Erlchrini oußrr SonnlagS täglich. — Blk frib s llbr eingkhende Anzeigen kommen >» der nächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für das Lärsendlatl stnd an dre Redactlon. — Anzeigen aber an die Expedition deSseldrn zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum de» BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler. M 87 L-ipiig, Di-nitag d-i> 1». April. 1870. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäfts-Lrdnimk für die Buchhändlcrmesse zur Kcnntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börscnvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostcrmeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anbcranmt, spätestens am Freitag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder des Ncchnungsausschusscs haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Confcrcnzcn am Sonnabend Vormittag ihren Anfang nehmen können; Nachmittags sollen diejenigen der übrigen Aus schüsse folgen. Es werden an die Ansschußmitglicder mindestens 14 Tage vorher besondere Einladungen von Seiten des Börsenarchivariats ergehen; wer am Erscheinen verhindert sein sollte, hat das Archivariat bis Mittwoch vor Cantate davon in Kcnntniß zu setzen. 3) Die Hauptvcrsammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags H9 Uhr statt; wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung znm Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu- findcn, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtlichc Namen der Nengewählten, jedenfalls aber das neue Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter proclamirt werden können. 4) Der große Börscnsaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 16. Mai beginnt das Abrechnungsgcschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung cinzufindcn. Die auswärtigen Sortimentshaiidlungcn werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse niit dem Bedeuten hingcwiescn, für rechtzeitige Einsendung der Zahtuugslisten, genau bis zu den ihnen von ihren Com- missionärcn bczcichnctcn Tagen besorgt zu sein, um jenen das'pünkttiche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für Fremde abrcchnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Cvm- missionär bescheinigt, beim Archivar (während der Messe im Börscngebäude anwesend) einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestcmpclt zurückgcgeben, das andere aber zu den Acten genommen. 6) Nur Börsenmitgliedcr stnd berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassen-An- wcisungcn, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thaleru und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellcn in etpzig errichtet haben. Leipzig, den 5. April 1870. Der Vorstand des Sörsenvcreins der Deutschen SuchlMdler. Julius Springer. Franz Wagner. Sikbenunddrcißigster Jahrgang. 187