für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcrcinü 56. Freitags, den 16. Juni 1843. Gegen Hrn. Enslin. In No. 40 des Börsenblattes v. d. I. ist eine Ansicht der Groschenfrage enthalten, die Hr. Enslin aus der Per spective Berlin und des Verlagshandels gewonnen hat. Es sei erlaubt, und mein verehrter Freund möge es mir verzei hen, daß ich derselben eine andere, aus der Perspective Stutt gart und des Sortimentshandels, entgegensetze. Hr. E. ist der Meinung, daß der norddeutsche Sorti mentshandel keinen Grund habe, sich der Einführung von Neugroschen zu widersetzen und daß auch der süddeutsche durch dieselbe nichts verlieren werde. Andere sind der Mei nung, daß alle beide Einbuße leiden würden, der süddeutsche namentlich eine exorbirante, und ich will versuchen, dafür den Beweis zu führen, da es noch daran mangeln soll. Bei Fragen dieser Art scheint zwischen den Interessen der Fabrikation (des Verlags) und des eigentlichen Commer- zes (des Sortimcntshandels) genau unterschieden werden zu müssen. Wenn dieselben, die ihrer Natur nach auseinan der laufen, in Zwist gerathen, so können Rechts- und Billig- keitsgründe, nicht aber Selbsthilfe wieder den Frieden Her stellen. Der Verlag zehrt von den Waben, die die Biene Sortimentshandcl zusammcnträgt. Was der Verlag dem Sortimentshandcl abbricht, bricht er im Rückschläge sich selbst ab. Man verlangt jetzt von dem Sortimentshandel, daß er ein bedeutendes Opfer bringe der Convenicnz, der Grille, der Spekulation, sei cs, was es sei, in Thalcrn rechnender Verlagshändler. Wenn unter den Motiven, die den Gro- schenkcicg angcfacht haben, auch Spekulation genannt wurde, so war wohl Niemands Absicht, damit etwas Verletzendes sagen zu wollen. Die Sache existirt in der Besorgniß eines durch mancherlei Vorgänge vectrauensscheu gewordenen Standes; sie zu verschweigen, wäre ein Unrecht. Man hat noch ein anderes Motiv in das Spiel gezogen: Verhältnisse, die man als Nothwendigkeiten darstellt. Nothwendigkeit gegen Nothwendigkeit! Die erste aller Nothwendigkeiten für das Fortbestehen des vereinigten Verlags- und Sorti- I0r Jahrgang. mentshandels, des deutschen Buchhandels möchte sein, daß dem Sortimentshandel nicht neue, unverhcilbare Schäden geschlagen werden! Sein armseliger Gewinn erträgt keine weitere Reduktion, wenn die Folgen nicht für den Verlags handel schmerzlich fühlbar werden sollen. Der Kundcnrabalt, den er nicht mehr im Stande ist abzuschütteln, die Eoncuc- renz, die Antiquare, die Preisherabsetzungen und Wiedas Unkraut alles heißt, das mit den Früchten langen Friedens aufgeschossen ist — lassen ihm kaum mehr so viel Ertrag übrig, daß er der Fabrikation die Mittel liefern kann, fortzu- spinnen. Es kann nicht ernstlich gemeint sein, wenn Hr. E. noch von einem andern Motiv spricht, das lvsgekettet werden dürfte, um den Sortimentshandcl fügsam zu machen. Hr. E., von den Neugroschen gefangen, deutet nämlich an, daß der provincielle Particularismus entzündetwerden könne, und führt, was Niemand ohne Bedauern wahrgenommen haben wird, selbst Brennstoff bei, indem er eine Aeußerung citirt und umständlich bespricht, die vor zwei Jahren Jemand, der sich einen Süddeutschen nannte, im Börsenblatte gemacht hat, die sich übrigens nicht einmal auf die Preußen, sondern auf das preußische Geldwesen bezog. Jenes nicht erwogene Wort war der Ehre, aufbchalten zu werden, gewiß nicht werth. Es wird kein Süddeutscher sein, der es nicht per- horrcscirte, und selbst der es geschrieben, wird cs beklagen, wenn ec sieht, welche Consequcnzen man daraus zieht. Die Rechtsfrage berührt Hr. E. nickt: daß der Sortimentshan dcl fordern dürfe, im Besitze der Vorthcilc zu bleiben, in de ren Besitz er sich befindet, und fließen diese zum Thcil aus der Währung, in der ec rechnet und zahlt, daß er im Besitze dieser Währung bleibe, wenn ihre Erhaltung im Vermögen des Buchhandels liegt, was keinem Zweifel unterworfen ist. Ganz abgesehen von den Folgen, die durch eine Schmälerung des Gewinns am Sortimcntsverkauf auch für den Verlags handel entstehen müssen, verlangt dieß auch die Billigkeit. Nach diesen Vorbemerkungen sei es mir gestattet, auf die Beleuchtung des Aufsatzes des Hrn. E. im Einzelnen 122