Erscheint jeden Dienstag IN Freitag i während der Buchhändler-Messe zu Ostern täglich. für den Alle Zusendung«» für das Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^ 21. Leipzig, Dienstag am 1^ März. 1848. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Wie bisher werden auch dieses Jahr die Beiträge für die Zeit vom Schlüsse der Jubilate-Messe 1847 bis dahin 1848 zu Zwei Thaler Preußisch gleich nach Ostern von den verehelichen Mitgliedern des Börsen Vereins bei ihren Herren Commissionairs in Leipzig, gegen Quittungen des Kassirers, Herrn H. Schultze in Berlin, eingezogen werden. Die außerhalb Leipzig wohnenden Mitglieder werden daher ersucht, ihre dortigen Commissionairs zur Einlösung dieser Quittungen anzuweisen. Diejenigen Mitglieder, welche seit dem Schlüsse der vorjährigen Ostermesse ausgenommen worden sind, haben für die nächste Messe den Beitrag schon mit dem Eintrittsgelde entrichtet, also diesmal einen solchen nicht zu zahlen. Jena, Leipzig und Berlin, den 21. Februar 1848. Der Börsenvorstand. Fr. A Frommann. W. Vogel. H. Schnitze. Beschluß der deutschen Bundesversammlung. Vom 3. März 1848. Nachdem die Bundesversammlung sich die Aeußerungen sämmt- licher Negierungen über den unterm 9. September v. I. erstatteten ausführlichen Vortrag der Commission in Preßangelegenheiten Behufs einer möglichst gleichförmigen Bundes-Preßgesetzgebung erbeten hat, so hat sie auf anderweiten Vortrag der Commission beschlossen: 1) Jedem Deutschen Bundesstaate wird frei gestellt, die Censuc auf zuheben und Preßfreiheit einzuführen. 2) Dies darf jedoch nur unter Garantien geschehen, welche die an dern Deutschen Bundesstaaten und den ganzen Bund gegen Miß brauch der Preßfreiheit möglichst sicher stellen. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. E. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 8.—11. Marz 1848. G. P. Aberholz VcrlagSH. in Breelau. 1723. Ergänzungen u- Erläuterungen der preuß. Rcchtsbüchcr. 3. verb.Ausg., bearb. v. H. Gräff, L.v. Rbnne u.H. Simon. 5. u. 7.Lfg.gr. 8.Geh.s 1h^ 1724. SeItzsam,K., Beiträge zurWürdigung derJacotot'schen Methode.8. Geh. V« ^ AndreSische B. in Frankfurt a. M. 1725. Kirchcn-Lexikon, allgemeines. Hrsg. v. I. Aschbach. 31. Lfg. gr. 8. Geh. als Rest. Preßgcsctz der freien Stadt Frankfurt a. M. Vom 4. März 1848. 1. Die Presse ist frei. Die Censur darf nie wieder eingesührt werden. 2. Vergehen oder Verbrechen, durch die Presse verübt, werden nach dem bestehenden Rechte geahndet. 3. Jede Druckschrift muß mit dem Namen des Druckers und Verlegers, jede Zeitung mit dem Namen des Druckers und verantwort lichen Redakteurs versehen werden. Fünfzehnter Jahrgang. Arnolbislhe Duchh. ln Leipzig. 1726. Jahrbücher, neue, für sächs. Strafrecht, Hrsg. v. G.F.Held, G. A-Sieb- drat u. F. O. Schwarze- 5. Bd. 2.Hft. gr. 8. * 2/^ 1727. Petermann, K. G>, Geleitbrief für Confirmanden. gr.8. Geh.*2 NX 1728. Schmalz, E-, üb. die Taubstummen u.ihreBildung, in ärztlicher, statist., pädagog. u. geschichtl. Hinsicht. 2. vcrb. Ausg. gr. 8. Geh. 2 ^ 1729. Schütze, F. W., Schullehrerbibel. Des neuen Testamentes 2.Th. 3.üfg. enthalt, d.Evangelium St. Johannis, gr. 8. Geh.12NX 1730. Zeitschrift, landwirthschaftliche. Hrsg. von d.jandwirthsch.Hauptvcrein für d. Kbnigr. Sachsen. 4. Jahrg. 1848.1. Hfc. gr. 4. pro 12 Hfte. * lU Baensch in Magdeburg. 1731. Schönstedt, A., die Bedeutung der Jurisprudenz Entgc gnung. 2. Aufl. 8. Geh. 4 NX als Wissenschaft. Eine 44