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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-10-08
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18841008
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188410083
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Erscheint auser Sonntag- täglich — Bis früh ü Uhr ein- gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächsten «r. zur Aufnahme, Börsenblatt für den Beitrage für da? Börsenblatt >.nc> u i^e Redact ion - Anzeigen aber an die Expedition desselben Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigrnthum Lek Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^7 235. Leipzig, Mittwoch den 8. Oktober. 188-1. Amtlicher Theil. Erschienene Nenigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I, C, Hinrichs'schen Buchhandlung) C vor dem Titel --- Titelauslage, h -- wird nur baar gegeben.) Leck, H., deutsche Sprachinseln in Wälschtirol, 8°. ' l. — M. B«rnh»im, Berl.-Eto. in Basel. Ehrhardt, A-, Wir gehen nicht nach Canossa, Orig, Lustspiel, 8", * 2, 5v Buebhandlung d. Waisenhaus«» in Halle. UauüdilrlivIIiek, xsrmLviLiisofto. Hrs^. v. 2s,eft6r. VI. xr. 8°. * 8. — knapp, G. CH., Beiträge zur Lebensgeschichtc August Gottlieb Spangenbergs. Zum ersten-! mal Hrsg, v, O, Frick, 8°, » 1, 80! Krause, G., Friedrich der Große u, die deutsche Poesie, gr, 8°, * L, — Stein, A-, schlichte Geschickte». II, Ans Dors n, Stadt, 8°, 3. 60; Einbd, " —. 6V IVolk, I. 4., krolopiomona nck Uowsrum. Lck. III., guam our. II Usppmiillsr. 8°. » 2. 4V NHuIvr, li., über I-ebonsrorsiodorung. Lins Lüirrs. xr. 8°, * —. 84 8cki>sicksr, 1., Usibsixso. vrnmatiscdes 6o- ckivbt. 8". ' 2. 40 tn Berlin. Kalender der Baugewerks-Zeitung s. d. I. 188S. 8, Jahrg, 2 Thle, 16« Geb. in Ldr. * 2, 5V; m. Schloß * 3. — Verein, nordwestdeutscher, s, Gesängnißwesen, >4. Bercinshst. Hrsg, v, H. Föhring. gr. 8". » 2. — M. Lvhner'sche Buchst, in Krem». Bogl, I., Anleitung zur praktischen Behand lung der im k. k, Schutbücher-Berlage zu Wien erschienenen Fibel »ach der apalylisch- synthet. Schreiblese-Methode, gr, 8", * l. 2» H. R. Mecklenburg in Berlin. Dickens, CH., das Heimchen am Herde, Wort getreu aus d. Engl, übers, I. Bdchn, 32°. » —. 2S Goldsmkth, O., der Landprediger v, Wakefield. Wortgetreu aus dem Engl, übers, l, Bdchn, 32°, ' —, 25 Maeaulah, Th. B-, die Geschichte Englands v, der Thronbesteigung Jakobs II. ab. Aus dem Engl, übers, l, Bdchn, 32°, ' —, 25 Shakespeare, W., Julius Cäsar, Trauerspiel. Ans dem Engl, übers, l, u, 2. Bdchn, 32°. L ' —, 25 — Macbeth, Trauerspiel, Aus dem Engl, übers. 1, Bdchn, 32°, » —. 25 dls^sr's, k., üanckduvd k, Lostmarüsnsammlor. 4, dsaoddrax, 2usammsugostsIIt v. ? Lloss. gr. 8°. 2, 50 Nichtamtlicher Theil. Von der Berner Literor-Conserenz. Ueber die Ergebnisse der internationalen Conserenz in Bern zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Literatur und Kunst wird Folgendes berichtet: Der schweizerische Bundesrath hatte in beinahe wortgetreuer Uebereinstimmung das Programm angenommen und der Conserenz vorgelegt, welches die srüheren Congresse in Bern und Amster dam ausgearbeitet hatten, und demselben nur noch einige Aus- sührungs- und Uebergangsbestimmungen beigesügt. Von diesen nennen wir nur zwei: „Die zur Zeit in Krast bestehenden Conven tionen unter den Vertragsstaaten, welche von der gegenwärtigen Convention in einem oder dem anderen Punkte abweichen, können dessenungeachtet bis zu ihrem Ablause in Krast verbleiben. In diesem Falle werden die Unterthanen oder Bürger der Vertrags staaten, die durch solche Conventionen nicht gebunden sind, in den bezüglichen Staaten in den Genuß aller derjenigen Rechte gesetzt, welche sie der meistbegünstigten Nation gewährt," — Sodann wurde die Ausgabe des zu gründenden internationalen Bureaus ähnlich in der Weise bestimmt, wie es in der internationalen Convention zum Schutze des gewerblichen Eigenthums vom 20, März 1883 geschehen ist. Es wurde auch sür dieses zweite Bureau einstimmig Bern als Sitz bestimmt. Die Verhandlungen der Conserenz sührten zu einem sehr be- Einundsünsjtgster Jahrgang, friedigenden Ergebniß, Der Entwurf, welcher sich wesentlich an das Programm des Berner Congresses von 1883 und a» den jenigen des Bundesraths anschließt, wurde von den anwesenden Delegirten unterzeichnet und soll den Regierungen mitgetheilt werden; aus einer nächsten Conserenz soll binnen Jahresfrist die Convention definitiv sestgestellt werden. Die hauptsächlichsten Bestimmungen sind: Die Angehörigen eines der Vertragsstaaten genießen in allen anderen Staaten der Union für ihre Werke dieselben Vortheile, welche die betreffenden Gesetze den eigenen Staatsangehörigen gewähren, — Unter litera rischen Werken sind auch Manuscripte verstanden, und literarische und künstlerische Werke, welche in einem der Vertragsstaaten herausgegeben werden, sind geschützt, auch wenn der Urheber einem Lande angehört, das nicht zur Union zählt, — Die Urheber eines Werkes genießen in allen Ländern der Union das ausschließliche Uebersetzungsrecht für ihre Werke während zehn Jahren nach der Veröffentlichung in einem Unionsstaate, — Auszüge oder ganze Stücke eines in der Union erschienenen Werkes, Chrestomathien zu Zwecken des Unterrichts, oder wenn die Bearbeitung selbst einen wissenschaftlichen Charakter für sich hat, sind gestattet; doch muß der Name des Autors oder die Quelle genannt sein, — Einfügung von musikalischen Compositionen in Sammlungen, welche für ; Musikschulen bestimmt sind, sind nicht erlaubt. — Der Schutz der 648
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