Erscheint jeden Dienstag n. Freitag; während der Buchhändler . Messe zu Ostern täglich für den Deutschen Buchhand und die Alle Zusendungen für Ln« Börsenblatt sind an die Redaction zu richten. mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 26. Leipzig, Dienstag am 30. März. 1847. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Beim Hel annahen der Ostermcsse richten wir an Alle, welche in den Börsenverein ausgenommen zu werden wünschen, die freundliche Bitte, ihre Aufnahmegesuche mit den erforderlichen Beilagen möglichst zeitig an uns einzuscndcn, damit während der Messe, wo wir ohnehin schon vielfach in Anspruch genommen werden, unsre Zeit nicht ohne Noth auch noch durch diese Formalitäten beschränkt wird, und damit etwaige Hindernisse der Aufnahme noch vor der Messe beseitigt werden können, zum eignenVorlheile der Aufzunchmcn- den; denn wir müssen darauf Hinweisen, daß nicht bloß der Besuch der Bbrscnvcrsammluug, sondern auch das Abrechnen oder Abrechnen lassen auf der Börse nur den Börscnmitglicdern zusteht. Auch wird der Jahresbeitrag vom Schlüsse bis wieder zum Schlüsse der Oster messe gerechnet, so daß diejenigen, welche nach dcrOstcrmesse 1846 ausgenommen worden sind, oder bis zurCantate-Versammlung 1847 noch ausgenommen werden, erst vor der Ostermessc 1848 wieder einen Jahresbeitrag zu zahlen haben. Diese Aufforderung gilt vorzugsweise den wenigen Leipziger Herren Commissionairs, welche dem Börsenvercine noch nicht beigctrcten sind, und so nicht blos verschulden, daß die zur allgemeinen Bequemlichkeit und Geschäftsfördcrung erbaute und eingerich tete Börse ihren Zweck nicht vollständig erfüllt, sondern auch gegen das Interesse ihrer eignen Committcnten handeln. Gedruckte Formulare der Verpflichtung werden auf Erfordern von uns abgegeben. Jena, Leipzig und Berlin, im März 1847. Der Bör sc »Vorstand. Fr. A Fronimann. W. Vogel. H. Schnitze. Jur Aufnahme in den Börscnverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig ist erforderlich: t) Der Nachweis legaler Berechtigung zur Betreibung des Buch- und Kunsthandels, d. h. die Beibringung der obrigkeitlichen Concession oder ein obrigkeitliches Attest, daß eine solche an dem Orte des Etablissements des Aufzunehmenden nicht erforderlich ist; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde (Notar) beglaubigten Circulairs, worin der Aufzuneh- mcnde sein Etablissement anzeigt; 3) die Unterzeichnung der nachstehenden Verpflichtung; 4) die Zahlung eines Antrittsgeldcs von zehn Lhalern Courant, welche zugleich mit dem Beitrage für das laufende Jahr von 2 Thaler gegen Quittung von dem Bdrsen-Cassiccr eingezogen wird. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernehme d Unterzeichnete die Verpflichtung, in allen Stücken dem Statut des Bbrsenvereins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mitglied schaft, unweigerlich zu unterwerfen, und insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebcs zu enthalten, im Fall persönlicher Anwesenheit in Leipzig die Vermittelung der Vcrgleichsdcputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunehmcn, und den von der General versammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern Courant pünktlich zu bezahlen, den "" 18 Unterschriften: unter der Firma: Vierzehnter Jahrgang. 50