschriftmäßig wie jeder andere Censurschein den vollstän digen Titel der Petition: „Petition des Vereins der Buchhändler zu Leipzig an die Hohe Zweite Kammer der sächsischen Stände-Vec- sammlung. (Als Manuskript für die Mitglieder der Hohen Stände-Versammlung gedruckt.)" und die Bemerkung, daß diese Schrift der Censur Vorgele gen habe, enthält. Leipzig, am 8. Februar 1843. Königlich Sächsisches Censur-Collegium. Um ihre in Nr. 3 ausgesprochene Hoffnung zu verwirk lichen , wandte sich die Redaction an dasjenige Mitglied des hiesigen Buchhändlervereins, welches die Angelegenheit des Drucks der in Rede stehenden Petition geleitet hatte, mit der Bitte um Uebeclafsung eines Ex. Behufs weiteren Ab drucks im B.-Bl.; mit Hinweisung auf folgendes Schreiben Ivr Jahrgang. des Hrn. B. G. Tcubner, besten Offizin den Druck be sorgte, wurde uns jedoch abschlägige Antwort ertheilt: — So eben empfange ich den Censurschein über die Pe tition von der Behörde mit dem Bemerken zurück: daß sich derselbe nur über die Anzahl „derjenigen" Erpl., welche den Mitgliedern der zweiten Kammer überantwortet wür den, erstrecke. Das heißt mit anderen Worten so viel: daß kein Ex. ins Publikum kommen soll! Zu Ihrer gefäll. Notiz thcile ich Ihnen dies mit. Diese Erklärung ist conform mit der von Hrn. Brockhaus in der Ständcversammlung abgegebenen. Hrn. Teubnec müssen wir es überlasten, obige uns im Original vorliegende von ihm eigenhändig geschriebene Erklärung zu vertre ten. Wir selbst halten unsere Bemerkung in Nr. 9 dadurch gerechtfertigt. d. R. Antwort für Hrn. Max in BrcSlau. Um die Redaction des Börsenblatts wegen Nennung des Namens in Rücksicht des kleinen Aufsatzes (Nr. 82), den Roman „Thomas Thyrnau " betreffend, nicht in Verlegenheit zu sehen, so bekenne ich mich hiermit zum Ver fasser der quästion. paar Zeilen, wobei ich jetzt nur noch be merke , daß ich den Inhalt derselben in der Hauptsache hiermit nochmals bestätige, und immer zu vertreten im Stande sein werde. Ich hätte mich allerdings bei Abfas sung derselben gleich unterzeichnen können — allein ich dachte, wenn das Gesagte richtig ist, so bedürfe es des Na mens nicht. Sie wollen es anders und somit erfülle ich Ihren Wunsch. Ihre Frage und Aufforderung wäre dem nach damit erledigt. Es bleibt mir nun nur noch übrig, einige Bemerkungen über ein paar Aeußcrungcn in Ih rem Aussatze machen zu müssen, und zwar gebrauchen Sic darin 1) einen Ausdruck, der für gebildete Leute nicht paßt und den ich daher hiermit remiltire. 2) Was die langen Jahre oder das Alter betrifft, in denen Sie im Buchhandel thätig sind, so muß ich Ihnen dar- 24