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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.06.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-06-09
- Erscheinungsdatum
- 09.06.1875
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18750609
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187506093
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1875
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeutjam »e» «ärsendereins der Deutsche» Buchhändler. ^7 130. Leipzig, Mittwoch den 9. Juni. 1875. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachdem die Abtheilnng 6. (Eintragung früher erlheilter Pri vilegien) der von dem Unterzeichneten Kuratorium geführten Ein tragsrolle gemäßst. VN. des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Compositioncn und dra matischen Werken vom 1l. Juni 1870, bereits am 1. April l87l geschlossen worden ist, werden nunmehr in dieser Eintragsrolle nur noch die in den HZ. S., Il. und 52. des angezogenen Gesetzes (Bun des-Gesetzblatt 1870, Seite 33S u. ff.) näher bezeichneten Ein tragungen bewirkt. Diese Eintragungen beziehen sich: n. aus die Bekanntmachung des wahren Namens der Urheber von Schriftwerken, Abbildungen, Compositioncn, dramatischen und dramatisch-musikalischen Werken, welche anonym oder pseudonym erschienen oder aufgesührt worden sind (Abthei lnng L.), und >>. aus die Anmeldung des rechtzeitigen Erscheinens — Beginn undbez.Vollendung — vorbehaltener Nebersetzungen (Abtheilung 8.). Nach Maßgabe der vom Bundeskanzler-Amte erlassenen Instruc tion über die Führung der Eintragsrolle vom 7. December 1870 ist der Antrag auf eine der vorberegten Eintragungen schriftlich oder zn Protokoll bei uns zu stellen. Wird der Antrag schristlich gestellt, so muß die Echtheit der Unterschrift des Antragstellers gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Dem Antragsteller wird eine Beschei nigung über die erfolgte Eintragung (Eintragsschein) nur auf beson deres Verlangen ertheilt. Alle Eingaben, Verhandlungen, Atteste, Beglaubigungen, Auszüge u. s. w., welche die Eintragung in die Rolle betreffen, sind stempelfrei. Für jede Eintragung, für jeden Eintragsschein, sowie für jeden sonstigen Auszug aus der Eintrags- roüe ist eine Gebühr von je 1 M. 50 Pf. im voraus zu entrichten oder aus Wunsch des Antragstellers mittelst Postvorschub cinzu- ziehen. Die Einsicht der Eintragsrolle ist während der gewöhnlichen Dienststunden Jedermann gestattet. Solches wird hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Leipzig, am 3. Februar 1875. Der Rath der Stadt Leipzig als Curatorium der Eintragsrolle. v r. K o ch. vr. Reichel. Bekanntmachung. In ca. 14 Tagen erscheint: Verzeichniß der Sortimentshandlungen, welche mit der Mehrzahl der Mitglieder des Leipziger Verlegervereins seit mindestens einem Jahre in Rechnung stehen und ihre Verpflichtungen gegen dieselben in der Oster-Messe 1875 ordnungsmäßig er füllt haben. Exemplare dieser Liste sind von der Commmission des Vereins durch Herrn B. S ch li ck e für 75 Ps. baar zu beziehen. Leipzig, im Juni 1875. Dir Commission des Leipziger Verlegrrverrins. Nichtamtlicher Theil. Der Buchhandel und die Presse. Unter dieser Ueberschrist bringt das Berliner Fremden- und Anzeigeblatt vom 2S. Mai folgenden beachtenswerthen Artikel: »Es ist bisher eine ernste Pflicht der Presse gewesen, von den literarischen Erzeugnissen des Buchhandels den Lesern nicht allein Kenntniß zu geben, sondern, insoweit der Stoff dem Leserkreis ent sprach, dieselben auch mehr oder minder eingehend zu beurthcilcn. Die Presse wurde durch Uebersendung von Novitäten dazu in den Stand gesetzt und der Buchhändler unterstützte gewöhnlich die Em pfehlung der Zeitung durch wiederholte Ankündigung des betreffen den Buches im Jnseratentheil. Jetzt, nachdem die Zeitungen sich in großer Zahl vermehrt haben, ist der Verleger weder im Stande, allen Zeitungen Rccensions- Exemplare zu liefern, noch ihnen Inserate zu geben, das ist selbst verständlich, denn die Unkosten für solche Leistungen würden die ohnehin schon theuren Bücher noch mehr belasten. Diejenigen Zeitungen aber, welche nochmitzahlreichenNovitäten bedacht werden, haben in den letzten Jahren die Erfahrung gen,acht, daß einzelne Verleger in etwas zu ausgiebiger Weise die Zeitungen ausnlltzen wollen. Nicht allein, daß sich die Ankündigungen von Büchern in den Zeitungen von Jahr zu Jahr vermindern, woran die erhöhten Jnsertionspreise nicht ohne Schuld sein mögen, so werden obenein Anforderungen an die Redactionen gestellt, welche nicht immer schick lich genannt werden können und die wir hier beleuchten wollen. Es mag leider Vorkommen, daß einzelne Redactioncn mit den aufgesammelten Recensions-Exemplaren einen Handel beim Antiquar treiben; wir finden es deshalb gerecht, wenn die Verleger solche Exemplare aus dem Umschlag durch einen Stempel kennzeichnen, obgleich dadurch immerhin der Verdacht des Verkauss ausgesprochen ist; es ist aber als unschicklich zn bezeichnen, wenn auf dem Titel die Bemerkung zu lesen ist: „Recensions-Exemplar" oder „Zur Zweiundvierzigster Jahrgang. 272
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