Erscheint S Ihlr. 15 Ngr. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum dcö Börscnvereins der Deutschen Buchhändler. 70. Leipzig, Freitag den 5. April. 1867. Amtlicher T h e i l. Bckanntm a ch u n g. In Gemäßheit des Beschlusses der vorjährigen Cantate-Versammlung bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Buchhändlermessc bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsen-Vorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitznngen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zu sammenkünfte anberanmt, in Leipzig spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder sämmtlicher Ausschüsse haben ihr Eintreffen in Leipzig so cinzurichten, daß die statutenmäßigen Zusammenkünfte und Bcrathungen am Freitag Vormittag vor Cantate ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börscn-Archivariats desfallsigc besondere Einladungen mindestens 14 Tage Vorher ergehen und haben die Aus schussmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börscn-Archi- variate einzureichen. 3) Die Ausstellung in der Börse wird Freitag vor Cantate eröffnet und bis Mittwoch darauf der Benutzung der Buchhändler und der Inhaber verwandter Geschäftszweige oder der durch sie einznführenden Fremden ausschließlich Vor behalten. Erst von Donnerstag an soll sie auch für das größere Publicum zugänglich und Sonnabend geschlossen wer den. Sämmtliche zur Ausstellung gebrachten Gegenstände dürfen vor diesem Schlußtermine nicht zurückgcnommen werden. Sehr wünschenswerth scheint cs uns, der Ausstellung womöglich eine lebhaftere Betheiligung und dadurch ein größeres Inte resse zuzuwendcn. Die Ausstellung bereits versandter und jedem Buchhändler auch anderweitig zugänglicher Artikel halten wir jedoch für diesen Zweck weniger geeignet, als z. B. die Vorlage noch nicht zur Versendung gelangter Artikel und von Proben (in fertigen Druckbogen, Illustrationen re.) in der Herstellung begriffener hervorragender Unternehmungen, welche ein besonderes In teresse des Buchhändlers in Anspruch nehmen dürfen. Ebenso würde die Ausstellung von Pracht- und anderen bedeutenderen Wer ken, die nur fest oder baar geliefert werde», sehr wünschenswerth feile. Auch möchte es sich empfehlen, davon abzusehcn, Gegen stände künftig zur Ausstellung zu bringen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie fast ganz vermissen lassen; der Vorstand behält sich dieBesugniß vor, in dieser Hinsicht Ungeeignetes znrückzuweisen. Weitere Anregungen, wie die Ausstellung für bnchhändlerische Zwecke fruchtbarer zu machen wäre, werden wir dankbar entgegen nehmen. 4) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag lh9 Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählcn der Stimmzettel stattzu finden und cs ist dies so zu beschleunigen, daß vor Schluß der Versammlung mindestens der Name des nengewähltcn Vor standsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 5) Der große Börscnsaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag nach Cantate beginnt das Abrcchnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die jämmtlichcn Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung ein- zufindcn. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese neue und nothwendige Bestimmung im wohlverstan denen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung dcrAahlungslisten, genau b l s zu d cn ih neu Viernnrdrcißlgftcr Jahrgang. 130