Erfchetltt äußer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme Börsenblatt Beiträge für daS Börsenblatt sind an die Rcdaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum de« BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler. ^ 111. Leipzig, Montag den 15. Mai. 1876. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Wir bringen in Erinnerung, daß in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der vorjährigen Generalversammlung bei den bis Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 24. Mai — auf der Börse erfolgenden Zahlungen ein Abzug von 1^, (1 Pf. pr. Mark) gemach! und nur über die wirklich gezahlte Summe quittirt wird. Selbstverständlich wird hierdurch die Frage, ob und welche Bonification der Verleger zu gewähren habe, nicht berührt. Alle nach dem 24. Mai erfolgenden Zahlungen werden ohne Abzug geleistet und wollen die geehrten Sortiments handlungen dafür sorgen, daß ihre Zahlungslisten rechtzeitig in den Händen ihrer Commissionäre sind. Leipzig, den II. April 1876. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Adolph Enslin. Theodor Einhorn. H. Haessel. Bekanntmachung. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß (nach tz. 4. Nr. 4 der Statuten) nur Börsenmitglieder Geschäfte auf unserer Börse besorgen dürfen. Leipzig, den 12. Mai 1876. Der Vorstand des Sörscnvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Theodor Einhorn. H. Haessel. Bekanntmachung. Hiermit bringen wir in Erinnerung, daß bei den Meßzahlungen nur Reichs-Goldmünzen in Kronen und Doppelkronen ü 10 u. 20 Reichscassenscheine, sowie alle reichsumlauffähigen Noten, als: 1) Badische Bank. 9) Hannoverische Bank. 2) Bank für Süddeutschland. 10) Kölnische Privatbank. 3) Bayerische Notenbank. 11) Leipziger Cassenverein. 4) Bremer Bank. 12) Magdeburger Privatbank. 5) Chemnitzer Stadtbank. 13) Prov.-Actien-Bank in Posen. 6) Commerzbank in Lübeck. 14) Sächsische Bank zu Dresden. 7) Danziger Privat-Actien-Bank. 15) Städtische Bank in Breslau. 8) Frankfurter Bank. 16) Württemberg. Noten-Bank, sowie auch Banknoten derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben, zulässig sind. Diese Geldinstitute sind: 17) Bautzener Landständische Bank, 20) Geraer Bank, 18) Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Compagnie, 21) Gothaer Privatbank und 19) Leipziger Bank, 22) Weimarische Bank. Anderweitiges Papiergeld in Zahlung anzunehmen ist Niemand verpflichtet. Leipzig, den 12. Mai 1876. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Theodor Einhorn. H. Haessel. 234 Dreiundvierzigster Jahrgang