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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18971207
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189712070
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
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Orscheiitt täglich mit Ausnahme der Sonn end Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis sür Mitglieder deS Bbrsenvcreins ein Exemplar 10 sttr Nichtmitglieder SO — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dretgespaltene P. tttzeile «der deren Raum SO Psg., ntchtbuchhändlertsche Anzeigen so Pfg.; Mitglieder des BLrsen- vereins zahlen Mir 10 Ps., ebenso Buch- handlungSgehilfen fllr Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum deö Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 286. Leipzig, Donnerstag den 9. Dezember. 1897. Amtlich Berordnnng, betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bil dung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 29. November 1897. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser. König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des Gesetzes vom 4. April 1888, betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. S. 139), nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt: 8 1- Werden besondere Abkommen, die mit anderen Verbands ländern über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst abgeschlossen sind, außer Kraft gesetzt, so unterliegt die An wendung der Uebereinkunft auf Werke, welche bis dahin nach Maßgabe dieser Abkommen zu behandeln und in ihrem Ur sprungslande beim Inkrafttreten der Uebereinkunft noch nicht Gemeingut geworden waren (Artikel 14 der Uebereinkunft). den nachstehenden Einschränkungen: 1) Der Druck der Exemplare, deren Herstellung zur Zeit der Aufhebung des Abkommens erlaubterweise im Gange war. darf vollendet werden; diese Exemplare, sowie diejenigen, welche zu dem gedachten Zeitpunkt erlaubterweise hergestcllt waren, dürfen verbreitet und verkauft werden. Ebenso dürfen die zu dem gedachten Zeitpunkte vorhandenen Vorrichtungen (Formen, Platten. Steine. Stereotypen rc) noch vier Jahre lang benutzt werden; diese Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem das Abkommen aufgehoben worden ist 2) Werke, welche vor der Aufhebung des Abkommens in einem der übrigen Verbandsländer veröffentlicht sind, genießen den im Artikel 5 der Uebereinkunft vorgesehenen Schutz des ausschließlichen Uebersetzungsrechts nicht gegenüber solchen Uebersetzungen, welche zu dem gedachten Zeitpunkt in Deutsch land erlaubterweise bereits ganz oder teilweise veröffentlicht waren. 3) Dramatische oder dramatisch-musikalische Werke, welche in einem der übrigen Verbandsländer veröffentlicht oder auf geführt und vor der Aushebung des Abkommens im Original oder in Uibersetzung in Deutschland erlaubterwcise öffentlich aufgeführt sind, genießen den Schutz gegen unerlaubte Auf führung im Original oder in einer Uebersetzung nicht. 8 2. Die im 8 1 Nr. 1 gewährte Befugniß zur Verbreitung und zum Verkauf von Exemplaren sowie zur Benutzung von Vorrichtungen unterliegt der Bedingung, daß die Exemplare und Vorrichtungen mit einem besonderen Stempel versehen Vkrundsechzlgslcr Jahrgang. er Teil. sind. Die Abstempelung ist nur bis zum Ablauf dreier Monate zulässig; diese Frist beginnt mit dem Schluß des Monats, in welchem das Abkommen aufgehoben worden ist. Die näheren Anordnungen in Betreff der Abstempelung sowie in Betreff der Inventarisierung der abgestempelten Exemplare und Vorrichtungen werden vom Reichskanzler erlassen. 8 3- Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Neues Palais, den 29. November 1897. (U 8.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Nuchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) ° vor dem Titel — ohne Aufdruck der Firma des Einsenders aus dem betr. Buche. ff vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit v. vorgczeichncten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit um. und umm. bezeichneten auch im Jnlaude. Preise in Mark und Pfennigen. Abel L Müller in Leipzig. Strümpell, L-. Vermischte Abhandlungen aus der theoretischen u. praktischen Philosophie, gr. 8". (VIll, 284 S.) u. 5. — — Die Unterschiede der Wahrheiten u. der Jrrthümer. gr. 8°. (58 S.) u. 1. — Theodor Ackermann in München. Sammlung v. Gesetzen u. Erlassen betr. das Maatz- u. Gewichts wesen des Königr Bayern. Ergänzende Erlasse. 5. Folge. Amt liche Ausg gr 8". (IV, 74 S. m. 12 Fig.) u. 1. — Administration v. „DaS Welt-Echo" in Wien. IVsIt-Dalro, ckas. lutsruatiouais illustr. 2sitsedritt t. dsssllsodatt, kolitilr, VVisssusodatt, Laust, lmtsratar, Urions, Nocks, 8xort, LusstsIIgu., Lrüuckgu., luäustris. Uaucksl u. Vsrlrsdrsrrsssu. ksvas aller iutsrsssautsu Lrsiguisss. Ursg.: N Halm, 0. ckaduüs. ltsä.: ck. Nazwr. 1. ckadrg. Osedr. 1897 —klovdr. 1898. 36 Ukts. gr. 4". (1. Utt. 32 8.) Visrtslzädrliod dar 3. —; eine. Utts. —. 30 Eduard Avenarius in Leipzig. Bartels, W. v.: Aus dem Conncuflimmerv. Novellen u. Erzählgn. 8". (VII, 228 S.) u. 4. — Brecht, E.: Wolfram, die Tragödie des Geistes. Ein dramat. Gedicht. 12°. (184 S.) u. 2. 40 Lodraclor, Ll.: Linst u. dsut. Esckivdts. 8°. (VIII, 104 8.) u. 1. 80 Ferd. Beher's Buchh in Königsberg. Hoffmann, N. A.: Was versteht man unter wissenschaftlicher Bibel forschung? gr, 8«. (20 S.) u. —. öO 1236
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