Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSprctS flir Mitglieder des BörsenbereinS ein Exemplar lo silr Nichtmitglieder SO.rr. — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die breigespaltene PctitzeUe »der deren Raum SO Psg., nichtbuchhLndlcrische Anzeigen 30 Psg.; Mitglieder der Börsen vereins zahlen nur 10 Ps., ebenso Buch- handlungsgchilsen sür Stellegcsuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 88. Leipzig, Sonnabend den 17. April. 1897. Des Osterfestes wegen erscheint die nächste Nummer Dienstag den 20. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate, öen 16. Mai 1897, vormittags 9 MHv, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung: l. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1896/97. 2 Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1896. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1897. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: n) der erste Vorsteher an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Arnold Bergstraeßer- Darmstadt; b) der erste Schatzmeister an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Wilhelm Volkmann-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle des ausscheidenden Herrn Oscar Stahel-Würz burg, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Christian Boysen-Hamburg. Im Wahl-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Artur Seemann-Leipzig und Max Woywod-Breslau, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Rudolf Barth-Aachen. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Richard Linnemann-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den von dem außerordentlichen Ausschuß zur Beratung der Restbuch- Handels-Ordnung ausgearbeiteten und im Börsenblatt vom 14. April 1897 (Nr. 86) veröffentlichten Ent wurf der Restbuchhandels-Ordnung genehmigen. 6. Anträge zur Buchhändlerischen Verkehrsordnung. a) Antrag des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle beschließen: „Die Aenderung der Buchhändlerischen Verkehrsordnung wird vertagt und der Vorstand ersucht, der Hauptversammlung Kantate 1899 einen anderweiten, mit den Be stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, wie sie für das Deutsche Reich am l. Januar 1900 in Kraft treten werden, in Zusammenhang und Einklang stehenden Entwurf vorzulegen. Die neue, daraufhin zu beschließende Buchhändlerische Verkehrsordnung soll mit jenen Gesetzen gleichzeitig in Kraft treten." vlerunLsechzlMr Jsvrganz. 366